Der Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 und dem Voranschlag 2020 zugestimmt. Fürs nächste Jahr rechnet der Kanton Luzern mit einem Ertragsüberschuss von 19 Millionen Franken, für die Folgejahre mit leichten Aufwandüberschüssen. Zudem hat der Kantonsrat Bemerkungen der vorberatenden Kommission gutgeheissen. So sollen unter anderem im AFP 2021-2024 die Massnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaadaption aus dem Bericht über die Energie- und Klimapolitik konsequent finanziell abgebildet werden. Ebenso soll der Kantonsanteil für das Förderprogramm Energie in den Jahren 2021-2023 um 1,2 Millionen Franken auf zwei Millionen Franken erhöht werden.
SG: Zusätzliche Mittel für die Energieförderung
Die Finanzkommission des Kantonsrates hat den Nachtragskredit von 9,4 Millionen Franken zum Sonderkredit Förderungsprogramm Energie 2015 bis 2020 einstimmig gutgeheissen. Der Nachtragskredit ist notwendig, da die ursprünglich genehmigten Mittel von 32,4 Millionen. Franken für die über den Erwartungen liegende Nachfrage nach Energiefördermitteln nicht ausreichen.
LU: Kanton Luzern will eine CO2-Abgabe auf Flugtickets
Der Kanton Luzern fordert die Bundesversammlung auf, eine CO2-Abgabe auf Flugtickets einzuführen. Die Regierung hat im Auftrag des Kantonsrats eine entsprechende Kantonsinitiative beim Bund eingereicht. Die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen diese wichtige Massnahme für den Klimaschutz im Rahmen der laufenden Beratung des CO2-Gesetzes beschliessen.
TG: Arbeitsvergabe Photovoltaikanlage Kantonsschule Frauenfeld
Der Regierungsrat hat die Arbeiten für die Lieferung und Montage der Photovoltaikanlage für den Sporttrakt der Kantonsschule Frauenfeld an die Firma alsol alternative energiesysteme aus Frauenfeld vergeben. Die Offertsumme beträgt 153 500 Franken.
LU: Regierungsrat will den sozialen Wandel gestalten, den digitalen Wandel nutzen und dem Klimawandel begegnen
Der Luzerner Regierungsrat präsentiert sein politisches Programm für die kommenden vier Jahre. In der Kantonsstrategie legt er seine gestalterischen Schwerpunkte dar. Im Legislaturprogramm 2019–2023 formuliert er 33 Ziele, um den teils raschen Wandel in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sozial, wirtschaftlich und ökologisch verträglich zu gestalten.
SO: Regierungsrat begrüsst Anpassungen am Konzept Windenergie
Der Bund passt das Konzept Windenergie an die neue Energiegesetzgebung an. Klare Rahmenbedingungen sollen die Arbeit der Behörden wie auch von Unternehmen erleichtern und damit Planungssicherheit schaffen. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn unterstützt die Änderungen an den behördenverbindlichen Zielen und Grundsätzen.
SG: Energie sparen und den CO2-Ausstoss senken
Der Kanton St. Gallen hat sein Energiegesetz weiterentwickelt. Mit dem neuen Gesetz sollen Gebäude energieffizenter und klimafreundlicher werden. Die Regierung überweist die Botschaft für das neue Gesetz nun dem Kantonsrat.
BE: Regierung hält an klimafreundlicher Politik fest
Nach dem knappen Nein zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes hält die bernische Regierung an ihrer klimafreundlichen Energiepolitik fest. Wichtige Erkenntnisse für das weitere Vorgehen liefert die VOX-Nachanalyse zur Abstimmung. Als Sofortmassnahme werden die Anreize für den Ersatz von Ölheizungen erhöht und öffentlich zugängliche Ladestationen von Unternehmen für Elektrofahrzeuge gefördert. An einem Runden Tisch will der Kanton einen breiten Dialog für weitere Massnahmen führen. Die bestehenden Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie werden um ein Jahr verlängert.
TG: Regierungsrat verabschiedet Änderung bezüglich Windenergie im kantonalen Richtplan
Der Regierungsrat hat im kantonalen Richtplan die Änderung des Unterabschnitts «Windenergie» verabschiedet. Neu gibt es sechs kleinflächige Windenergiegebiete statt acht grossflächige Windpotenzialgebiete.
SG: Regierung beantragt mehr Energiefördermittel
Die Nachfrage nach Energiefördergeldern hat stark zugenommen. Die Beiträge für bereits zugesicherte und eingereichte Gesuche sind gesichert. Ohne zusätzliche Mittel reichen die Fördergelder aber nicht bis zum Ende des Programms im Dezember 2020. Damit weiter gezielte Anreize gesetzt werden können, will die Regierung den Kredit für das Förderprogramm Energie erhöhen und das Angebot der Fördermassnahmen anpassen.
GR: Regierung nimmt Stellung zur Revision der eidgenössischen Energieförderverordnung
Die Regierung nimmt Stellung zur Revision der Energieförderverordnung des Bundes. Die stärkere Förderung von Speicherkraftwerken soll Anreize schaffen, die Stromproduktion aus Wasserkraft vom Sommer- ins Winterhalbjahr zu verlagern. Eine Stärkung der Winterstromproduktion begrüsst die Regierung grundsätzlich. Die derzeitigen Prognosen zeigen nämlich, dass bei einem Wegfall der Stromproduktion aus Atomkraftwerken am ehesten Engpässe bei der Winterstromproduktion entstehen könnten. Im Jahr 2031 werden jedoch diese geplanten Investitionsbeiträge auslaufen. Die Regierung verlangt deshalb, dass im Rahmen der anstehenden Revision des eidgenössischen Stromversorgungsgesetz Mechanismen vorgesehen werden, welche die langfristige Investitionssicherheit für die Stromproduktion aus Wasserkraft gewährleisten. Ziel muss es sein, die Wasserkraft als Rückgrat unserer klimaneutralen Stromproduktion bei schwierigen Marktbedingungen gezielt zu stützen. Nur dadurch kann die Wasserkraft die zentrale Rolle wahrnehmen, welche ihr die Energiestrategie 2050 beimisst.
BL: „Baselbieter Energiepaket“: Anschlussfinanzierung nach Ablauf Verpflichtungskredit
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes. Damit soll sichergestellt werden, dass das erfolgreiche Förderprogramm Baselbieter Energiepaket nach Ablauf des bestehenden Verpflichtungskredits nahtlos weitergeführt werden kann.
TG: Revision der Altlastenverordnung wird abgelehnt
Im Rahmen des Verordnungspakets Umwelt Frühling 2020 unterzieht der Bund vier Verordnungen einer Vernehmlassung. Eine davon, die Altlastenverordnung, lehnt der Regierungsrat des Kantons Thurgau ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.
TG: Grundsätzlich ja Zur Anpassung von drei Verordnungen im Energiebereich
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vom Bund geplanten Anpassungen von drei Verordnungen aus dem Energiebereich. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Die Revisionen zielen im Sinne der Energiestrategie unter anderem darauf ab, die Energieeffizienz von Personenwagen zu erhöhen und Investitionen in Speicher-Wasserkraftanlagen zu fördern. Nicht nachvollziehen kann der Regierungsrat, dass Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen gesenkt werden sollen. Er beantragt daher, diese auf dem heutigen Stand zu belassen. Zudem sollen Besitzer von grossen Dachflächen durch den Bund über die Möglichkeiten von Solarstromanlagen informiert werden.
BE: Vernehmlassung zum «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020»
Der Regierungsrat des Kantons Bern äussert sich in seiner Vernehmlassung an den Bund zum «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020». Während er den vorgeschlagenen Revisionen der Abfallverordnung und der Luftreinhalteverordnung weitgehend zustimmt, lehnt er die geplanten Änderungen der Altlastenverordnung und der Chemikalien-Risiko-Verordnung ab. Mit der Änderung der Altlastenverordnung will der Bund die Konzentrationswerte für mehrere Stoffe senken. Dies zum Schutz von Kleinkindern, die auf belasteten Böden spielen könnten. Die Kantonsregierung hat für dieses Anliegen grundsätzlich Verständnis, äussert jedoch grosse Zweifel an der Vollzugstauglichkeit. Sie verlangt, dass die neuen Bestimmungen zwingend in Zusammenarbeit mit den Kantonen formuliert werden. Weiter fordert der Regierungsrat ein Exportverbot für gesundheits- und umweltgefährdende Pestizide. Er ist der Ansicht, dass die Schweiz auch gegenüber der Bevölkerung im Ausland und ihrer Umwelt eine gewisse Verantwortung hat.
BE: Regierungsrat äussert sich zu Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO-2 Emmissionen
Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortet die vom Bund geplante Verknüpfung der Emmissionshandelssysteme der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Er unterstützt insbesondere auch den Einbezug des Flugverkehrs. Die damit verbundene Erhöhung der Ticketpreise von rund einem Prozent hält die Kantonsregierung für vertretbar. Der Regierungsrat begrüsst es auch, dass die externen Kosten von fossil-thermischen Kraftwerken berücksichtigt werden sollen. Weil die C02-Kosten dieser Kraftwerke in der Schweiz sehr viel höher sind als in der EU, bleibt der Betrieb von Kohle-, Gas- und Ölkraftwerken in der Schweiz weiterhin unattraktiv.
SO: Mehr Geld für Speicherkraft, weniger für Photovoltaik
Der Bund will die Versorgungsicherheit beim Strom stärken und die Förderung entsprechend anpassen: Für winterliche Stromproduktion und saisonale Speicherung gibt es mehr Geld, für kleine Photovoltaikanlagen weniger. Der Regierungsrat begrüsst die Anpassungen grundsätzlich, äussert aber Bedenken bei der Photovoltaik.
VS: Besteuerung der Wasserkraftwerkgesellschaften
Gemäss dem Bundesgericht kann das Besteuerungsmodell für Wasserkraftwerke der Walliser Steuerverwaltung auf der Grundlage des Marktpreises nicht angewendet werden. Zum anderen stellte es fest, dass auf die Kostenaufschlagsmethode zurückgegriffen werden kann. Die Besteuerung von Partnergesellschaften muss deshalb überarbeitet werden, mit dem Ergebnis, dass die öffentliche Hand Steuerausfälle verzeichnen wird. Dieses Urteil wird jedoch keine Auswirkungen auf die Kantonsfinanzen haben.
BE: Vernehmlassung zu Verordnungsrevisionen im Energiebereich
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt drei Verordnungsrevisionen im Energiebereich. Insbesondere befürwortet er die Erhöhung des maximalen Investitionsbeitrags für Staumauerprojekte. Davon würde das Projekt «Speichersee und Kraftwerk Trift» im Berner Oberland profitieren. Dieses Projekt ist von nationaler Bedeutung für die Umsetzung der Energiestrategie und die Einleitung der Energiewende.
AG: Grossratskommission für Energiegesetzänderung
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Grossen Rats spricht sich in erster Lesung für die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Energiegesetzes an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aus. Die Anpassungen betreffen Massnahmen und Anforderungen im Gebäudebereich.