Teilrevision Wasserrechtsgesetz
Status
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 die Vernehmlassung zu einer Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Damit will er einen klaren Zeitrahmen für die Aufhebung der so genannten «ehehaften» Wasserrechte festlegen. Dies soll Rechtssicherheit für die betroffenen Wasserkraftwerke schaffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2025.
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WRG - Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte, SR 721.80
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Die Teilrevision des WRG beschränkt sich aufgrund der Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen auf eine minimale Regelung. Sie betrifft die Pflicht zur Aufhebung der ehehaften Wasserrechte bis Ende 2040 sowie eine Bestimmung zum Investitionsschutz. Mit der neuen Regelung sollen die ehehaften Wasserrechte bis spätestens am 31. Dezember 2040 von der zuständigen Behörde aufgehoben werden müssen. Möchten die am ehehaften Wasserrecht Berechtigten das Gewässer weiterhin nutzen, sollen sie ein Konzessionsgesuch einreichen können. Eine Konzession kann jedoch nur erteilt werden, wenn die aktuell geltenden umwelt- und gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Restwasservorschriften eingehalten werden. Die Priorisierung der Fälle zur Aufhebung der ehehaften Wasserrechte liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Diese sollen dabei die ökologische Dringlichkeit und die bisherigen Amortisationen berücksichtigen.
Haben die am ehehaften Wasserrecht Berechtigten vor der Publikation des Bundesgerichtsurteils (BGE 145 II 140, 31. Juli 2019) rechtmässig Investitionen getätigt, soll die Behörde das ehehafte Wasserrecht nicht aufheben dürfen, bis diese amortisiert sind. Der Zeitpunkt der Aufhebung kann in diesen Fällen über den 31. Dezember 2040 hinausgehen. Die Berechtigten sollen die Investitionskosten, die bisher erfolgten Abschreibungen sowie die Rechtmässigkeit der Investitionen der Behörde nachweisen müssen. Bei Investitionen, die nach der Publikation des Bundesgerichtsurteils getätigt worden sind, ist eine Verschiebung der Aufhebung nicht möglich.
Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft
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Weiterführende Informationen / Publikationen
<SW/ 30. Juli 2025>