Klima- und Energielenkungssystem

Status

Die Vernehmlassung endete am 12. Juni 2015. Das Ergebnis fiel äusserst kritisch aus. Die Botschaft wurde überraschend schnell ausgearbeitet und am 28. Oktober 2015 verabschiedet.

Im April 2016 forderte die UREK-S vom Bundesrat die Vorlage eines Erlassentwurfs für die Einführung eines marktnahen Modells zur Ablösung der KEV – dies als Alternative zum politisch nicht mehrheitsfähigen Klima- und Energielenkungssystem (KELS). Die UREK-N erteilte dem UVEK zusätzlich den Auftrag, in diesem Bericht auch Fragen in Bezug auf ein für die Stromversorgungssicherheit adäquates Marktdesign zu behandeln. Bis Ende 2016 erarbeitete das BFE den verlangten Bericht (Auslegeordnung Strommarkt nach 2020) und unterbreitete diesen der UREK-N, welche auf dessen Grundlage am 10. Januar 2017 die Beratungen zu einem neuen Marktmodell nach 2020 wieder aufgenommen hat.

Am 31. Januar 2017 hat die UREK-N in Bezug auf das Klima- und Energielenkungssystem Nichteintreten beschlossen. Die UREK-S ist am 7. April 2017 ebenfalls ohne Gegenstimme nicht auf die Vorlage eingetreten. Der Ständerat hat das KELS am 12. Juni 2017 nun definitiv beerdigt.

Im November 2016 sprach sich die UREK-S dafür aus, eine Steuer auf Strom aus erneuerbaren Energieträgern vertieft zu prüfen. Die Abklärungen sollen im Zusammenhang mit der KELS-Vorlage vorgenommen werden.

Am 21. Dezember 2016 hat der Bundesrat die Botschaft zur Ratifikation des Pariser Klimaübereinkommens genehmigt. Dem Parlament wird vorgeschlagen, das Klimaübereinkommen zu ratifizieren. Die UREK-N hat sich am 31. Januar 2017 dafür ausgesprochen.

 

Links

  • Art. 131a Bundesverfassung, BV, SR 101 (vorgeschlagen)

  • Ausführungsgesetzgebung (im Detail noch unklar), vermutlich Änderungen CO2-Gesetz, EnG, SVAG, allenfalls MinöStG, etc.

 

 


Aktuelle Entwicklungen


Inhalte

Der Bundesrat schlägt eine neue Verfassungsnorm vor, wonach der Bund "zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung eines sparsamen und rationellen Energieverbrauchs … eine Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen (Klimaabgabe) und eine Stromabgabe erheben" kann. Der Abgabeertrag soll "einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes leisten" und "an die Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt" werden. Geplant ist damit eine sog. "reine Lenkungsabgabe", die eine beachtliche Höhe erreichen müsste, um ihre Ziele zu erreichen. Der Bundesrat beabsichtigt jedoch, die Treibstoffe in einer ersten Phase nicht der Lenkungsabgabe zu unterstellen.

Um Verkehrsspitzen zu brechen und die Kapazitäten auf Strasse und Schiene besser zu nutzen, prüft der Bundesrat gegenwärtig auch Pilotversuche mit Mobility Pricing. Die Bezahlung für Mobilität könnte damit künftig stärker leistungsbezogen ausfallen, um die Verkehrsinfrastrukturen effizienter zu bewirtschaften.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Die wesentlichen Auswirkungen sind noch nicht absehbar. Generell zielt die anvisierte ökologische Steuer auf eine Verringerung des Energieverbrauchs, womit auch Auswirkungen auf die Energiewirtschaft einhergehen. In einer Übergangszeit soll ein Teil der Erträge befristet für die bisherigen Förderzwecke verwendet werden (Gebäudeprogramm, Ausbau erneuerbarer Energieproduktion).

Weiterführende Informationen / Publikationen

<SW/PH/30. April 2017>