Teilrevision Wasserbaugesetz

Status

Der Bundesrat will das Wasserbaugesetz von 1991 überarbeiten und an neue Herausforderungen anpassen. Das integrale Risikomanagement im Umgang mit Naturgefahren soll im WBG verankert werden. Der Bundesrat hat am 14. April 2021 die Vernehmlassung gestartet.

Am 10. März 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Wasserbaugesetzes verabschiedet.

Am 22. August 2023 hat die UREK-N die Teilrevision des Wasserbaugesetzes in der Gesamtabstimmung gutgeheissen.

Die UREK-S ist am 12. Januar 2024 einstimmig auf die Vorlage zur Teilrevision des Wasserbaugesetzes (23.030) eingetreten.

Der Ständerat stimmt der Vorlage am 29. Februar 2024 einstimmig zu.

National- und Ständerat haben nach geringfügiger Differenzbereinigung die Teilrevision des Wasserbaugesetzes in der Schlussabstimmung vom 15. März 2024 angenommen.

 

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Die Teilrevision des WBG hat zum Ziel, den Fokus von der Gefahrenabwehr hin zu einem integralen Risikomanagement zu wandeln. Die Hochwasserrisiken, welche mit dem Klimawandel und der wachsenden Besiedlung steigen, sollen mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt werden. Die Massnahmen sollen kombiniert eingesetzt werden und alle Verantwortlichen und Beteiligten miteinbeziehen. Die Teilrevision des WBG soll die Voraussetzung schaffen, trotz Risikoansteig das heutige Schutzniveau mittelfristig zu halten.

Die Kantone sollen durch die Rechtsanpassung neue Grundlagen erstellen, z.B. Risikoübersichten. Der Bund beurteilt die entstehenden finanziellen und personellen Mehrkosten als gering und will diese durch Subventionen mittragen. Zudem will sich der Bund neben dem periodischen Instandstellen von Schutzbauten neu auch an regelmässigen Unterhaltsarbeiten beteiligen, die bisher alleine die Kantone finanzierten.

Das integrale Risiko­manage­ment soll auf Gesetzesebene verankert werden und so Bund, Kantonen und Gemeinden ermöglichen, die Sicherheit für den Lebens- und Wirtschaftsraum Schweiz langfristig zu erhalten. Der Wasserbau sowie die Naturgefahren sind auf Bundesebene in verschiedenen Gesetzen geregelt. Damit sie auf dem gleichen Stand sind, schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft auch punktuelle Anpassungen im Waldgesetz und im Gewässerschutzgesetz vor.

Am 22. August 2023 hat die UREK-N die Vorlage beraten und gutgeheissen. Die UREK-N beantragt ergänzend, dass der Bund die Pflege neu gestalteter Gewässerräume jeweils während fünf Jahren mitfinanzieren kann, um die Qualitätssicherung der naturnahen Gewässergestaltung zu verbessern. Zusätzlich möchte die UREK-N die finanzielle Beteiligung des Bundes an Unterhaltsmassnahmen auf den Hochwasserschutz beschränken.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Die Teilrevision des WBG hat Auswirkungen auf die Betreiber von Stauanlagen. Als weitere Massnahme des Hochwasserschutzes sieht die Vernehmlassungsvorlage neu explizit auch die Bewirtschaftung von Speicherseen vor (Vorabsenkung). Da diese Mitnutzung eines Speichersees zu Ertragsausfällen bei der Energieproduktion führen kann, sieht der Bund vor, neu auch Abgeltungen an die Kantone zur Finanzierung von Massnahmen wie der Behebung von Schäden in Entlastungsräumen im Ereignisfall und Ertragsausfällen wegen Speicherverlusten im Zusammenhang mit der Vorabsenkung von Stauseen zu leisten.

Weiterführende Informationen / Publikationen

<SW/ 31. März 2024>