Gletscher-Initiative

Status

Am 27. November 2019 hat der Verein Klimaschutz Schweiz die Volksinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)» eingereicht. Die Initiative sieht die Einfügung eines neuen Verfassungsartikels zur Klimapolitik vor (Art. 74a BV).

Am 3. April 2020 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, einen direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative zu erarbeiten. Dieser verfolgt das gleiche Ziel wie die Gletscher-Initiative: Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Das UVEK soll bis im Spätsommer 2020 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.

Am 2. September 2020 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum direkten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative eröffnet. Diese dauert bis am 2. Dezember 2020.

Am 11. August 2021 hat der Bundesrat die Botschaft für den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative verabschiedet.

Die UREK-N hat am 13. Oktober 2021 beschlossen, einen indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative auszuarbeiten (Kommissionsinitiative 21.501). Die Kommission will die Kernanliegen der Gletscher-Initiative im CO2-Gesetz konkretisieren. Dabei verfolgt sie ebenfalls das Ziel Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050, sieht im Gegensatz zur Gletscher-Initiative aber von einem Verbot fossiler Energieträger ab. Stattdessen will sie gesetzlich verankern, dass der Verbrauch von fossilen Treib- und Brennstoffen so weit zu vermindern ist, wie dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Zusätzlich hat die UREK-N der Motion 21.4333 Folge gegeben. Diese hat zum Ziel, die Forschung und Entwicklung von Negativemissionstechnologien - welche zur Erreichung des Netto-Null-Ziels unabdingbar sind - zu fördern.

Die UREK-S hat am 16. November 2021 ihre Zustimmung für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Gletscher-Initiative durch die UREK-N gegeben. Die Vorlage wird bis zur Sommersession 2022 erarbeitet.

Die UREK-N hat am 18. Januar 2022 die Arbeiten an ihrem indirekten Gegenentwurf zur Gletscherinitiative aufgenommen.

Die UREK-S hat die Motion 21.4333 hinsichtlich Forschung und Entwicklung von Negativemissionstechnologien am 27./28. Januar 2022 einstimmig angenommen.

Die UREK-N hat die Gletscher-Initiative am 15. Februar 2022 zur Ablehnung empfohlen, da ihr das grundsätzliche Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen zu weit geht. Sie spricht sich jedoch für einen direkten Gegenvorschlag aus und setzt ihre eigenen Arbeiten daran fort.

Die UREK-S hat am 1. April 2022 ihre Beratungen zum direkten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Gletscher-Initiative aufgenommen. Dem Ständerat wird eine Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative beantragt. Die UREK-S wird sich voraussichtlich im 3. Quartal 2022 erneut mit der Initiative und dem Gegenentwurf befassen, nachdem der Nationalrat über einen eigenen, indirekten Gegenvorschlag entschieden hat.

Am 26. April 2022 hat die UREK-N ihren indirekten Gegenentwurf (21.501) zur Gletscher-Initiative gutgeheissen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative mehrheitlich begrüsst.

Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag seiner Kommission zur Gletscher-Initiative am 15. Juni 2022 beraten und ohne Änderungen gutgeheissen.

Die UREK-S hat am 24. Juni 2022 den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative unterstützt. Sie beantragt insbesondere Änderungen bei den Massnahmen im Gebäudesektor.

Am 30. September 2022 haben National- und Ständerat den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative (Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit) angenommen.

Am 25. Oktober 2022 hat die UREK-S den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative (21.055) einstimmig abgelehnt und damit den indirekten Gegenentwurf des Parlaments (21.501) bestärkt.

Am 26. Januar 2023 hat auch die UREK-N den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative (21.055) einstimmig abgelehnt und damit den indirekten Gegenentwurf des Parlaments (21.501) bestärkt.

Die eidgenössische Abstimmung zum Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz (KIG)) findet am 18. Juni 2023 statt. Das KIG ist ein indirekter Gegenvorschlag des Parlaments (21.501) zur Gletscher-Initiative. Der Bundesrat und die Kantone haben am 21. April 2023 die Ja-Parole herausgegeben. Wird das KIG am 18. Juni 2023 angenommen, so ist die bedingt zurückgezogene Gletscherinitiative vom Tisch.

Am 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative) mit 59.07 % angenommen.

 

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Die Gletscher-Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Auch sollen ab diesem Zeitpunkt in der Schweiz grundsätzlich keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Ausnahmen sind möglich bei Anwendungen, für die es keine technischen Alternativen gibt.

Die Gletscher-Initiative verfolgt dasselbe Ziel wie der Bundesrat: Bis 2050 sollen die klimaschädlichen Treibhausemissionen der Schweiz auf Netto-Null sinken. Dieses Ziel hat der Bundesrat bereits im Sommer 2019 festgelegt. Die Gletscher-Initiative geht dem Bundesrat aber punktuell zu weit. Mittels eines direkten Gegenentwurfs zur Initiative möchte der Bundesrat kein explizites Verbot fossiler Energieträger in der Bundesverfassung verankern, um dem Parlament und den Kantonen bei der Umsetzung des Netto-Null Ziels einen grösseren Spielraum einzuräumen. Zudem will der Bundesrat im neuen Verfassungsartikel festhalten, dass die nationale Sicherheit nicht negativ beeinträchtigt werden darf. Für Schutz- und Rettungseinsätze von Armee, Polizei oder Rettungsdiensten soll bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgegriffen werden können. Ausserdem soll im Interesse des nationalen Zusammenhalts die besondere Situation in den Berg- und Randgebieten angemessen berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zur Initiative geht der Bundesrat mit seinem direkten Gegenvorschlag etwas weniger weit. Ziel des Bundesrat ist es, die Bedürfnisse der nationalen Sicherheit zu berücksichtigen, der speziellen Situation der Berg- und Randregionen Rechnung zu tragen und die wirtschaftliche Tragbarkeit zu gewährleisten. Ein grundsätzliches Verbot von fossilen Energieträgern lehnt er deswegen ab. Überdies schlägt er folgendes vor:

  • Armee, Polizei oder Rettungsdienste sollen für Schutz- und Rettungseinsätze bei Bedarf auf fossile Treibstoffe zurückgreifen können. Zudem sollen Ausnahmen möglich sein, wenn alternative Technologien wirtschaftlich nicht tragbar oder nur in ungenügendem Ausmass vorhanden sind.

  • Im Rahmen der Sozialverträglichkeit werden Berg- und Randregionen explizit genannt, da diese in Bezug auf die Anbindung an Energieversorgungssysteme wie zum Beispiel Fernwärme ungünstigere Voraussetzungen haben.

  • Zuletzt lässt der Bundesrat im Gegenentwurf offen, ob die im Jahr 2050 verbleibenden Emissionen aus fossiler Energie mit Senken im In- oder Ausland (z.B. Wälder, Böden, CO2-Speicherung in geologischen Lagerstätten) ausgeglichen werden.

Der indirekte Gegenvorschlag der UREK-N sieht ein Rahmengesetz ( vor, welches für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie Absenkpfade für die Treibhausgasemissionen bis 2050 definiert. Die Sektoren Gebäude und Verkehr sollen bis 2050 überhaupt kein CO2 mehr ausstossen. Die Industrie soll ihre CO2-Emissionen bis 2050 um 90 % reduzieren. Ausserdem sieht der Gesetzesentwurf verschiedene Förderinstrumente, namentlich betreffend den Ersatz von fossilen und ineffizienten elektrischen Heizungsanlagen, vor.

Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich den indirekten Gegenvorschlag der UREK-N. Er steht allerdings der vorgesehenen Technologieförderung ablehnend gegenüber, da dies währned 6 Jahren zu nicht tragbaren Mehrbelastungen von CHF 200 Mio. pro Jahr führen würde.

Auch die UREK-S unterstützt weitgehend den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates. Änderungen beantragt sie bei den Massnahmen im Gebäudesektor. Diese sollen nicht nur den Ersatz von fossil betriebenen Heizungsanlagen beschleunigen, sondern auch die Energieeffizienz im Gebäudebereich fördern. Insbesondere da der Markt heute Schwierigkeiten habe, die grosse Nachfrage zu bedienen, erachtet die UREK-S einen Beitrag in der Höhe von 100 Mio. Franken jährlich über einen Zeitraum von 10 Jahren als angemessen. Zudem soll sich das Programm verstärkt auf die bestehenden Förderungsstrukturen abstützen, insbesondere das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen.

Der Ständerat hat den indirekten Gegenvorschlag des Nationalrates gutgeheissen und auf die Änderungen des Mehrheitsantrags seiner Kommission verzichtet. Wie der Nationalrat bewilligte er insgesamt CHF 3.2 Mia. an Finanzhilfen für den Ersatz fossiler Heizungen und Sanierungen sowie für die Förderung zugunsten neuer Technologien.

Überdies beschlossen Stände- und Nationalrat eine Solar-Offensive sowie die Erhöhung der Grimsel-Staumauer im Rahmen einer zusätzlichen Vorlage (Lex Grengiols).

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Die Aufnahme des Netto-Null Ziels in die Bundesverfassung verbessert die Planungs- und Investitionssicherheit für klimaverträgliche Projekte aller Art von Energieversorgungsunternehmen, Wirtschaft und Privaten.

Weiterführende Informationen / Publikationen

<CS/SW/30. Juni 2023>