Öffentliche Beschaffungen

Status

Revidiertes GPA in Kraft getreten am 6. April 2014 für Staaten, die bereits ratifiziert haben. Die Schweiz ratifiziert erst, wenn die nötigen Anpassungen auf Bundes- und kantonaler Ebene erfolgt sind.

Nach einiger Verzögerung hat der Bundesrat nun am 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungsrechts (IVöB und BöB) und zum revidierten WTO-Übereinkommen verabschiedet. Gegen die vorgesehene Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips hat der EDÖB sogleich protestiert. Auch der Rechtsschutz dürfte zu Reden geben.

Am 28. März 2018 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates die Detailberatung abgeschlossen und des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) sowie das WTO-Abkommen (GPA 2012) angenommen.

Journalisten haben in den letzten Jahren mehrere Beschaffungsskandale aufgedeckt. Daraufhin wollte der Bundesrat den Zugang zu den Unterlagen erschweren. Der Nationalrat hat die Einschränkung am 13. Juni 2018 abgelehnt. Er schafft zudem mehr Raum für Anliegen der Nachhaltigkeit.

Am 2. November 2018 hat die WAK-S die Detailberatungen zur Totalrevision BöB abgeschlossen und einige Veränderungen gegenüber dem Beschluss des Nationalrats angenommen. Am 10. Dezember 2018 hat der Ständerat das Geschäft behandelt und in der Schlussabstimmung angenommen.

Am 30. Januar 2019 hat die WAK-N die Differenzbereinigung abgeschlossen und sich in etwas über der Hälfte der Differenzen dem Ständerat angeschlossen.

Der Nationalrat ist den Anträgen der WAK-N in seiner Beratung vom 7. März 2019 gefolgt. Das Geschäft geht damit zur weiteren Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Anlässlich der Einigungskonferenz haben die Räte am 21. Juni 2019 ihre Differenzen bereinigt und das Geschäft in der Schlussabstimmung angenommen.

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 beschlossen, das Bundesgesetz und die gleichentags verabschiedete Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) auf den 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.

In seiner Sitzung vom 22. September 2020 hat der Ständerat die Motion 20.3409 (Öffentliche Beschaffungen. Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten berücksichtigen) stillschweigend angenommen.

 
 

Aktuelle Entwicklungen


Inhalte

Regelung der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Festsetzung von Schwellenwerten, bei deren Erreichung bestimmte Verfahren erforderlich sind. Unterschieden wird vor allem zwischen den Regeln im Staatsvertragsbereich (GPA und bilaterales Abkommen)  und ausserhalb des Staatsvertragsbereichs (IVöB resp. kantonale Ausführungserlasse).

Der Ständerat hat mit knapper Mehrheit die Produktion von Strom von der Ausschreibungspflicht ausgenommen. Damit sollen bei komplexen Projekten, namentlich der Errichtung neuer Kraftwerksanlagen, die Rekursvorschriften inskünftig entfallen.

Entgegen dem Ständerat sieht der Nationalrat keinen Grund, die Stromproduktion vom Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungswesen auszuschliessen.

Die Motion fordert, dass die Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten ein zusätzliches Kriterium bei der öffentlichen Beschaffung darstellen kann. Beispielsweise durch Vorgaben eines inländischen Fertigungsanteils. Gerade in Zeiten unsicherer internationaler Verbindungen sind solche Sicherheiten ein zentrales Kriterium. Der Ständerat folgte dieser Argumentation und hat die Motion stillschweigend angenommen.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Energieversorger unterstehen als öffentliches Unternehmen in den Sektoren Wasser- und Energieversorgung dem GPA. Die aktuellen Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich für öffentliche Auftraggeber in den Sektoren Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung liegen bei CHF 8’700’000 für Bauaufträge, CHF 700’000 für Lieferungen und ebenfalls CHF 700’000 für Dienstleistungen. Zudem unterstehen Stadtwerke den Regelungen zum öffentlichen Beschaffungswesen ihres jeweiligen Kantons. Im Zuge der IVöB-Revision hinzukommen sollen neu Instrumente wie Dialog, Rahmenverträge, elektronische Auktionen und Folgebeschaffungen.

Weiterführende Informationen / Publikationen

<SW/30. September 2020>