Auslegeordnung Strommarkt 2020

Status

Im April 2016 forderte die UREK-S vom Bundesrat die Vorlage eines Erlassentwurfs für die Einführung eines marktnahen Modells zur Ablösung der KEV – dies als Alternative zum politisch nicht mehrheitsfähigen Klima- und Energielenkungssystem (KELS). Die UREK-N erteilte dem UVEK zusätzlich den Auftrag, in diesem Bericht auch Fragen in Bezug auf ein für die Stromversorgungssicherheit adäquates Marktdesign zu behandeln.

Bis Ende 2016 erarbeitete das BFE den verlangten Bericht und unterbreitete diesen der UREK-N, welche auf dessen Grundlage am 10. Januar 2017 die Beratungen zu einem neuen Marktmodell nach 2020 wieder aufgenommen hat.

Im April 2017 hat sich die UREK-N im Rahmen der Beratungen zur Strategie Stromnetze für rasche Massnahmen zur Stärkung der inländischen Wasserkraft ausgesprochen. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 30. Mai 2017 den Vorschlag der UREK-N (Einführung einer Grundversorgungsprämie) an die Kommission zurückgewiesen. Dies mit dem Auftrag der Klärung des rechtlichen und tatsächlichen Rahmens (Medienmitteilung UREK-N vom 27. Juni 2017).

Die UREK-N hat am 29. August 2017 mit Annahme der parlamentarischen Initiative Rösti (16.448) zum Ausdruck gebracht, dass sie der Wasserkraft in der Diskussion um ein neues Marktdesign Gewicht geben will. Die parl. Initiative schlägt vor, ein Quotenmodell in Erwägung zu ziehen.

Das BFE hat sich am 27. Oktober 2017 gestützt auf eine von ihm in Auftrag gegebene Studie zur System Adequacy gegen zusätzliche staatliche Massnahmen zur Sicherstellung der Stromversorgungssicherheit ausgesprochen. Stattdessen sei rasch die volle Strommarktöffnung zu vollziehen und ein Stromabkommen mit der EU abzuschliessen.

Die UREK-N schliesst sich am 31. Oktober 2017 der Auffasung des BFE an. Die Motion 17.3970 zur Einführung einer strategischen Reserve im Strommarkt wird einstimmig angenommen. Ebenso nimmt die UREK-N mehrheitlich die Motion 17.3971 an, wonach der Bundesrat beauftragt werden soll, die volle Strommarktöffnung voranzutreiben. Für Unterstützungsmassnahmen der Wasserkraft sieht die UREK-N keinen unmittelbaren Handelsbedarf.

Am 10. November 2017 hat das BFE zwei von ihm in Auftrag gegebene Studien publiziert, welche die aktuelle Haltung des BFE betreffend Strommarktdesign nach 2020 untermauern sollen:

  • Die erste Studie analysiert das derzeitige nationale Strommarktdesign und bewertet eine Auswahl potentieller Marktmodelle für den Zeitraum ab 2020. Demnach stellt eine strategische Reserve eine kostengünstige, minimal-invasive Zusatzabsicherung dar;
  • Die zweite Studie untersucht die finanzielle Lage der Schweizer Stromwirtschaft in den letzten 10 Jahren.

In ihrer aktuellen Lagebeurteilung und gestützt auf eine bei Swissgrid in Auftrag gegebene Adequacy Studie bis 2020 ist die ElCom am 17. November 2017 zum Schluss gekommen, dass die schweizerische Stromversorgungssicherheit kurz- und mittelfristig (bis 2020) gewährleistet sei. Dem Bundesrat werden von der ElCom aktuell daher keine Massnahmen nach Art. 9 StromVG vorgeschlagen. Mit Blick auf die Exportfähigkeit und -willigkeit der Nachbarländer weitet die ElCom die Adequacy-Berechnungen im nächsten Jahr aber aus und untersucht den Zeitraum bis 2025.

Am 21. Dezember 2017 hat die ElCom ihre Studie Adequacy 2020 - zur Versorgungsicherheit 2020 - publiziert. Aus den Ergebnissen der Berechnungen geht hervor, dass die Versorgungssicherheit im Normalfall bis im Jahr 2020 gewährleistet sein dürfte. Die Vorbereitung auf ausserordentliche Versorgungsengpässe darf jedoch nicht vernachlässigt werden.

Am 12. Januar hat die UREK-S einstimmig beschlossen, eine Kommissionsmotion für den langfristigen Erhalt von Schweizer Produktionsanlagen einzureichen. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes beauftragt die Kommission den Bundesrat, Vorschläge zu unterbreiten, damit Anreize für die Investitionen und Reinvestitionen in die einheimische Stromproduktion geschaffen werden können. Die Produktion aus Kernenergie ist allerdings davon ausgenommen. Ferner soll die Ausgestaltung technologieneutral und auf Basis von Marktmechanismen erfolgen.

Am 23. Januar 2018 ist die UREK-N der parlamentarischen Initiative Badran 16.498 gefolgt, wonach die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze und die Gastnetze, dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) unterstellt werden sollen.

Am 20. März 2018 hat auch die UREK-S (wie zuvor schon die UREK-N) der parlamentarischen Initiative Badran 16.498 einstimmig Folge geleistet. Die Initiative verlangt eine Unterstellung strategisch wichtiger Infrastrukturen des Energiesektors unter die Lex Koller. Die UREK-S verlangt vom UVEK die Prüfung, ob Instrumente geschaffen werden sollen, um die ausländische Beteiligung im Energiesektor - namentlich im Hinblick auf die Öffnung des Strommarktes - kontrollieren zu können.

Am 31. Mai 2018 hat die ElCom ihren lang erwarteten Bericht zur Versorgungssicherheit  der Schweiz bis 2025 präsentiert. Die ElCom erachtet zurzeit keine Sofortmassnahmen für notwendig. Jedoch empfiehlt sie, Vorbereitungen für allfällige Stresssituationen zu treffen, z.B. eine strategische Reserve. Schliesslich vertritt die ElCom die Auffassung, dass zur Verminderung von Importrisiken auch in Zukunft ein grosser Teil der Winterproduktion aus der Schweiz stammen sollte.

 

Links

  • Ausführungsgesetzgebung (im Detail noch unklar), vermutlich Änderungen StromVG, EnG, CO2-Gesetz, etc.

 

 


Aktuelle Entwicklungen


Inhalte

Der Bericht "Auslegeordnung Strommarkt nach 2020" des BFE stellt vor dem Hintergrund der aktuell herausfordernden Situation auf dem europäischen Strommarkt verschiedene Massnahmen zur Stärkung der bestehenden inländischen Kraftwerkskapazitäten und zur Förderung inländischer erneuerbarer Energien vor, namentlich eine differenzierte Stromabgabe, Quotenmodelle, Investitionsbeiträge, Auktionen, Marktprämien, eine Abnahme und Vergütungspflicht, Kapazitätsmechanismen sowie eine Abgeltung strategischer Speicherreserven. Der Bericht soll eine Grundlage für die Diskussion bilden, wie das Schweizerische Energiesystem langfristig ausgestaltet werden könnte. Im Wesentlichen geht es um die langfristige Sicherstellung einer hohen Versorgungssicherheit (mit ausreichenden inländischen Erzeugungskapazitäten) und den effizienten Ausbau der erneuerbaren Energien.

Politisch diskutiert werden verschiedenste neue "Marktdesigns", etwa die von der UREK-N zunächst propagierte Grundversorgungsprämie, ein Versorgungs- und Klimamarktmodell, Quotenmodelle, Versicherungsmodelle, Kapazitätsmechanismen, etc.

Anlässlich der Infrastrukturtagung des UVEK am 27. Oktober 2017 hat das BFE eine Studie zur System Adequacy in der Schweiz vorgestellt. Demnach sei die Stromversorgungssicherheit der Schweiz bis ins Jahr 2035 sichergestellt. Zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit sei die volle Strommarktöffnung rasch voranzutreiben und die Integration des schweizerischen in den europäischen Strommarkt mittels eines Stromabkommens mit der EU anzustreben. Der Eigenversorgungsgrad stelle keinen Indikator für das Niveau der Stromversorgungssicherheit dar. Wirtschaftspolitische Massnahmen wie Kapazitätsmechanismen seien "weder sinnvoll noch notwendig". Um die Energieverfügbarkeit auch in extremen Situationen zu gewährleisten, sei lediglich eine strategische Reserve als zusätzliches Sicherheitselement zu einem starken „Energy Only“-Markt zu prüfen.

Zur ursprünglichen Frage der UREK-S (im April 2016) nach der Einführung eines marktnahen Modells zur Ablösung der KEV als Alternative zum politisch nicht mehrheitsfähigen Klima- und Energielenkungssystem (KELS) nahm das BFE bislang nicht Stellung. Der Fokus der Studie zur System Adequacy und die daraus vom BFE abgeleiteten Handlungsmaximen liegen einzig auf der Frage der Stromversorgungssicherheit.

Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft

Die politisch diskutierten Massnahmen für ein neues "Strommarktdesign" greifen teilweise fundamental in den Teilmarkt der Energieerzeugung ein (insbesondere die Abnahme- und Vergütungspflichten sowie Kapazitätsmechanismen) und können auch hohe volkswirtschaftliche Kosten zur Folge haben (bis zu CHF 1.5 Mia. pro Jahr gemäss Schätzungen von Swiss Economics).

Auch wenn das BFE zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit mit Ausnahme der Prüfung einer strategischen Reserve von zusätzlichen staatlichen Eingriffen in den "Energy Only"-Markt Abstand nehmen will, wird sich in der politischen Diskussion dennoch weiterhin die Frage stellen, wie die im Rahmen der Energiestrategie 2050 angestrebten Ausbauziele für die inländische Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Art. 2 nEnG) mittelfristig erreicht werden sollen. Per 1. Januar 2023 werden keine neuen KEV-Vergütungen und Marktprämien für Grosswasserkraft mehr ausbezahlt (Art. 36 nEnG). Am 31. Dezember 2030 laufen auch die Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge für Erneuerbare Energien aus. Das Klima- und Energielenkungssystem (KELS), welches die Grundlage der 2. Etappe der ES 2050 hätte bilden sollen, wurde vom Parlament jedoch mit äusserster Deutlichkeit verworfen. Angesichts des sich ab 2023 abzeichnenden, ersatzlosen Auslaufens der EE-Förderung dürften die Diskussionen um das Marktdesign auch in Zukunft anhalten.

Weiterführende Informationen / Publikationen

<US/SW/30. Juni 2018>