Teilrevision StromVG betr. systemkritische Stromunternehmen

Status

Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Botschaft Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen) verabschiedet.

Die UREK-N hat sich am 27. Januar 2026 für eine Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) ausgesprochen. Sie sieht darin eine Übergangslösung, bis Anforderungen an diese Unternehmen festgelegt sind, um die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen.

 

Links

  • StromVG, Stromversorgungsgesetz, SR 734.7

 

 

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