Teilrevision StromVG betr. systemkritische Stromunternehmen

Status

Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Botschaft Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen) verabschiedet.

Die UREK-N hat sich am 27. Januar 2026 für eine Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) ausgesprochen. Sie sieht darin eine Übergangslösung, bis Anforderungen an diese Unternehmen festgelegt sind, um die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen.

Die UREK-N hat sich am 24. Februar 2026 dafür ausgesprochen, den Mechanismus zur Rettung von systemkritischen Stromunternehmen beizubehalten, bis er von einer definitiven Regulierung abgelöst wird. Die Finanzhilfen sollen maximal bis Ende 2029 bereitstehen. Zudem soll der Betrag auf 5 Mia. Franken reduziert werden.

 

Links

  • StromVG, Stromversorgungsgesetz, SR 734.7

 

 

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