Teilrevision StromVG betr. systemkritische Stromunternehmen
Status
Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Botschaft Botschaft zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemkritische Unternehmen) verabschiedet.
Aktuelle Entwicklungen
Inhalte
In seiner Botschaft vom 12. Dezember 2025 sieht der Bundesrat folgende, zusätzliche Vorgaben für systemkritische Stromversorgungsunternehmen vor:
Striktere Vorgaben zu Organisation, Liquiditäts- und Eigenkapital-Risikomanagement sowie zu Notfallplänen erfüllen, um den Betrieb von Kraftwerkskapazitäten und den Marktzugang auch in Krisen sicherzustellen;
Pflicht, die ElCom regelmässig über ihre Risiko- und Finanzlage zu informieren.
Einsatz einer Expertengruppe, welche prüft, ob weitergehende Mindestvorgaben zu Liquidität, Eigenkapital und Verschuldungsgrad eingeführt werden sollen.
Relevanz für Unternehmen der Energiewirtschaft
Weiterführende Informationen / Publikationen
<SW/CS 30. Dezember 2025>