AG: Kanton Aargau lehnt kantonales Energiegesetz in Referendumsabstimmung ab

Mit einem Nein-Anteil von 50,89% haben die Stimmberechtigten des Kantons Aargau das revidierte Energiegesetz knapp abgelehnt. Das Ergebnis kann als Überraschung eingestuft werden, da sich mit Ausnahme der SVP, EDU und dem HEV sämtliche Parteien und Verbände klar für das Gesetz ausgesprochen hatten.

Das Gesetz befasste sich hauptsächlich mit dem Energieverbrauch von Gebäuden. Die Wärmenutzung in Gebäuden & Gebäudetechnik sollte effizienter werden, Vorschriften für Eigenstromerzeugung bei Neubauten sollten eingeführt werden, der Einbau eines Heizungsersatzes sollte an strengere Anforderungen geknüpft werden, Elektroheizungen sollten durch effizientere Heizungen ersetzt werden und neue Verwaltungs- & Verkaufsgebäude sowie Restaurants sollten mit einer Gebäudeautomation ausgerüstet werden.

All dies entfällt nun, die Aargauer Regierung, welche die Vorlage zur Annahme empfohlen hatte, nimmt den Entscheid zur Kenntnis. Der zuständige Regierungsrat Stephan Attiger macht das weitere Vorgehen auch vom CO2-Gesetz auf Bundesebene abhängig. Es sei zunächst abzuwarten, ob und wann dieses Gesetz in Kraft treten werde, da auch jenes Gesetz in den Gebäudebereich eingreifen würde.

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AG: Starkstromleitung Niederwil–Obfelden: Regierungsrat fordert unterirdische Verkabelung auf der gesamten Strecke

Der Regierungsrat fordert, dass die bestehende 220 kV-Leitung zwischen Niederwil und Obfelden durch eine neue, vollständig unterirdisch geführte 380 kV-Leitung entlang der bestehenden Übertragungsleitung ersetzt wird. Den Vorschlag des Bundesamts für Energie (BFE), der nur eine Teilverkabelung zur Querung der Reuss zwischen Rottenschwil und Ottenbach vorsieht, lehnt der Regierungsrat ab. In seiner Stellungnahme zum entsprechenden Sachplanverfahren des Bundes berücksichtigt der Kanton die Eingaben der betroffenen Region und stellt weitere Anträge.

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BS: Pilotprojekt zur Überprüfung der Ressourceneffizienz des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement lässt in einem Pilotprojekt seine Ressourceneffizienz überprüfen. Eine Bestandsaufnahme der Umwelt- und Kostensituation im Departement soll die Grundlage für ein umfassendes Monitoring und für nachhaltige Verbesserungen der Klimabilanz legen. Die Methodik soll dank einem standardisierten Vorgehen auch auf andere Departemente übertragen werden können.

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BS: Teilrichtplan Energie liegt vor

Der Kanton Basel-Stadt will die CO2-Emissionen rasch und deutlich reduzieren. Eine wichtige Massnahme, um dieses Dekarbonisierungsziel zu erreichen, ist der Verzicht auf fossil betriebene Heizungen. Für den Umstieg von Öl und Gas auf erneuerbare Wärme braucht es ein Planungsinstrument, welches die Verfügbarkeit von klimaneutralen Energiequellen im Kanton kennzeichnet. Diese Anforderungen deckt der Energierichtplan ab, den der Regierungsrat im März erlassen hat.

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AG: Neukonzessionierung Kraftwerk Reckingen: Kanton verzichtet auf Heimfall und verkauft sein Aktienpaket an die AEW Energie AG

Die bestehende Konzession für das Kraftwerk Reckingen läuft am 10. Oktober 2020 aus. Die Kraftwerk Reckingen AG (RKR) beabsichtigt, das Wasserkraftwerk am Hochrhein weiterhin zu betreiben und nachhaltigen Strom aus Wasserkraft zu produzieren. Sie hat deshalb ein Gesuch um die Erneuerung der Konzession gestellt. Für die Konzession des Grenzkraftwerks Reckingen ist der Bund zuständig. Die wirtschaftliche Nutzung kommt aber dem Kanton Aargau zu. Der Regierungsrat hat dazu Folgendes beschlossen:

  • Der Kanton Aargau spricht sich für eine neue 60-jährige Konzession ab dem 11. Oktober 2020 aus.

  • Der Kanton Aargau verzichtet auf sein Heimfallrecht.

  • Der Kanton Aargau verkauft den gesamten Aktienanteil von 15,75 Prozent an der RKR, der ihm im Rahmen des Heimfallverzichts zusteht, an die AEW Energie AG.

  • Der Erlös aus dem Verkauf dieses Aktienpakets von 24 Millionen Franken fliesst in die Spezialfinanzierung der Sonderlasten des Kantons.

Mit der Neukonzessionierung sind auch umfangreiche Umweltmassnahmen verbunden – auf der Schweizer Seite unter anderem die Erweiterung der Auenrenaturierung "Chly Rhy" in der Gemeinde Rietheim.

AG: Beitrag zur Reduktion des CO₂-Ausstosses und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit

Eine Schlüsselrolle in der Umsetzung der Energie- und Klimapolitik kommt dem Gebäudebereich zu. Rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und rund 25 Prozent des CO₂-Ausstosses werden durch die Gebäude verursacht. Mit dem Verpflichtungskredit für das "Förderprogramm Energie 2021–2024" können Massnahmen zur Reduktion des CO₂-Ausstosses und der Effizienzsteigerung unterstützt werden. Damit leisten die Gebäude einen wesentlichen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen des Bundes und zur Versorgungssicherheit in der Schweiz. Der Grosse Rat hat im Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 diesen Mitteln zugestimmt, nun startet die öffentliche Anhörung, die vom 24. März bis am 26. Juni 2020 dauert.

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AG: Teilrevision des Energiegesetzes: Wesentlicher Beitrag zur Erreichung der umwelt- und klimapolitischen Ziele

Der Grosse Rat hat Mitte September 2019 in der ersten Beratung der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes deutlich zugestimmt und gleichzeitig mehrere Prüfungsaufträge erteilt. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat diese sowie weitere Abklärungsanträge der zuständigen Grossratskommission bearbeitet und wenige redaktionelle oder kleinere formale Anpassungen und Ergänzungen am Gesetzesentwurf vorgenommen. Der Regierungsrat hat nun die Botschaft zur zweiten Beratung der Energiegesetz-Teilrevision zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

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AG: Mit zeitgemässem Vertragswerk die Axpo Holding AG stärken

Der NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem zeitgemässen Vertragswerk wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke)* die Axpo Holding AG in einem dynamischen Umfeld stärken. Im Kanton Aargau ist zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags eine Anpassung des Energiegesetzes nötig. Weil die Rückmeldungen aus der öffentlichen Anhörung mehrheitlich positiv waren, überweist der Regierungsrat dem Grossen Rat die Gesetzesrevision ohne Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage.

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AG: Debatte zu aktuellen Klimavorstössen geplant

Eine Mehrheit des Büros des Grossen Rats hat sich aus formellen Gründen kritisch zu einer Entgegennahme des geplanten Antrags auf Direktbeschluss der Fraktionen der SP, GLP, EVP-BDP und Grünen (Sprecher Hansjörg Wittwer, Aarau) vom 4. Juni 2019 betreffend Klimawandel/Klimanotstand geäussert. Die einreichenden Fraktionen verzichten auf die Einreichung des Vorstosses. Um der Thematik des Klimawandels Raum zu geben, plant das Büro jedoch eine konzentrierte Debatte zu den bisher eingereichten "Klimavorstössen".

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SO/AG: Mitwirkungsbericht zum Projekt «Optimierung Kraftwerk Aarau»

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen hat die Eniwa AG Buchs/AG das von den Kantonen Solothurn und Aargau genehmigte Erneuerungsprojekt für das Kraftwerk Aarau überarbeitet und optimiert. Für die Verwirklichung ist eine Anpassung der bestehenden Planung und der seit 1. Januar 2018 geltenden Konzession erforderlich. Als erster Schritt wurde anfangs 2019 die öffentliche Mitwirkung für das im Kanton Solothurn notwendige Nutzungsplanverfahren durchgeführt. Der nun vorliegende Mitwirkungsbericht weist darauf hin, dass Nachbesserungen vorzunehmen sind.

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AG: Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes: Botschaft des Regierungsrats zuhanden des Grossen Rats

Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Energiegesetzes nach der Anhörung überarbeitet und die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die energie- und klimapolitischen Ziele werden mit der vorliegenden Teilrevision noch besser erreicht als mit der Anhörungsvorlage. Es konnten wichtige Anliegen aus der Anhörung aufgenommen und Verbesserungen insbesondere in Bezug auf die Umsetzung erarbeitet werden. Für die Eigenstromproduktion bei Neubauten und für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz konnten mit Branchenvertretern schlanke Lösungen entwickelt werden. Die Sanierungspflicht für zentrale Elektroheizungen wird nicht umgesetzt.

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AG: Ablösung des NOK-Gründervertrags: öffentliche Anhörung vom 10. Mai bis 12. August 2019

Der NOK-Gründungsvertrag* aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem zeitgemässen Vertragswerk wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) die Axpo Holding AG in einem dynamischen Umfeld stärken. Im Kanton Aargau ist zur Ablösung des NOK-Gründungsvertrags eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes nötig. Dazu wird vom 10. Mai bis 12. August 2019 eine öffentliche Anhörung durchgeführt.

*Die frühere Nordostschweizerische Kraftwerke AG bzw. die heutige Axpo Holding AG

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BE: Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 zur Änderung des Energiegesetzes

Sowohl der Regierungsrat als auch der Grosse Rat des Kanton Berns empfehlen den Stimmberechtigten, die Änderung des kantonalen Energiegesetzes in der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 anzunehmen. Mit der Annahme der Aktualisierung würden Gebäude im Kanton Bern zukünftig mit noch mehr Energie aus erneuerbaren Energien und mit effizienterem Energieeinsatz betrieben werden. Die Änderung des Gesetzes soll insb. zum Klimaschutz beitragen. Zudem sollen auch die Wirtschaft und die Hauseigentümer von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren.

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