Bundesrat: freiwilliges Gassparziel für Winter 23/24 festgelegt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2023 analog zur Europäischen Union ein frewilliges Gassparziel von 15% für den Winter 23/24 (Oktober 2023 - März 2024) beschlossen. Dieses Ziel soll durch freiwillige Gassparmassnahmen in Haushalten, Industrie, Dienstleistungen und in der Verwaltung erreicht werden. Damit sollen Engpässe bei der Energieversorgung verhindert werden.

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UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich gestartet

Am 21. September 2023 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Teilrevisionen von folgenden Verordnungen eröffnet:

  • Energieförderungsverordnung (EnFV): Neu soll ein Höchstbetrag für Investitionsbeiträge in Biogasanlagen und eine minimale jährliche Betriebsdauer für geförderte Biogasanlagen gelten.

  • Stromversorgungsverordnung (StromVV): Es sollen neu Cyber-Security-Standards für die wichtigsten Stromversorger gelten.

  • Kernenergieverordnung (KEV): Neu sollen in Richtlinien die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für geologische Tiefenlager geregelt werden.

  • Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV): Nicht nur Elektroninstallateurinnen, sondern auch Montage-Elektrikerinnen sollen zukünftig befugt sein, Installationsarbeiten ohne Installationsbewilligung in ihrer Mietwohnung/in ihrem Wohneigentum vorzunehmen. Im Anhang sollen zudem die Kontrollperioden klargestellt werden.

Die Vernehmlassung endet am 22. Dezember 2023, das Inkrafttreten ist per 1. Juli 2024 geplant.

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ElCom: Aktualisierung FAQ zu Energiestrategie 2050

Die ElCom hat in ihrem FAQ zur Energiestrategie 2050 mehrere neue Antworten sowie Ergänzungen zu bereits bestehenden Antworten aufgenomme. U.a. setzt sie sich neu mit der Frage auseinander, ob Versicherungsprämien für Debitorenverluste von Endverbrauchern im freien Markt anrechenbare Kosten darstellen, und ermittelt die Mehrkosten bei Verweigerung eines Smartmeter-Einbaus.

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ElCom: Aktualisierung Analysen zur längerfristigen Stromversorgungssicherheit

Die ElCom hat ihre Analysen zur mittel- und längerfristigen Stromversorgungssicherheit aktualisiert. Einerseits hat sie Swissgrid beauftragt, ihre Analyse zur Versorgungsstabilität 2025 mit angepassten Szenarien neu zu rechnen. Anderseits hat die ElCom ihre Berechnungen zur Winterproduktionsfähigkeit bis 2035 mit neuen Prognosen zur Laufzeit der Kernkraftwerke, der Stromnachfrage sowie dem Ausbau der Erneuerbaren aktualisiert. Darauf basierend empfiehlt die ElCom eine thermische Reservekraftwerkskapazität im Umfang von mindestens 400 Megawatt (MW) für das Jahr 2025 und 700 bis 1400 MW ab 2030. Wegen der grossen Unsicherheiten ist gemäss ElCom ein schrittweises Vorgehen sinnvoll, um den Zubau von Reserven bei Bedarf anpassen zu können.

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Zur den aktualisierten Berechnungen der System Adequacy

Bundesrat: Prüfung Gasreserve für den Winter 2024/2025

An seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 hat der Bundesrat das aktualisierte Umsetzungskonzept der Task Force der Gasbranche zur Kenntnis genommen. Laut diesem kann es noch mindestens in den nächsten drei Jahren zu Gasmangellagen kommen. Gestützt darauf hat der Bundesrat das WBF beauftragt, ihm bis Ende Oktober 2023 eine Vorlage zu einer weiteren Verlängerung der Verordnung für eine Gasreserve (Sicherstellungsverordnung) für den Winter 2024/25 vorzulegen. Die entsprechende Verordnung ist im Mai 2022 in Kraft getreten und im Februar 2023 verlängert worden (Energieradar hat berichtet). Die Schaffung eines dringlichen Bundesgesetzes (anstelle einer Verordnung) hat der Bundesrat im April 2023 abgelehnt (Energieradar hat berichtet).

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Bundesrat:Massnahmen zur Verstärkung bestehender Förderprogramme für nachhaltige Mobilitätslösungen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni den Bericht «Zukunftsfähige Mobilität ermöglichen» verabschiedet. Dieser erfüllt das Postulat 19.4052 der FDP-Liberale Fraktion. Er zeigt, dass es bereits eine Vielzahl an Förderinstrumenten gibt, mit denen die im Postulat vorgeschlagenen Pilotregionen für die Erprobung von nachhaltigen Mobilitätslösungen gefördert werden können. Der Bericht schlägt fünf Massnahmen vor, um die Wirkung der bestehenden Förderinstrumente zu verstärken:

  • Massnahme 1: Einrichtung einer Online-Plattform, die potenziellen Projektträgern einen Überblick über die Fördermittel für die Dekarbonisierung der Mobilität bietet. Eine solche Plattform kann auch auf kantonale und kommunale Förderprogramme hinweisen.

  • Massnahme 2: Die Förderinstrumente werden weniger fragmentiert und komplementär zueinander ausgestaltet. Dafür werden der systematische Austausch zwischen den Programmleitenden gefördert, gemeinsame Ausschreibungen durchgeführt und Programme zusammengelegt.

  • Massnahme 3: Die prioritären Förderthemen werden regelmässiger im Lichte der neuesten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen überprüft, um mit den Herausforderungen der sehr dynamisch voranschreitenden Energietransition Schritt zu halten.

  • Massnahme 4: Damit beim Unterstützungsentscheid konsolidierte, mittelfristig ausgerichtete Projektpläne oder sogar Vorstudien vorliegen, können diese unter bestimmten Bedingungen mitfinanziert werden. So können die aussichtsreichsten Projekte leichter identifiziert, die Qualität der Ergebnisse verbessert und so eine längerfristige Unterstützung – im besten Fall bis zur praktischen Umsetzung – gewährt werden.

  • Massnahme 5: Viele der bestehenden Förderinstrumente fokussieren auf die Entstehungsphase von Innovationen. Um die Projektergebnisse interessierten privaten und öffentlichen Organisationen aktiv zugänglich zu machen und die Akteure so zu verbinden, wird beim Bund eine Plattform eingerichtet.

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Bundesrat: Bericht zum Postulat "Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen" verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 den Bericht zum Postulat «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» verabschiedet. Dieser empfiehlt, auf verfrühte und nicht mit der EU-Politik abgestimmte Massnahmen wie «Zulassungsstopps» oder «Verkaufsstopps» zu verzichten und stattdessen die Umstellung auf einen fossilfreien Verkehr bis 2050 grundsätzlich im Gleichschritt und analog zu den Massnahmen der EU umzusetzen. Der Bericht zeigt zudem auf, dass die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verfassungsrechtlich anspruchsvoll ist. Ein rascherer Ausbau der Lademöglichkeiten könnte jedoch durch entsprechende kantonale Massnahmen ermöglicht werden.

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Zum Bericht

Bundesrat: Totalrevision Konzeptteil SÜL verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Totalrevision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) verabschiedet. Diese war erforderlich, da sich seit der letzten Revision des Konzeptteils die gesetzlichen Rahmenbedingungen massgeblich geändert haben. Die vom Bundesrat bereits genehmigten SÜL-Objektblätter behalten mit dem überarbeiteten SÜL-Konzeptteil ihre Gültigkeit.

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Bundesrat: Inkraftsetzung von Verordnungsänderungen im Energiebereich

Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat Änderungen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Rohrleitungsverordnung beschlossen, die mehrheitlich per 1. Juli 2023 in Kraft treten. Ziel ist die Unterstützung bestehender Stromproduktionsanlagen. Weiter werden zukünftige Wasserstoffleitungen unter die Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Änderungen EnFV im Detail:

  • Der Referenz-Marktpreis für Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien (ausser Photovoltaik), die mit einer Einspeisevergütung gefördert werden, wird seit Anfang 2022 monatlich berechnet (davor vierteljährlich). Trotzdem kommt es bei einigen Wasserkraftanlagen immer noch zu finanziellen Einbussen bei der Einspeisevergütung. Neu wird darum der Referenz-Marktpreis volumengewichtet berechnet (analog zur Berechnungsmethode für die Photovoltaik).

  • Um eine weitere Vereinheitlichung zu gewährleisten, wird zudem der Referenz-Marktpreis für Photovoltaikanlagen neu ebenfalls monatlich (bisher vierteljährlich) berechnet.

  • Das Bewirtschaftungsentgelt wird nicht mehr wie bisher fix festgelegt, sondern variabel ausgestaltet. Die Anpassung wird bereits rückwirkend auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.

  • Neu können die Betreiberfirmen von sanierungspflichtigen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 300 kW einen Investitionsbeitrag für erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen beantragen.

Die UVEK setzt eine Änderung der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung in Kraft. Diese hat eine quartalsscharfe Stromkennzeichnung ab 2027 zur Folge.

Für weitere Details zu den Revisionen siehe die Medienmitteilung.

Zu den Erlasstexten und Erläuterungen.

Bundesrat: Umweltverantwortungsinitiative zur Ablehung empfohlen

Am 17. Mai 2023 hat der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Stattdessen setzt er auf bereits bestehende Gesetze sowie aktuelle Gesetzgebungsarbeiten (so etwa “Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken”, “Strategie nachhaltige Entwicklung 2030”, “langfristige Klimastrategie”, “Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik”, “Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung”). Im Gegensatz zu diesen Bestrebungen fordert die Umweltverantwortungsinitiative eine Einschränkung der Wirtschaft.

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Bundesrat: Gutheissung der revidierten Verordnung zur Gasversorgung

An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung zur Gasversorgung (VOGW) gutgeheissen, ebendiese treten am 1. Juni 2023 in Kraft. Damit wird die Grundlage geschaffen, ein Gas-Monitoring aufzubauen und zu betreiben. Dieses soll sicherstellen, dass eine Gasmangellage frühzeitig erkannt wird. Die Gültigkeit der im Mai 2022 in Kraft getretenen und bis Ende Mai 2023 befristeten VOGW (Energieradar hat berichtet) wird hiermit bis Ende 2025 verlängert. Bis dahin sollen die Arbeiten zum Gasversorgungsgesetz abgeschlossen sein.

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UREK-N: Erhalt ehehafter Wasserrechte

Am 26. April 2023 hat die UREK-N die Motion 23.3498 mit dem Titel «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» mit hauchdünner Mehrheit verabschiedet und eingereicht. Mit der Motion möchte die UREK-N den dauerhaften Fortbestand der sogenannten «ehehaften Wasserrechte» sichern, wie dies aus Sicht der Kommission dem Willen des Verfassungsgebers entspricht. Diese besonderen, althergebrachten Wasserrechte sollen jedoch nicht dazu führen, dass bei den betreffenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu öffentlich-rechtlich konzessionierten Werken weniger strenge Gewässerschutz- und Restwasservorschriften gelten.

Zur Medienmitteilung der UREK-N

Zur Motion 23.3498

ElCom: Aktualisierung Mitteilung FAQ zur Energiestrategie 2050

Die ElCom hat am 16. März 2023 ihre Mitteilung zu Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 aktualisiert und die Neuerung am 17. April 2023 auf ihrer Webseite publiziert. Sie nimmt dabei Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit:

  • Plug & Play PV-Anlagen

  • Abnahme- und Vergütungspflicht des VNB gemäss Art. 15 EnG

  • Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch

  • Netznutzungsentgelten

  • Intelligenten Messsystemen

  • Anschluss von Endverbrauchern und Produktionsanlagen

Zur aktualisierten Mitteilung

Bundesrat: Festhalten an Verordnung zur Sicherstellung der Gasversorgung

An seiner Sitzung vom 5. April 2023 verzichtete der Bundesrat auf die Ausarbeitung eines dringlichen Bundesgesetzes zur Stärkung der Gasversorgung und sprach sich stattdessen für eine erneute Verlängerung der bis Ende September 2024 geltenden Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (Sicherstellungsverordnung; Energieradar hat berichtet) aus. Mittels dieser dringlichen Verordnung wurden die Betreiber der Schweizer Gastransportnetze verpflichtet, eine Wintergasreserve anzulegen. Der Bundesrat erachtet die Verlängerung der Verordnung im Vergleich zur Schaffung eines dringlichen Bundesgesetzes als effizienter und vorteilhafter.

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UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich

Am 3. April 2023 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung endet am 7. Juli 2023, das Inkrafttreten der revidierten Verordnungen erfolgt am 1. Januar 2024.

  • Mit Revision der Energieförderungsverordnung soll u.a. per 1. April 2024 der verbleibende Grundbeitrag für PVA mit einer Leistung von bis zu 5 kW abgeschafft werden. Weiter soll der Leistungsbeitrag für integrierte, angebaute und freistehende Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 kW um je 20 Franken gesenkt werden. Diese Massnahmen sollen einen Anreiz zum Bau von grösseren Anlagen setzen.

  • Mittels Revision der Energieverordnung soll neu festgelegt werden, innert welcher Fristen ein Kleinproduzent von der Rücklieferung an seinen VNB in die Direktvermarktung und wieder zurück wechseln können soll. Vorgeschlagen wird eine Frist von einem Monat.

  • Die Revision der Rohrleitungssicherheitsverordnung betrifft Neuerungen rund um Cyber-Risiken.

  • Die Kernenergiehaftpflichtverordnung soll dahingehend abgeändert werden, dass die Haftpflichtdeckung für ausser Betrieb genommene Kernkraftwerke gesenkt wird.

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Zu den Verordnungen

UREK-S: Nichteintreten auf indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative

Die UREK-S hat am 22. März 2023 mit knapper Mehrheit beschlossen, nicht auf den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative (Energieradar hat zum Gegenentwurf des Bundesrat berichtet) einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, in der Schweiz bestünden die Voraussetzungen bereits, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen. Sie erachtet es zudem als unnötig, mittels eines indirekten Gegenentwurfs zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie kritisiert zudem, dass der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf teilweise über die Forderungen der Volksinitiative hinausgeht. Sie befürchtet, dass die Nutzungsinteressen – insbesondere beim Ausbau der Energieproduktion – nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Auffassung, dass die Biodiversitätsinitiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Diskussion und zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

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