Bundesrat: befristete Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft

Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 31 Abs. 1 und 2 des Landesversorgungsgesetzes (LVG) an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit in diesem Winter gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen bzw. die Restwasserabgabe temporär reduzieren. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.

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Zur Verordnung über die befristete Erhöhung der STromproduktion bei Wasserkraftwerken

Zur Verordnung über die Änderung von Bestimmungen des Landesversorgungsgesetzes

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