Bund erlässt methodische Grundlagen für freistehende Photovoltaikanlagen

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung mit erneuerbaren Energien umfasst auch freistehende Photovoltaikanlagen, die mit möglichst geringen Auswirkungen auf Raum und Umwelt gebaut werden sollen. Die Kantone müssen in ihren Richtplänen geeignete Gebiete von nationalem Interesse festlegen. Zur Unterstützung hat der Bund mithilfe von Geodaten potenziell geeignete Flächen evaluiert. Beteiligt waren die Bundesämter ARE, BAFU, BFE und BLW. Die am 28. August 2025 publizierten Ergebnisse dienen als Orientierung, sind jedoch nicht verbindlich.

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Bundesrat schickt Verordnung für die Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen in die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat am 27. August 2025 die Arbeiten an den Verordnungen für das Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien im Fall einer Gasmangellage weiter vorangebracht. Die Verordnung über die Vorbereitung der Solidaritätsmassnahmen ist nach abgeschlossener Vernehmlassung bereit für das Inkrafttreten. Die Verordnung für die Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 25. November 2025.

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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Initiative “Blackout stoppen”

Der Bundesrat hat am 13. August 2025 die Botschaft zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab (Energieradar hat bereits berichtet), da sie eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten in der Energieversorgung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verlangen würde. Gleichwohl unterstützt er den Kernpunkt, nämlich die Möglichkeit neuer Kernkraftwerke, und schlägt deshalb eine Anpassung des Kernenergiegesetzes vor, ohne dass es einer Verfassungsänderung bedarf.

Die Reaktionen auf die Vernehmlassung waren gespalten. EDU, FDP und SVP unterstützen die Vorlage, während Mitte, EVP, GLP, Grüne und SP sie ablehnen. Auch Umweltorganisationen sind dagegen. Die Wirtschaft und grosse Energieversorger wie BKW, Alpiq und Axpo stehen mehrheitlich hinter dem Gegenvorschlag. Eine Mehrheit der Kantone verlangt jedoch eine vorgängige strategische und fachliche Auslegeordnung, insbesondere zur Finanzierung, zu den Bewilligungsverfahren und zur Sicherung der erneuerbaren Energien.

Der Gegenvorschlag sieht die ersatzlose Streichung des Neubauverbots für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz vor. Ziel ist eine technologieoffene Energiepolitik, die auch Kernkraft als Rückversicherung einbezieht, falls der Ausbau erneuerbarer Energien oder die Stromspeicherung nicht ausreichen. Neue Bauprojekte sind aktuell nicht vorgesehen; Finanzierung und Verfahren bleiben deshalb ausserhalb der Vorlage. Parallel soll der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weitergeführt werden. Bis Ende 2027 sollen neue Energieperspektiven verschiedene Szenarien bis 2060 analysieren und auch die Rolle moderner Kernkraftwerke einbeziehen.

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ElCom: Bericht zur Stromversorgungsqualität 2024

Die ElCom hat am 21. Juli 2025 den Bericht zur Stromversorgungsqualität 2024 publiziert. Die Stromversorgungsqualität in der Schweiz bleibt 2024 auf sehr hohem Niveau. Die durchschnittliche Ausfalldauer (SAIDI) lag bei 21 Minuten pro Endverbraucher, die durchschnittliche Anzahl Unterbrechungen (SAIFI) bei 0.34. Die Daten basieren auf Meldungen von 91 Netzbetreibern, die 87 % der Energieausspeisung abdecken.

Zum Bericht.

BVGer: Verfügung ElCom hinsichtlich Smart Meter bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Beschwerde eines Endverbrauchers gegen die Verwendung eines Smart Meters mit Abschaltfunktion abgewiesen und die ElCom-Verfügung 233-00093 (Energieradar hat berichtet) vom 5. Dezember 2023 bestätigt.

Das BVGer entschied:

  • Datenbearbeitung: Die durch die Netzbetreiberin vorgenommenen Datenbearbeitungen stützen sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage und sind überwiegend verhältnismässig. Es werden weder besonders schützenswerte Personendaten erhoben noch Profilings erstellt. Obwohl das BVGer seine Beurteilung auf den konkreten Fall beschränkt hat, dürften die Feststellungen auch für andere intelligente Messsysteme gelten – sofern deren Datenbearbeitungen in Häufigkeit und Periodizität im Rahmen von StromVG und StromVV bleiben

  • Abschaltfunktion: Die Abschaltfunktion darf ohne Zustimmung des Endverbrauchers nur bei unmittelbarer erheblicher Gefährdung des sicheren Netzbetriebs eingesetzt werden.

  • Kein Wahlrecht für mechanische Zähler: Art. 8a sexies Abs. 7 StromVV begründet kein Recht auf Beibehaltung eines konventionellen Stromzählers; der Einsatz intelligenter Messsysteme liegt im Ermessen des Netzbetreibers.

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Netzbetreiber beim flächendeckenden Rollout intelligenter Messsysteme bis 2027, ist indessen noch nicht rechtskräftig..

Zum Urteil

ElCom: neue Weisung betreffend Netzverstärkungen

Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen von StromVG und StromVV per 1. Januar 2025 hat die ElCom die Weisung 8/2025 Netzverstärkungen veröffentlicht. Sie gilt für alle erzeugungsbedingten Netzverstärkungen, deren Anschlussgesuch oder Netzanschlussvertrag ab dem 1. Januar 2025 erfolgt ist (Art. 31o Abs. 2 StromVV).

  • Anwendungsbereich: Anleitung zur Einreichung von Gesuchen um Kostenerstattung für notwendige Netzverstärkungen ab Mittelspannungsebene.

  • Bezug zur bisherigen Weisung 1/2019: Diese bleibt für Gesuche nach altem Recht (bis 31.12.2024) anwendbar und wurde um ein Kapitel zum zeitlichen Geltungsbereich sowie zur elektronischen Gesuchseinreichung ergänzt.

  • Digitalisierung: Gesuche sind ab sofort ausschliesslich online über das offizielle ElCom-Formular einzureichen, um den Prozess zu vereinfachen und die Bearbeitung zu beschleunigen.

Zur Weisung

ElCom: Weisung verbietet Förderfonds-Beiträge in Grundversorgungstarifen

Die ElCom hat am 24. Juni 2025 in Weisung 7/2025 festgehalten, dass Beiträge an Förderfonds nicht zu den anrechenbaren Kosten der Grundversorgung zählen und deshalb nicht in die Energietarife eingerechnet werden dürfen. Dies gilt auch für Beschaffungsverträge mit Dritten. Eine StromVG-konforme Erhebung ist nur über eine separate Abgabe mit entsprechender gesetzlicher Grundlage oder über freiwillige Beiträge möglich – letztere müssen aber strikt von der Stromversorgungstätigkeit getrennt werden. Werbung auf oder mit der Stromrechnung ist unzulässig. Zertifizierungskosten hingegen können unter bestimmten Voraussetzungen als anrechenbare Kosten gelten. Die ElCom wird ab den Tarifen 2027 die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen und räumt den Verteilnetzbetreibern bis dahin eine Übergangsfrist ein.

Zur ElCom Weisung 7/2025

ElCom: Anpassung von zwei Weisungen sowie Mitteilung zu Praxismodell Eigenverbrauch

Die ElCom hat aufgrund neuer Bestimmungen im Stromversorgungsgesetz und in der Stromversorgungsverordnung sowie im Energiegesetz und in der Energieverordnung (Mantelerlass) die folgenden Weisungen und Mitteilungen angepasst bzw. neu erlassen:

  • Weisung 2/2018 Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1 Stromversorgungsverordnung

  • Weisung 5/2025 Transparente und vergleichbare Rechnungsstellung

  • Mitteilung Praxismodell Eigenverbrauch

Zudem hat die ElCom die Weisung 5/2022 (Kostenrechnung: Einreichung und nachträgliche Anpassung) leicht angepasst, nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes A-3857/2023 vom 15. Januar 2025 in Rechtskraft erwachsen ist.

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ElCom: Berichte zur Analyse der Preisentwicklung für Sekundärregelenergie publiziert

Die ElCom hat die Berichte zur Analyse der Preisentwicklung für Sekundärregelenergie publiziert.

Gestützt auf die Analysen zeigte sich, dass sich die Preisentwicklungen nicht fundamental erklären liessen. Es musste daher angenommen werden, dass der Marktmechanismus bei SRE nur unvollständig funktionierte und sich bei der SRE-Beschaffung auch keine marktorientierten Ergebnisse ergaben. Eine hinsichtlich Wirkung und potentieller negativer Effekte austarierte Preisgrenze (sog. Cap), die zwischen verpflichtenden und freiwilligen Geboten differenziert und befristet ist, wurde daher als eine kurzfristige Korrekturmassnahme per Anfang März 2025 eingeführt.

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ElCom: Anpassung der Praxis zum Nettoumlaufvermögen Netz

Bisher konnten Netzbetreiber kalkulatorische Zinsen auf betriebsnotwendige Vermögenswerte erheben, einschliesslich des Nettoumlaufvermögens (NUV). Zur Berechnung des NUV wurden u.a. die Betriebskosten, Netzkosten sowie eintarifierte Deckungsdifferenzen berücksichtigt. Bestimmte Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen waren jedoch ausgeschlossen.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorgaben zur Berechnung des NUV für die Grundversorgung. Hierbei wird der maximal zulässige Gewinn auf die kalkulatorischen Zinsen des betriebsnotwendigen NUV begrenzt. Deckungsdifferenzen werden in dieser Berechnung nicht mehr erwähnt.

Die ElCom hat nun beschlossen, die Berechnung der Verzinsungsbasis des NUV Netz an diejenige des NUV Energie anzupassen. Ab 2026 dürfen eintarifierte Deckungsdifferenzen nicht mehr in die Berechnung des NUV einfliessen.

Dies verhindert:

  • Benachteiligungen für Netzbetreiber mit Überdeckungen, die bisher zu niedrigere Verzinsungen führten.

  • Anreize zur bewussten Generierung von Unterdeckungen, die kalkulatorisch höhere Zinsen ermöglichten.

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UREK-S: Ablehnung der Motion zur Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt ab

Die UREK-S beantragte an ihrer Sitzung vom 10. Januar 2025 einstimmig die Ablehnung der Motion 22.3321 «Stromnetzstabilität zu geringen Kosten durch Einbindung von mittleren und kleinen Teilnehmern im Regelenergiemarkt». Die Motion wollte kleineren Akteuren den direkten Zugang zum Regelenergiemarkt ermöglichen. Die Kommission hält dies für unnötig, da bereits geeignete Instrumente wie das Regelpooling existieren. Zudem befürchtet sie, dass eine Ausweitung der Teilnahmebedingungen den Netzbetrieb administrativ und logistisch erschweren könnte.

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Bundesrat: Ablehnung der Umweltverantwortungsinitiative und der Klimafonds-Initiative

Der Bundesrat empfiehlt ein Nein zur Umweltverantwortungsinitiative, über welche das Volk am 9. Februar 2024 abstimmt. Diese fordert, dass die Schweizer Wirtschaft nur innerhalb der planetaren Grenzen handelt und die Umweltbelastung in zehn Jahren stark reduziert wird. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, da sie weitreichende Einschränkungen für Bevölkerung und Wirtschaft befürchten. Statt neuer Verbote und Vorschriften setzen sie auf bestehende Massnahmen in Klima-, Kreislaufwirtschaft und erneuerbaren Energien.

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Weiter empfiehlt der Bundesrat auch die Klimafonds-Initiative zur Ablehnung, ohne einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag zu erheben. Die Initiative fordert jährliche Bundesmittel von 3,9 bis 7,7 Milliarden Franken für Massnahmen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Dekarbonisierung. Der Bundesrat sieht darin einseitige Subventionen mit Risiken wie Schwächung des Verursacherprinzips, ineffizientem Mitteleinsatz und Verdrängung privater Investitionen. Zudem würde die Finanzierung ohne Schuldenbremse die Bundesfinanzen belasten. Stattdessen setzt der Bundesrat auf bestehende Massnahmen und einen Mix aus Förderung, Vorschriften und marktwirtschaftlichen Anreizen.

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Bundesrat: Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative "Blackout stoppen"

An seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» eröffnet. Wie bereits berichtet, lehnt der Bundesrat die Initiative ab.

Der Gegenvorschlag umfasst eine Revision des Kernenergiegesetzes und sieht vor, dass Kernkraftwerke zukünftig wieder bewilligt werden dürfen.

Die Vernehmlassung endet am 3. April 2025.

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Bundesrat: Botschaft zur "Initiative für eine Zukunft" verabschiedet

An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verabschiedet. Wie bereits berichtet, lehnt der Bundesrat die Initiative ab, da sie Mindereinnahmen verursachen könnte und zudem falsche Anreize für den Klimaschutz zur Folge hat.

Für weitere Informationen siehe die ausführliche Medienmitteilung.

ElCom: Einführung einer befristeten Preisgrenze für Sekundärregelenergie

Die Preise für Sekundärregeleistung (SRE) sind seit Mitte 2022 stark gestiegen, besonders seit Frühjahr 2024. Laut ElCom-Analysen gibt es dafür keine fundamentale Erklärung, was auf eine unvollständige Marktmechanik hinweist. Als kurzfristige Massnahme hat die ElCom eine befristete Preisgrenze von 1.000 EUR/MWh für verpflichtende SRE-Gebote eingeführt. Diese Regelung, die ab März 2025 gilt und bis Ende 2025 läuft, wurde durch eine Vereinbarung zwischen Swissgrid und den Systemdienstleistungsverantwortlichen umgesetzt. Langfristig sind aus Sicht der ElCom jedoch weitere Maßnahmen notwendig, um den SRE-Markt effizienter zu gestalten und den Bedarf an Regelenergie zu senken.

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Bundesrat: Verabschiedung der nationalen Wasserstoffstrategie

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 die nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet. Sie enthält das Leitbild und die Ziele des Bundesrates zu Wasserstoff und Power-to-X-Derivaten. Weiter schlägt sie Massnahmen für den Aufbau des inländischen Wasserstoffmarktes und die Anbindung an den europäischen Markt vor.

Weiterhin geht die Strategie bis Mitte der 2030er Jahre von einer geringen Nachfrage nach Wasserstoff in der Schweiz aus.

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Bundesrat: Kenntnisnahme Bericht über Versorgung mit für Energiewende wichtigen Mineralien und Metallen

Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat den Bericht über die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen, die für die Energiewende benötigt werden, zur Kenntnis genommen. Darin wird betont, dass die Schweizer Wirtschaft relativ gut vor Versorgungsengpässen geschützt ist, da sie vor allem Halbfabrikate aus ihren Nachbarländern importiert. Ausserdem zeigt der Bericht Handlungsoptionen in verschiedenen Bereichen auf, um die Versorgung langfristig sicherzustellen.

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Bundesrat: Vernehmlassung zur revidierten Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange eröffnet

An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (Energieradar hat berichtet) eröffnet. Die Änderung beinhaltet eine Anpassung an neue internationale Entwicklungen. U.a. umfasst sind folgende Änderungen:

  • die Pflicht zur Berichterstattung gilt künftig als erfüllt, wenn diese gestützt auf einen international anerkannten Standard oder nach dem in der Europäischen Union verwendeten Standard über die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt;

  • neu werden Mindestanforderungen an Netto-Null Fahrpläne (Transitionspläne) für die klimaverträgliche Ausrichtung von Finanzmittelflüssen geregelt;

  • die Berichterstattung hat in einem elektronischen Format zu erfolgen.

Die Vernehmlassung endet am 21. März 2025.

Das Inkrafttreten ist auf 1. Januar 2026 geplant.

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