Steuerungsausschuss Versorgungssicherheit des Bundes: CH-Energieversorgung aktuell gesichert

Der Steuerungsausschuss Versorgungssicherheit Energie des Bundes hat am 17. März 2026 bestätigt, dass die Energieversorgung der Schweiz derzeit gesichert sei. Trotz erhöhter Energiepreise infolge der Eskalation im Nahen Osten bestehe gegenwärtig keine Mangellage und damit auch keine Grundlage für staatliche Markteingriffe.

Bund und beteiligte Akteure wollen die Lage weiterhin eng beobachten und bei Bedarf erneut zusammentreten. Für den Fall einer schweren Mangellage bestehen vorbereitete Massnahmen, etwa die Freigabe von Pflichtlagern. Im Steuerungsausschuss vertreten sind neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch Regulatoren, Branchenverbände sowie zentrale Unternehmen der Energieversorgung.

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Bundesrat: Kein Bedarf für raumplanerische Massnahmen für Sektorkopplung

Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für zusätzliche raumplanerische Instrumente zur Sicherung von Standorten für die Sektorkopplung. In einem am 13. März 2026 verabschiedeten Bericht hält er fest, dass die bestehenden Richt- und Nutzungspläne auch für grössere Anlagen und Multi-Energy Hubs ausreichen.

Bevor neue planerische Vorgaben geprüft werden, sollen zunächst der konkrete Bedarf und die geeigneten Standorte durch die Energieunternehmen geklärt werden. Da die künftige Nachfrage nach sektorübergreifenden Energielösungen noch offen ist, will der Bundesrat vorerst die Ergebnisse der Energieperspektiven 2060 abwarten.

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Bundesrat: Ablehnung “Solarinitiative”

Der Bundesrat hat die Volksinitiative «Für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» am 6. März 2026 ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Die Initiative verlangt, dass grundsätzlich alle geeigneten Flächen von Bauten und Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energien, insbesondere Solarstrom, genutzt werden müssen.

Der Bundesrat anerkennt zwar den steigenden Bedarf an inländischer Stromproduktion, sieht in der Initiative jedoch erhebliche rechtliche und praktische Probleme. Er verweist namentlich auf Eingriffe in die Eigentumsgarantie, auf Schwierigkeiten bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auf den zusätzlichen Bedarf an Fachkräften, Speichern und Netzausbau. Zudem sei das Anliegen teilweise bereits im geltenden Energiegesetz und in den neuen kantonalen Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) aufgenommen.

Die Botschaft zur Initiative soll im Dezember 2026 vorgelegt werden.

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UREK-N: Parl. Initiative betr. Aufhebung der Grenzwerte bei der Förderung der Wasserkraft

Mit einer Anpassung des Energiegesetzes, insbesondere der Artikel 26 und 29a, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) festgelegten Ziele für die Stromproduktion zu erreichen.

Bei der Förderung (Investitionsbeiträge und gleitende Marktprämie) sollen Wasserkraftwerke, auch die Kleinwasserkraftwerke, gleich behandelt werden.

Zur Medienmitteilung der UREK-N vom 24. Februar 2026

Zur parl. Initiative 24.476

UREK-N: Parl. Initiative für Entschädigungsobergrenze leitender Organe von EVU

Die UREK-N hat der parl. Initiative 24.475 («Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von staatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern zulasten von Bevölkerung und Wirtschaft») Folge gegeben.

Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von Stromversorgern und Netzbetreibern mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) erbringen (z.B. Axpo und BKW), einen bestimmten, vom Bundesrat festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Der höchste Lohn eines Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieds soll das Bruttogehalt eines Bundesrates oder einer Bundesrätin nicht übersteigen dürfen.

Zur Medienmitteilung der UREK-N vom 24. Februar 2026

Zur parl. Initiative 24.475

UREK-S: Annahme Motion zur Ausarbeitung einer umfassenden Energiespeicherstrategie

Die UREK-S beantragt einstimmig die Annahme der Kommissionsmotion der UREK-N (25.3943), welche den Bundesrat beauftragt, eine Energiespeicher-Strategie mit einem dazugehörigen Aktionsplan auszuarbeiten.

Die Strategie soll realistische Ausbauziele für die verschiedenen Speicherarten definieren sowie Handlungsfelder und konkrete Massnahmen aufzeigen. Sie soll Szenarien beinhalten, wie die Speicherkapazität in welchen Bereichen und mit welchen Meilensteinen erreicht werden soll. Dazu braucht es die Unterscheidung von Kurz- und Langzeitspeichern sowie die Analyse von Potenzialen insbesondere der Batteriespeicher, der Wärmespeicher, von Wasserstoff und den weiteren synthetischen Energieträgern. Ziel ist es, das Gesamtenergiesystem mittels Sektorkopplung zu optimieren und wirksame Anreize für die Investition in geeignete Speicherlösungen und deren netz- und systemdienlichen Betrieb zu setzen. Die Strategie soll insbesondere darlegen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um den Stromspeicherhochlauf zu unterstützen, sodass Stromspeicher das Netz entlasten und zur Netzstabilität beitragen können.

Zur Medienmitteilung der UREK-S vom 13. Februar 2026

Zur Motion 25.3943

ElCom: Aktualisierung FAQ zu ES2050 ab Mantelerlass

Die Mitteilung der ElCom äussert sich zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der geltenden Energie- und Stromversorgungsgesetzgebung und insbesondere auch mit dem Mantelerlass. Die Updates vom 2. Dezember 2025 und vom 10. Februar 2026 enthalten neue und aktualisierte Fragen und Antworten zur Rückliefervergütung, zu Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch sowie zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Die Mitteilung thematisiert auch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen vor dem Hintergrund getrennter Portfolien für grundversorgte und für Marktkunden im Rahmen der Energielieferung sowie den Anspruch von Endverbrauchern, Produzenten und Speicherbetreibern auf Herausgabe ihrer Stamm- und Messdaten. Sie setzt sich ausserdem mit verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Flexibilitätsnutzung auseinander. Schliesslich enthalten auch die Kapitel zu den Speichern sowie zu den Effizienzmassnahmen Neuerungen.

Zur Mitteilung.

ElCom: Update der Weisung 7/2025

An ihrer Sitzung vom 3. Februar 2026 hat die ElCom ein Update der Weisung 7/2025 vom 3. Juni 2025 zum StromVG-konformen Umgang mit Zertifizierungskosten und Beiträgen zur Speisung von Fonds oder zur Finanzierung von Projekten verabschiedet. Hintergrund dieses Updates ist einerseits das Urteil des Bundesgerichts 2C_297/2024 vom 3. Dezember 2025 betreffend Abgaben auf der Energie und andererseits die Verfügung der ElCom 211-00506 vom 16. Dezember 2025 betreffend die Anrechenbarkeit von Kosten eines Strom-Labels.

Zur Weisung.

ElCom: Zusätzlicher Abrechnungsprozess für Regelenergie für Anlagenbetreiber mit Leistungstarif

Die ElCom entschied mit Verfügung vom 18. Dezember 2025, dass Swissgrid im Rahmen eines viermonatigen Testbetriebs während des 1. Semesters 2026 einen zusätzlichen Abrechnungsprozess für negative Sekundärregelenergie (SRE-) einführen muss. Mit dem Abrechnungsprozess soll einem Anlagenbetreiber die nachweislich durch den Abruf von SRE- fällig gewordene Leistungskomponente des Netznutzungstarifs des Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz der Anlagenbetreiber angeschlossen ist, vergütet werden. Die ElCom erwartet durch den verfügten Abrechnungsprozess zusätzlichen Wettbewerbsdruck bei SRE-. Damit verbunden wäre eine entsprechende Senkung der Regelenergiekosten und damit der Ausgleichsenergiekosten zugunsten der Bilanzgruppen und letztlich der Endverbraucher.

Damit die Massnahme zeitnah im 1. Semester 2026 hätte umgesetzt werden können, entzog die ElCom einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Die Massnahme hätte so unter anderem in den Frühlingsmonaten 2026 Wirkung entfalten können, in welchen die Kosten für SRE- erfahrungsgemäss sehr hoch sind. Swissgrid erhob gegen die Verfügung der ElCom Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und stellte dabei den Verfahrensantrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederherzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diesen Verfahrensantrag der Swissgrid mit Zwischenverfügung vom 23. Dezember 2025 (A-9676/2025, noch nicht publiziert) gut. In der Hauptsache wird das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Die Beschwerde von Swissgrid und der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bedeuten, dass der Abrechnungsprozess als Testbetrieb aller Voraussicht nach nicht im 1. Semester 2026 umgesetzt werden kann. Je nach Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der Hauptsache wird die ElCom die Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt prüfen.

Auch die Politik hat die Problematik eines gut funktionierenden Regelenergiemarktes erkannt und erste Vorstösse eingereicht (vgl. Interpellationen 25.4561 Grossen Jürg vom 17.12.2025 und 25.4742 Pult vom 19.12.2025).

Zum Newsletter 01/2026 der ElCom

ElCom: Veröffentlichung der Sunshine-Transparenzindikatoren

Die Sunshine-Regulierung vergleicht mit Hilfe eines transparenten und standardisierten Prozesses die Qualität, Kosten und Effizienz der Netzbetreiber. Mit der Umsetzung von Art. 22 StromVG publizierte die ElCom im Januar 2026 erstmals die Sunshine-Indikatoren und macht so die Vergleichsgrössen systematisch sichtbar. Damit erhält ab sofort auch die Öffentlichkeit Zugang zu den Transparenz-Indikatoren der Netzbetreiber in Ergänzung zu den Netz- und Energietarifen auf der Strompreiswebseite der ElCom.

Zur Strompreiswebsite der ElCom

ElCom: Preis-Caps bei der Sekundärregelenergie bis Ende 2026 verlängert

Die differenzierte Preisgrenze von 1'000 EUR/MWh im Markt für Sekundärregelenergie (SRE) wird auf freiwilliger vertraglicher Basis bis Ende 2026 weitergeführt. Swissgrid und die Marktakteure folgen damit den Empfehlungen der ElCom, welche in eigenen Analysen und einer externen Studie aufgezeigt hat, dass die aktuelle Ausgestaltung des SRE-Marktes angesichts einer sehr hohen Marktkonzentration keine genügende Gewähr für effiziente Marktergebnisse bietet. Die bisherige Einführung des Preis-Caps wirkte zwar kostendämpfend, die Zuschläge blieben jedoch weiterhin auf hohem Niveau, ohne dass es zu Angebotsknappheiten kam (Energieradar hat berichtet). Die Preisgrenze soll daher als Übergangslösung gelten, bis weitergehende Anpassungen im Marktdesign umgesetzt sind.

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ElCom: Übergangslösung für Berücksichtigung des CH-Übertragungsnetzes in Kapazitätsberechnung der EU

Anfang 2026 ist eine Übergangslösung für die Berücksichtigung des Schweizer Netzes in der europäischen Kapazitätsberechnungsregion Core in Kraft getreten. Aufgrund inzwischen eingeleiteter Anpassungen bei den europäischen Kapazitätsberechnungsregionen wird diese reduzierte Lösung anstelle der im November 2024 durch die ElCom validierten technischen Vereinbarung umgesetzt. Die Übergangslösung, welche partiell auf der genehmigten technischen Vereinbarung basiert, verbessert die Netzsicherheit der Schweiz, führt aber weiterhin nicht zu einer gemeinsamen Kapazitätsberechnung mit den benachbarten Übertragungsnetzbetreibern.

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UREK-S: Befürwortung des indirekten Gegenvorschlags zur Blackout-Initiative

Die UREK-S spricht sich an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2026 für eine technologieoffene Energiepolitik aus und unterstützt mit 10 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» (25.068). Sie beantragt, das Rahmenbewilligungsverbot für neue Kernkraftwerke aufzuheben, um den Handlungsspielraum für die langfristige Sicherstellung ausreichender inländischer Produktionskapazitäten zu erweitern und die Importabhängigkeit zu verringern. Die Kommission hält fest, dass der Gegenvorschlag lediglich die Möglichkeit neuer Kernkraftwerke schafft und deren Finanzierung nicht regelt; eine ausdrückliche Ausschlussklausel für Bundesbeiträge lehnt sie ab. Die Volksinitiative selbst empfiehlt sie mit 8 zu 5 Stimmen zur Ablehnung, da sie keine Neuordnung der Zuständigkeiten für die Energieversorgung als erforderlich erachtet; eine Minderheit warnt demgegenüber vor Risiken für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erreichung der Netto-Null-Ziele.

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BFE: Umbau des Energiesystems gemäss Monitoringbericht zu langsam

Die Energiestrategie 2050 verfolgt das Ziel, das Schweizer Energiesystem schrittweise umzubauen. Der siebte Monitoringbericht des BFE zeigt den Stand per Ende 2024.

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft erreichte 2024 rund 8’300 GWh, was knapp 11 Prozent der gesamten Netto-Stromproduktion entspricht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies ein deutlicher Zuwachs, der überwiegend auf den starken Ausbau der Photovoltaik zurückzuführen ist. Bis 2035 soll die Produktion auf 35’000 GWh steigen. Dafür wäre in den kommenden Jahren ein deutlich höherer jährlicher Zubau nötig als bisher. Mit dem neuen Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung, das Anfang 2025 in Kraft getreten ist, rückt insbesondere die inländische Winterstromproduktion stärker in den Fokus.

Die Wasserkraft blieb 2024 weitgehend stabil und erreichte eine mittlere Netto-Produktion von knapp 37’000 GWh. Damit liegt sie bereits nahe am Zielwert für 2035. Der erforderliche weitere Ausbau ist vergleichsweise moderat, setzt aber kontinuierliche Investitionen voraus.

Beim Energieverbrauch pro Person wurden in den letzten Jahren spürbare Fortschritte erzielt. Der Endenergieverbrauch liegt deutlich unter dem Niveau von 2000. Um die gesetzlichen Ziele bis 2035 zu erreichen, muss der Rückgang jedoch etwas schneller erfolgen als bisher. Gleichzeitig zeigt sich beim Stromverbrauch ein Spannungsfeld: Trotz Effizienzgewinnen wird mittelfristig mit einer steigenden Stromnachfrage gerechnet, da die Dekarbonisierung des Energiesystems eine umfassende Elektrifizierung erfordert.

Insgesamt zeigt der Monitoringbericht, dass die Schweiz auf Kurs ist, die Ziele der Energiestrategie 2050 jedoch nur mit weiter beschleunigtem Ausbau der erneuerbaren Energien und konsequenten Effizienzmassnahmen erreichen kann.

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Zum Monitoringbericht 2025 des BFE

Paket Schweiz–EU (Bilaterale III): Bundesrat zieht positives Vernehmlassungsfazit und präzisiert Stromumsetzung

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» diskutiert und festgestellt, dass eine klare Mehrheit der Teilnehmenden das Paket befürwortet. In der Vernehmlassung vom 13. Juni bis 31. Oktober 2025 gingen insgesamt 318 Stellungnahmen ein, darunter jene von 22 Kantonen, acht Parteien, kommunalen Dachverbänden, Wirtschaftsverbänden sowie zwei eidgenössischen Gerichten. Mehrere Eingaben verlangten Klarstellungen und Anpassungen bei der inländischen Umsetzung. Der Bundesrat hat diese geprüft, entsprechende Anpassungsentscheide gefällt und die Departemente beauftragt, die Botschaft fertigzustellen. Die Überweisung ans Parlament ist voraussichtlich für März 2026 vorgesehen.

Im Bereich Strom setzt der Bundesrat insbesondere bei drei Punkten Akzente: Erstens soll die Ausgestaltung der Grundversorgungsschwelle überprüft werden, damit auch stromintensive Kleinunternehmen in der Grundversorgung verbleiben können. Das UVEK erarbeitet dazu bis Ende Januar 2026 in Zusammenarbeit mit dem EDA Vorschläge. Zweitens hält der Bundesrat an der Abschaffung der Minimalvergütung für Solarstrom fest, sieht jedoch eine Übergangsregelung vor: Für Photovoltaikanlagen unter 150 Kilowatt, die nach dem 1. Januar 2026 und vor Inkrafttreten des Stromabkommens in Betrieb gehen, wird die Minimalvergütung noch für drei Jahre weitergeführt. Drittens sollen die Auswirkungen des Stromabkommens auf die Wasserkraftnutzung in der Botschaft präzisiert werden, namentlich hinsichtlich Konzessionsvergabe, Heimfall, Wasserzinsen und öffentlichem Eigentum. Begleitmassnahmen im Sinne des Konsumentenschutzes sollen bestehen bleiben, während Regulierungen mit Risiken für Grundversorger soweit sinnvoll abgebaut werden sollen.

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ElCom: Update Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Cybersicherheitskosten

Die Mitteilung legt die Grundprinzipien zur Anrechenbarkeit von Kosten der Cybersicherheit dar und gibt auch Beispiele, welche Kosten unter welcher Position in der Kostenrechnung der ElCom zuzuordnen sind. Das Update vom 1. Dezember 2025 ergänzt diese Beispiele mit Kosten für die gesicherte und gesteuerte (Routing) Datenübertragung über die Netzwerkarchitektur SCION/SSUN. Diese Lösung, die bereits in der Gesundheits- und der Finanzbranche im Einsatz ist, führt zu einem signifikanten Sicherheitszuwachs. Die Kosten für SCION/SSUN können anteilsmässig dem Netz zugeordnet werden.

Zur ElCom Mitteilung Anrechenbarkeit Kosten Cybersicherheit

ElCom: neue Weisung zur Jahresrechnung Netz

Mit dem Inkrafttreten von Art. 13f StromVV hat das Fachsekretariat der ElCom die Weisung zur Jahresrechnung Netz überarbeitet. Ab der Jahresrechnung 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die erhaltenen Vergütungen und pauschalen Abgeltungen nach Art. 15b StromVG sowie die entsprechenden erzeugungsbedingten Netzverstärkungen separat ausweisen.

Die neue Weisung legt weiterhin die Minimalanforderungen fest; zusätzliche Hinweise zur praktischen Handhabung der neuen Vorgaben will das Fachsekretariat zu einem späteren Zeitpunkt in einer eigenen Mitteilung bereitstellen. Bis Ende 2021 gilt Weisung 3/2011, für die Jahre 2022 bis 2025 Weisung 1/2022.

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ElCom: Verweis auf neue Regelung zur Kostenanrechnung für OSTRAL-Massnahmen

Ab 1. Januar 2025 müssen Kosten für die Vorbereitung von Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung nicht mehr über die Verteilnetze, sondern direkt über Swissgrid abgerechnet werden. Grundlage ist Art. 15a StromVG. Die bisherige Deklaration über das ElCom-Formular entfällt; bereits die Ist-Kosten 2025 sind über Swissgrid einzureichen.

Ab Mitte Dezember 2025 steht im Swissgrid-Kundenportal ein neues Meldeverfahren bereit, über das Netzbetreiber, Erzeuger und Speicherbetreiber ihre Kosten bis Ende März 2026 erfassen. Nach Prüfung durch das BWL und Anhörung der ElCom erfolgt die Auszahlung im Sommer 2026. Die neue Ordnung gewährleistet eine einheitliche und transparente Kostenabwälzung und stellt sicher, dass die OSTRAL-Aufwände solidarisch getragen werden.

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