Bundesrat: Anpassung Bewirtschaftungsentgelt für Direktvermarktung (EnFV)

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 eine Revision der Energieförderungsverordnung beschlossen, um das Bewirtschaftungsentgelt für die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien an das neue Preismodell von Swissgrid anzupassen. Der fixe Anteil bleibt unverändert, während der variable Anteil neu für alle Technologien quartalsweise auf Grundlage der technologiespezifischen Ausgleichsenergiekosten berechnet wird. Damit kann ab 1. Juli 2026 wieder ein variabler Ausgleich für die Ausgleichsenergiekosten ausbezahlt werden. Die Anpassung betrifft Photovoltaik, Biomasse, Windenergie und Wasserkraft.

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Bundesrat: Anpassung mehrerer Energieverordnungen mehrheitlich per 1. Juli 2026

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 Teilrevisionen mehrerer Verordnungen im Energie- und Strombereich beschlossen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Energieeffizienz, die Vergütung von eingespeistem Strom, die Wasserkraftförderung sowie den Umgang mit schwach radioaktiven Abfällen. Die revidierten Bestimmungen treten mehrheitlich am 1. Juli 2026 in Kraft; die neuen Regeln zur Abnahmevergütung gelten ab dem 1. Januar 2027. Zur Medienmitteilung.

  • Energieeffizienzverordnung (EnEV):
    Die Vorgaben zur Energie- und Ressourceneffizienz werden an die Entwicklungen in der EU angepasst. Neu ist das BAFU für den Vollzug der Anforderungen an die Ressourceneffizienz zuständig. Zudem können BFE und BAFU Importdaten beim BAZG einholen.

  • Energieverordnung (EnV):
    Bei fehlender Einigung über die Vergütung von eingespeistem Strom soll neu der Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung gelten. Damit sollen bei tiefen oder negativen Preisen Anreize zum Eigenverbrauch oder zur Zwischenspeicherung gesetzt werden. Die Minimalvergütungen für Anlagen unter 150 kW bleiben unverändert.

  • Stromversorgungsverordnung (StromVV):
    Die Regeln zu den in der Grundversorgung anrechenbaren Vergütungen werden angepasst. Wenn Verteilnetzbetreiber Herkunftsnachweise abnehmen und der Marktpreis über den Gestehungskosten liegt, gilt neu der Marktpreis als anrechenbar. Diese Änderung gilt ab dem Tarifjahr 2027.

  • Energieförderungsverordnung (EnFV):
    Bei der gleitenden Marktprämie für Wasserkraftanlagen werden die anrechenbaren Investitionskosten präzisiert. Zudem werden Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen künftig auch bei Neuanlagen und erheblichen Erweiterungen berücksichtigt.

  • Kernenergieverordnung (KEV):
    Für gewisse Umgangshandlungen mit schwach radioaktiven Abfällen ist künftig keine kernenergierechtliche Umgangsbewilligung mehr nötig. Stattdessen gilt eine Bewilligung nach Strahlenschutzrecht; die Verantwortung für den sicheren Umgang verbleibt jedoch beim ENSI.

Bundesrat: Langzeitbetrieb von Gösgen und Leibstadt möglich

Der Bundesrat kommt in einem am 13. Mai 2026 verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass ein Betrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt bis zu 80 Jahren technisch möglich und in den meisten Fällen auch wirtschaftlich wäre. Voraussetzung dafür sind insbesondere stabile regulatorische Rahmenbedingungen sowie der Erhalt des nötigen Fachwissens. Der Bericht hält zudem fest, dass der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke zusammen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien die Importabhängigkeit im Winter verringern und die Versorgungssicherheit stärken kann.

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ElCom: Versorgungsrisiken im Winter 2026/27

Die ElCom zieht für den vergangenen Winter eine insgesamt positive Bilanz: Trotz des Ausfalls des Kernkraftwerks Gösgen und einer tieferen Wasserkraftproduktion blieb die Stromversorgung der Schweiz dank hoher Importkapazitäten durchgehend gesichert. Für den kommenden Winter weist sie jedoch auf neue Unsicherheiten hin. Hintergrund sind die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf den globalen Gasmarkt, die in einem Extremszenario auch die europäische und schweizerische Stromversorgung beeinträchtigen könnten. Zusätzlich sieht die ElCom wachsenden Handlungsbedarf beim Unterhalt und Ausbau des Übertragungsnetzes sowie bei der Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit.

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UREK-N: Aufhebung Neubauverbot für Kernkraftwerke

Die UREK-N beantragt mit knapper Mehrheit, den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» (25.068) anzunehmen und damit das Neubauverbot für Kernkraftwerke im Kernenergiegesetz aufzuheben. Aus Sicht der Kommission soll die Kernenergie im Sinn einer technologieoffenen Energiepolitik wieder eine Option für die langfristige Stromversorgungssicherheit der Schweiz werden. Gleichzeitig empfiehlt sie die Volksinitiative zur Ablehnung und lehnt verschiedene Anträge ab, welche neue Kernkraftwerke mit zusätzlichen materiellen Voraussetzungen oder Einschränkungen verknüpfen wollten.

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Bundesrat: Vernehmlassung zu Energie-Verordnungspaket eröffnet

Der Bundesrat hat am 15. April 2026 die Vernehmlassung zu einem Verordnungspaket im Energiebereich eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Juli 2026.

  • Energieverordnung:
    Neue Vorgaben betreffen insbesondere den Ausbau der Wasserkraft. Künftig wird die Höhe der Sicherheitsleistung geregelt, wenn Ausgleichsmassnahmen bei der Projektgenehmigung noch nicht abschliessend verfügt werden können. Zudem wird für Gasnetzbetreiber eine Meldepflicht für eingespeiste Mengen an erneuerbaren Gasen eingeführt.

  • Energieförderungsverordnung:
    Für kleine Photovoltaikanlagen unter 30 kW soll die Einmalvergütung erhöht werden. Zudem werden die Förderbedingungen für Biogasanlagen, Windenergie und Geothermie angepasst und präzisiert.

  • CO2-Verordnung:
    Die Vorschriften zu CO2-Emissionen von Neufahrzeugen werden punktuell präzisiert und bei schweren Fahrzeugen an das EU-Recht angeglichen. Auch bei Geothermieprojekten zur Wärmebereitstellung werden anrechenbare Kosten genauer geregelt.

  • Stromversorgungsverordnung:
    Anlagen im Einspeisevergütungssystem sollen von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ausgeschlossen werden. Gleichzeitig werden bestimmte Aufwände der Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit Eigenverbrauchsmodellen und lokalen Elektrizitätsgemeinschaften als anrechenbare Netzkosten eingestuft.

  • Kernenergiehaftpflichtverordnung:
    Für die Berechnung der Bundesprämie wird ein neues Modell eingeführt. Zusätzlich wird eine Bestimmung zur Sachverhaltserhebung nach einem grösseren Nuklearereignis aufgenommen.

  • Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen:
    Die Planung im Sachplanverfahren soll künftig über Korridore statt über Planungsgebiete erfolgen. Damit sollen die Verfahren vereinfacht und der Netzausbau beschleunigt werden.

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Steuerungsausschuss Versorgungssicherheit des Bundes: CH-Energieversorgung aktuell gesichert

Der Steuerungsausschuss Versorgungssicherheit Energie des Bundes hat am 17. März 2026 bestätigt, dass die Energieversorgung der Schweiz derzeit gesichert sei. Trotz erhöhter Energiepreise infolge der Eskalation im Nahen Osten bestehe gegenwärtig keine Mangellage und damit auch keine Grundlage für staatliche Markteingriffe.

Bund und beteiligte Akteure wollen die Lage weiterhin eng beobachten und bei Bedarf erneut zusammentreten. Für den Fall einer schweren Mangellage bestehen vorbereitete Massnahmen, etwa die Freigabe von Pflichtlagern. Im Steuerungsausschuss vertreten sind neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch Regulatoren, Branchenverbände sowie zentrale Unternehmen der Energieversorgung.

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Bundesrat: Kein Bedarf für raumplanerische Massnahmen für Sektorkopplung

Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf für zusätzliche raumplanerische Instrumente zur Sicherung von Standorten für die Sektorkopplung. In einem am 13. März 2026 verabschiedeten Bericht hält er fest, dass die bestehenden Richt- und Nutzungspläne auch für grössere Anlagen und Multi-Energy Hubs ausreichen.

Bevor neue planerische Vorgaben geprüft werden, sollen zunächst der konkrete Bedarf und die geeigneten Standorte durch die Energieunternehmen geklärt werden. Da die künftige Nachfrage nach sektorübergreifenden Energielösungen noch offen ist, will der Bundesrat vorerst die Ergebnisse der Energieperspektiven 2060 abwarten.

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Bundesrat: Ablehnung “Solarinitiative”

Der Bundesrat hat die Volksinitiative «Für eine sichere Versorgung mit erneuerbaren Energien (Solarinitiative)» am 6. März 2026 ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Die Initiative verlangt, dass grundsätzlich alle geeigneten Flächen von Bauten und Anlagen für die Produktion erneuerbarer Energien, insbesondere Solarstrom, genutzt werden müssen.

Der Bundesrat anerkennt zwar den steigenden Bedarf an inländischer Stromproduktion, sieht in der Initiative jedoch erhebliche rechtliche und praktische Probleme. Er verweist namentlich auf Eingriffe in die Eigentumsgarantie, auf Schwierigkeiten bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie auf den zusätzlichen Bedarf an Fachkräften, Speichern und Netzausbau. Zudem sei das Anliegen teilweise bereits im geltenden Energiegesetz und in den neuen kantonalen Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn) aufgenommen.

Die Botschaft zur Initiative soll im Dezember 2026 vorgelegt werden.

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UREK-N: Parl. Initiative betr. Aufhebung der Grenzwerte bei der Förderung der Wasserkraft

Mit einer Anpassung des Energiegesetzes, insbesondere der Artikel 26 und 29a, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) festgelegten Ziele für die Stromproduktion zu erreichen.

Bei der Förderung (Investitionsbeiträge und gleitende Marktprämie) sollen Wasserkraftwerke, auch die Kleinwasserkraftwerke, gleich behandelt werden.

Zur Medienmitteilung der UREK-N vom 24. Februar 2026

Zur parl. Initiative 24.476

UREK-N: Parl. Initiative für Entschädigungsobergrenze leitender Organe von EVU

Die UREK-N hat der parl. Initiative 24.475 («Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von staatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern zulasten von Bevölkerung und Wirtschaft») Folge gegeben.

Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von Stromversorgern und Netzbetreibern mit Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) erbringen (z.B. Axpo und BKW), einen bestimmten, vom Bundesrat festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Der höchste Lohn eines Geschäftsleitungs- und Verwaltungsratsmitglieds soll das Bruttogehalt eines Bundesrates oder einer Bundesrätin nicht übersteigen dürfen.

Zur Medienmitteilung der UREK-N vom 24. Februar 2026

Zur parl. Initiative 24.475

UREK-S: Annahme Motion zur Ausarbeitung einer umfassenden Energiespeicherstrategie

Die UREK-S beantragt einstimmig die Annahme der Kommissionsmotion der UREK-N (25.3943), welche den Bundesrat beauftragt, eine Energiespeicher-Strategie mit einem dazugehörigen Aktionsplan auszuarbeiten.

Die Strategie soll realistische Ausbauziele für die verschiedenen Speicherarten definieren sowie Handlungsfelder und konkrete Massnahmen aufzeigen. Sie soll Szenarien beinhalten, wie die Speicherkapazität in welchen Bereichen und mit welchen Meilensteinen erreicht werden soll. Dazu braucht es die Unterscheidung von Kurz- und Langzeitspeichern sowie die Analyse von Potenzialen insbesondere der Batteriespeicher, der Wärmespeicher, von Wasserstoff und den weiteren synthetischen Energieträgern. Ziel ist es, das Gesamtenergiesystem mittels Sektorkopplung zu optimieren und wirksame Anreize für die Investition in geeignete Speicherlösungen und deren netz- und systemdienlichen Betrieb zu setzen. Die Strategie soll insbesondere darlegen, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um den Stromspeicherhochlauf zu unterstützen, sodass Stromspeicher das Netz entlasten und zur Netzstabilität beitragen können.

Zur Medienmitteilung der UREK-S vom 13. Februar 2026

Zur Motion 25.3943

ElCom: Aktualisierung FAQ zu ES2050 ab Mantelerlass

Die Mitteilung der ElCom äussert sich zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der geltenden Energie- und Stromversorgungsgesetzgebung und insbesondere auch mit dem Mantelerlass. Die Updates vom 2. Dezember 2025 und vom 10. Februar 2026 enthalten neue und aktualisierte Fragen und Antworten zur Rückliefervergütung, zu Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch sowie zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften. Die Mitteilung thematisiert auch die Beschaffung von Herkunftsnachweisen vor dem Hintergrund getrennter Portfolien für grundversorgte und für Marktkunden im Rahmen der Energielieferung sowie den Anspruch von Endverbrauchern, Produzenten und Speicherbetreibern auf Herausgabe ihrer Stamm- und Messdaten. Sie setzt sich ausserdem mit verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der Flexibilitätsnutzung auseinander. Schliesslich enthalten auch die Kapitel zu den Speichern sowie zu den Effizienzmassnahmen Neuerungen.

Zur Mitteilung.

ElCom: Update der Weisung 7/2025

An ihrer Sitzung vom 3. Februar 2026 hat die ElCom ein Update der Weisung 7/2025 vom 3. Juni 2025 zum StromVG-konformen Umgang mit Zertifizierungskosten und Beiträgen zur Speisung von Fonds oder zur Finanzierung von Projekten verabschiedet. Hintergrund dieses Updates ist einerseits das Urteil des Bundesgerichts 2C_297/2024 vom 3. Dezember 2025 betreffend Abgaben auf der Energie und andererseits die Verfügung der ElCom 211-00506 vom 16. Dezember 2025 betreffend die Anrechenbarkeit von Kosten eines Strom-Labels.

Zur Weisung.

ElCom: Zusätzlicher Abrechnungsprozess für Regelenergie für Anlagenbetreiber mit Leistungstarif

Die ElCom entschied mit Verfügung vom 18. Dezember 2025, dass Swissgrid im Rahmen eines viermonatigen Testbetriebs während des 1. Semesters 2026 einen zusätzlichen Abrechnungsprozess für negative Sekundärregelenergie (SRE-) einführen muss. Mit dem Abrechnungsprozess soll einem Anlagenbetreiber die nachweislich durch den Abruf von SRE- fällig gewordene Leistungskomponente des Netznutzungstarifs des Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz der Anlagenbetreiber angeschlossen ist, vergütet werden. Die ElCom erwartet durch den verfügten Abrechnungsprozess zusätzlichen Wettbewerbsdruck bei SRE-. Damit verbunden wäre eine entsprechende Senkung der Regelenergiekosten und damit der Ausgleichsenergiekosten zugunsten der Bilanzgruppen und letztlich der Endverbraucher.

Damit die Massnahme zeitnah im 1. Semester 2026 hätte umgesetzt werden können, entzog die ElCom einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Die Massnahme hätte so unter anderem in den Frühlingsmonaten 2026 Wirkung entfalten können, in welchen die Kosten für SRE- erfahrungsgemäss sehr hoch sind. Swissgrid erhob gegen die Verfügung der ElCom Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und stellte dabei den Verfahrensantrag, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde wiederherzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hiess diesen Verfahrensantrag der Swissgrid mit Zwischenverfügung vom 23. Dezember 2025 (A-9676/2025, noch nicht publiziert) gut. In der Hauptsache wird das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Die Beschwerde von Swissgrid und der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bedeuten, dass der Abrechnungsprozess als Testbetrieb aller Voraussicht nach nicht im 1. Semester 2026 umgesetzt werden kann. Je nach Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in der Hauptsache wird die ElCom die Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt prüfen.

Auch die Politik hat die Problematik eines gut funktionierenden Regelenergiemarktes erkannt und erste Vorstösse eingereicht (vgl. Interpellationen 25.4561 Grossen Jürg vom 17.12.2025 und 25.4742 Pult vom 19.12.2025).

Zum Newsletter 01/2026 der ElCom

ElCom: Veröffentlichung der Sunshine-Transparenzindikatoren

Die Sunshine-Regulierung vergleicht mit Hilfe eines transparenten und standardisierten Prozesses die Qualität, Kosten und Effizienz der Netzbetreiber. Mit der Umsetzung von Art. 22 StromVG publizierte die ElCom im Januar 2026 erstmals die Sunshine-Indikatoren und macht so die Vergleichsgrössen systematisch sichtbar. Damit erhält ab sofort auch die Öffentlichkeit Zugang zu den Transparenz-Indikatoren der Netzbetreiber in Ergänzung zu den Netz- und Energietarifen auf der Strompreiswebseite der ElCom.

Zur Strompreiswebsite der ElCom

ElCom: Preis-Caps bei der Sekundärregelenergie bis Ende 2026 verlängert

Die differenzierte Preisgrenze von 1'000 EUR/MWh im Markt für Sekundärregelenergie (SRE) wird auf freiwilliger vertraglicher Basis bis Ende 2026 weitergeführt. Swissgrid und die Marktakteure folgen damit den Empfehlungen der ElCom, welche in eigenen Analysen und einer externen Studie aufgezeigt hat, dass die aktuelle Ausgestaltung des SRE-Marktes angesichts einer sehr hohen Marktkonzentration keine genügende Gewähr für effiziente Marktergebnisse bietet. Die bisherige Einführung des Preis-Caps wirkte zwar kostendämpfend, die Zuschläge blieben jedoch weiterhin auf hohem Niveau, ohne dass es zu Angebotsknappheiten kam (Energieradar hat berichtet). Die Preisgrenze soll daher als Übergangslösung gelten, bis weitergehende Anpassungen im Marktdesign umgesetzt sind.

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ElCom: Übergangslösung für Berücksichtigung des CH-Übertragungsnetzes in Kapazitätsberechnung der EU

Anfang 2026 ist eine Übergangslösung für die Berücksichtigung des Schweizer Netzes in der europäischen Kapazitätsberechnungsregion Core in Kraft getreten. Aufgrund inzwischen eingeleiteter Anpassungen bei den europäischen Kapazitätsberechnungsregionen wird diese reduzierte Lösung anstelle der im November 2024 durch die ElCom validierten technischen Vereinbarung umgesetzt. Die Übergangslösung, welche partiell auf der genehmigten technischen Vereinbarung basiert, verbessert die Netzsicherheit der Schweiz, führt aber weiterhin nicht zu einer gemeinsamen Kapazitätsberechnung mit den benachbarten Übertragungsnetzbetreibern.

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