Bundesrat: Bericht zu CO2-neutralem Flugverkehr

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 den Postulatsbericht «CO2-neutrales Fliegen bis 2050» verabschiedet.

Der Bericht hält fest, dass sich das Ziel erreichen lässt. Allerdings muss die Branche hierfür in den kommenden Jahren viele Ressourcen in die Forschung und Entwicklung technischer Massnahmen investieren. Die wichtigste technische Massnahme zur Reduktion der fossilen CO2-Emissionen ist der Einsatz nachhaltiger Flugtreibstoffe (Sustainable Aviation Fuels, SAF). Einen Beitrag leisten werden auch Effizienzsteigerungen in der Flugzeugflotte und im Flugbetrieb. Wasserstoff- und Elektroflugzeuge können die Emissionen laut dem Bericht hingegen nur unwesentlich reduzieren – zumindest bis 2050.

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Bundesrat: Befristete Bewilligungen für Nacht- und Sonntagarbeit im Falle einer Energiemangellage

An seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 hat der Bundesrat eine Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet.

Betrieben kann bei angeordneten Massnahmen zur Verhinderung oder Bewältigung einer Gas- oder Strommangellage eine zeitlich befristete Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit gewährt werden. Dadurch würden Arbeitnehmende vermehrt so beschäftigt, dass Energie gespart und Verbrauchsspitzen verhindern werden können.

Die revidierte Verordnung tritt am 1. April 2024 in Kraft.

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Bundesrat: Eröffnung der Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung

An seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur KlV eröffnet. Sie setzt das das Klima- und Innovationsgesetz um, das im Juni 2023 von der Stimmbevölkerung angenommen wurde.

Insbesondere sollen darin Förderbestimmungen für die Unterstützung von klimafreundlichen Gebäuden sowie für innovative, klimaschonende Technologien und Prozesse präzisiert werden.

Die Regelungen sollen zusammen mit dem KlG am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Mai 2024.

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ElCom: Verfügung zur Rechtmässigkeit von Circuit Breakers

Mit Verfügung vom 5. Dezember 2023 hat die Elcom über die Zulässigkeit zu einem ohne Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers eingesetzten intelligenten Messsystem mit ferngesteuerter Abschaltfunktion (sog. Circuit Breaker) und der Rechtmässigkeit der damit vorgenommenen Datenbearbeitungen entschieden:

Das Bundesverwaltungsgericht hatte ein intelligentes Messsystem mit Abschaltfunktion als intelligentes Steuer- und Regelsystems (Art. 17b StromVG) qualifiziert und geschlussfolgert, der Einsatz der Abschaltfunktion bedürfe der Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers, weil damit der Strombezug ferngesteuert unterbrochen werden könne.

Die ElCom hat im an sie zurückgewiesenen Verfahren nun verfügt, dass aus Gründen der Verhältnismässigkeit bei einem Endverbraucher, der das Messsystem mit Abschaltfunktion ablehnt, nicht eine Auswechslung des Smart Meters erforderlich sei, sondern ein Verbot, die Abschaltfunktion ohne Zustimmung zu anderen Zwecken als bei Gefährdungen des sicheren Netzbetriebs einzusetzen, ausreiche. Die ElCom entschied weiter, dass die Bearbeitungen der Messdaten durch die Netzbetreiberin sich mehrheitlich auf eine hinreichende rechtliche Grundlage stützen und verhältnismässig sind. Bei wenigen Datenbearbeitungen ordnete sie Anpassungen an. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

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Bundesrat: Ablehnung Umweltverantwortungsinitiative

An seiner Sitzung vom 10. Januar 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» an das Parlament verabschiedet. Aufgrund der massiven Kostenfolgen für Wirtschaft und Gesellschaft empfiehlt der Bundesrat die Ablehnung der Initiative und hat auch davon abgesehen, einen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag zu machen.

Damit folgt er seiner bisherig vertretenen Haltung (Energieradar hat berichtet).

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ElCom: Kosten für Beteiligung an App "Powertracker" als Netzkosten anrechenbar

Für den Fall einer schweren Mangellage an Elektrizität sind als eine der letzten Massnahmen auch Netzabschaltungen vorgesehen. Um den damit zusammenhängenden Koordinations- und Informationserfordernissen nachzukommen haben mehrere Verteilnetzbetreiber mit Unterstützung u.a. vom VSE und von der Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) den «Powertracker» entwickelt. Dabei handelt es sich um eine webbasierte App, mit welcher im Falle von Netzabschaltungen Krisenorganisationen und Endverbraucher für sämtliche Adressen in der Schweiz die Verfügbarkeit (resp. die Abschaltung) von Elektrizität abrufen/darstellen können.

«Powertracker» erfüllt nach Auffassung der ElCom die Vorgabe für die Verteilnetzbetreiber, die Kantone und Endverbraucher über die Abschaltzeiten bei Netzabschaltungen zu informieren. Er stellt zudem gemäss VSE das Instrument der zentralen Publikation der Abschaltzeiten dar. Das Fachsekretariat der ElCom erachtet die gemeinsame Entwicklung und den einheitlichen Einsatz eines Informationssystems im Sinne einer Branchenlösung als effizient im Sinne von Art. 15 Abs. 1 StromVG und qualifiziert die anfallenden Kosten für die Beteiligung an der App «Powertracker» und deren Umsetzung und Betrieb als anrechenbar an die Netzkosten.

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Bundesrat: Verordnung für Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr bei Strommangellage in Vernehmlassung

Der Bundesrat will mittels einer neuen Verordnung regeln, in welchem Umfang die Post die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten bei Eintritt einer schweren Strommangellage aufrechterhalten muss. Damit soll die Bevölkerung rechtzeitig über die (reduzierte) Dienstleistungsqualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten informiert und eine Sanktionierung der Post wegen Nichteinhaltung der Grundversorgung vermieden werden.

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ElCom: Prüfung Tarifkommunikation von VNB bei Wechel zu Durchschnittspreismethode

Die Netzbetreiber sind verpflichtet, der ElCom jährlich die Kostenrechnungsdaten für die anrechenbaren Netz- und Gestehungskosten (Energie), die den jährlichen Tarifen zugrunde liegen, zu übermitteln. Die ElCom hat in ihrem Newsletter darüber informiert, dass sie im Zusammenhang mit den Tarifen 2023 die eingereichten Kostenrechnungsdaten und die Tarifkommunikation gegenüber den Endverbrauchern dahingehend überprüft hat, ob gemäss den deklarierten Angaben gegenüber jenen vom Vorjahr ein solcher Wechsel stattgefunden hat bzw. ob dieser auch transparent kommuniziert wurde.

Die ElCom wird auch bezüglich der deklarierten Daten für die Tarife 2024 sowie bezüglich der Deklaration Plan 2022 vs. Ist 2022 weitere Untersuchungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Kommunikation dieser Praxis transparent erfolgt. Die Netzbetreiber werden aufgefordert, ihre Deklaration zu überprüfen und sicherzustellen, dass allfällige Fehler bei der ElCom gemeldet und über ein sog. «Reopen» der Kostenrechnung korrigiert werden.

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Bundesrat: Verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft gesetzt

Die Revisionen betreffen die Förderung von Photovoltaikanlagen (EnV), Präzisierungen der Regelungen für Photovoltaik-Grossanlagen (EnFV), den Schutz vor Cyberbedrohungen bei Rohrleitungen (RLSV) und Anpassungen bei der Haftpflichtversicherungsdeckung (KHV) für Kernanlagen im Stilllegungsprozess. Weitere Teilrevisionen betreffen die Geoinformationsverordnung, die Energieeffizienzverordnung, die Niederspannungs-Installationsverordnung und die Kernenergieverordnung.

Sie treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Im Einzelnen regelt neu:

Energieförderungsverordnung:

  • Per 1. April 2024 wird der Grundbeitrag komplett abgeschafft, auch für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 5 kW. Beibehalten wird der Leistungsbeitrag, hingegen wird er gesenkt.

  • Photovoltaik-Grossanlagen im Rahmen der Solaroffensive müssen bis Ende 2025 so viel Leistung in Betrieb haben, dass sie damit mindestens 10% ihrer gesamten geplanten Produktion erzeugen können.

Energieverordnung:

  • Neu gibt es Fristen, wenn Produzenten von erneuerbaren Energien diese nicht mehr an den VNB, sondern an Dritte verkaufen wollen: Auf Quartalsende + Mitteilung einen Monat im Voraus.

  • Steckbare Photovoltaikanlagen (Plug&Play-Anlagen) haben keinen Anspruch auf die sofortige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem durch den VNB.

Für die weiteren Neuerungen siehe die Medienmitteilung.

Die einzelnen Verordnungen

Bundesrat: verbesserte Förderbedingungen für Pilot- und Demonstrationsprojekte vorzeitig in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 eine Änderung von Artikel 53 des Energiegesetzes per 1. Januar 2024 vorzeitig in Kraft gesetzt. Damit werden die Förderbedingungen für Pilot- und Demonstrationsprojekte (P+D) verbessert. Der Artikel wurde im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angepasst, dem die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2023 zugestimmt hat. Die übrigen Regelungen des KlG werden voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Derzeit werden die dafür nötigen Anpassungen von Verordnungen vorbereitet.

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Bundesrat: Bericht zur künftigen Rolle von Wasserstoff in der Schweiz

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 den Postulatsbericht «Wasserstoff. Auslegeordnung und Handlungsoptionen für die Schweiz» verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, welche Rolle Wasserstoff im künftigen Energiesystem der Schweiz spielen kann. Weiter wird den Fragen nach Herkunft, Transport und Rahmenbedingungen für den Markthochlauf nachgegangen. Der Bericht liefert damit die Grundlage für eine nationale Wasserstoffstrategie, die der Bundesrat 2024 vorlegen wird.

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Bundesrat: Verordnung über die Härtung der Mobilfunknetze gegen Stromversorgungsstörungen in Vernehmlassung

Das Mobilfunknetz soll auch bei Störungen der Stromversorgung weiter genutzt werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 eine entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem müssen Mobilfunkkonzessionärinnen eine Notstromversorgung installieren.

Bis am 16. Februar 2024 können Interessierte dazu Stellung nehmen.

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ElCom: Mehrkosten für netzdienliche Massnahme durch Kraftwerksbetreiber selbst zu tragen

Mit Verfügung vom 18. Oktober 2023 hat die ElCom entschieden, dass der Engadiner Kraftwerke AG (EKW) als Kraftwerksbetreiberin die Kosten für eine von ihr getätigte netzdienliche Massnahme nicht durch die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid zu erstatten, sondern von ihr selbst zu tragen seien. Konkret ging es um die Beschaffung von Maschinentransformatoren mit Laststufenschalter durch die Kraftwerksbetreiberin. Die ElCom kam in ihrer Verfügung zum Schluss, dass die der EKW entstandenen Mehrkosten weder direkt dem Übertragungsnetz zuzuordnen noch als Systemdienstleistungen zu qualifizieren sind und es sich somit dabei nicht um dem Übertragungsnetz anrechenbare Kosten handle.

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BWL: Aufhebung Verordnung zur Öffnung der Pflichtlager für Mineralölprodukte

Per 15. Oktober 2023 hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) die Verordnung zur Öffnung aller Pflichtlager für Mineralölprodukte nach einem Jahr wieder aufgehoben. Nach Engpässen ab Oktober 2022 hat sich die Versorgungslage in der Schweiz in der Zwischenzeit wieder normalisiert. Die Versorgung der Schweiz mit flüssigen Treib- und Brennstoffen durch den Markt ist sichergestellt.

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