UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich gestartet

Am 21. September 2023 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Teilrevisionen von folgenden Verordnungen eröffnet:

  • Energieförderungsverordnung (EnFV): Neu soll ein Höchstbetrag für Investitionsbeiträge in Biogasanlagen und eine minimale jährliche Betriebsdauer für geförderte Biogasanlagen gelten.

  • Stromversorgungsverordnung (StromVV): Es sollen neu Cyber-Security-Standards für die wichtigsten Stromversorger gelten.

  • Kernenergieverordnung (KEV): Neu sollen in Richtlinien die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis für geologische Tiefenlager geregelt werden.

  • Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV): Nicht nur Elektroninstallateurinnen, sondern auch Montage-Elektrikerinnen sollen zukünftig befugt sein, Installationsarbeiten ohne Installationsbewilligung in ihrer Mietwohnung/in ihrem Wohneigentum vorzunehmen. Im Anhang sollen zudem die Kontrollperioden klargestellt werden.

Die Vernehmlassung endet am 22. Dezember 2023, das Inkrafttreten ist per 1. Juli 2024 geplant.

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