UREK-N: Erhalt ehehafter Wasserrechte

Am 26. April 2023 hat die UREK-N die Motion 23.3498 mit dem Titel «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» mit hauchdünner Mehrheit verabschiedet und eingereicht. Mit der Motion möchte die UREK-N den dauerhaften Fortbestand der sogenannten «ehehaften Wasserrechte» sichern, wie dies aus Sicht der Kommission dem Willen des Verfassungsgebers entspricht. Diese besonderen, althergebrachten Wasserrechte sollen jedoch nicht dazu führen, dass bei den betreffenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu öffentlich-rechtlich konzessionierten Werken weniger strenge Gewässerschutz- und Restwasservorschriften gelten.

Zur Medienmitteilung der UREK-N

Zur Motion 23.3498