UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich

Am 3. April 2023 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung endet am 7. Juli 2023, das Inkrafttreten der revidierten Verordnungen erfolgt am 1. Januar 2024.

  • Mit Revision der Energieförderungsverordnung soll u.a. per 1. April 2024 der verbleibende Grundbeitrag für PVA mit einer Leistung von bis zu 5 kW abgeschafft werden. Weiter soll der Leistungsbeitrag für integrierte, angebaute und freistehende Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 kW um je 20 Franken gesenkt werden. Diese Massnahmen sollen einen Anreiz zum Bau von grösseren Anlagen setzen.

  • Mittels Revision der Energieverordnung soll neu festgelegt werden, innert welcher Fristen ein Kleinproduzent von der Rücklieferung an seinen VNB in die Direktvermarktung und wieder zurück wechseln können soll. Vorgeschlagen wird eine Frist von einem Monat.

  • Die Revision der Rohrleitungssicherheitsverordnung betrifft Neuerungen rund um Cyber-Risiken.

  • Die Kernenergiehaftpflichtverordnung soll dahingehend abgeändert werden, dass die Haftpflichtdeckung für ausser Betrieb genommene Kernkraftwerke gesenkt wird.

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