BE: Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeichersysteme, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte zur Erzeugung von Wärme und elektronischer Energie

Der Regierungsrat wurde beauftragt, Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte (BUH) voranzutreiben und damit die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien auszugleichen. Sodann sollen geeignete Rahmenbedingungen für rechtlicher und regulatorischer Vorgaben und Netzbetreiber angepasst sowie steuerliche Anreize geschafft werden. Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre und hat daher die Annahme von Ziffer 1 befürwortet. Demgegenüber wurde Ziffer 2 mangels kantonaler Zuständigkeiten abgelehnt.

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BE: Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen, Stellungnahme des Kanton Berns

Im Bevölkerungsschutz ist der Notfallschutz bei Kernanlagen einer der wenigen Bereiche, in denen der Bund Vorgaben machen kann und in dem „föderale Lösungen“ vermieden werden sollen. Dieser Leitgedanke wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da Koordinations- und Kontrollaufgaben in diesem Bereich durch den Bund eher zurückhaltend wahrgenommen werden. Das Notfallschutzkonzept soll daher als verbindliches Umsetzungskonzept in die Notfallschutzverordnung verankert werden. Der Regierungsart nimmt zur Revision der Notfallschutzverordnung Stellung.

Zur Stellungnahmen der einzelnen Anträge

BE: Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte zur Erzeugung von Wärme und elektronischer Energie

Der Regierungsrat wurde beauftragt, Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte (BUH) voranzutreiben und damit die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien auszugleichen. Sodann sollen geeignete Rahmenbedingungen für rechtlicher und regulatorischer Vorgaben und Netzbetreiber angepasst sowie steuerliche Anreize geschafft werden. Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre und hat daher die Annahme von Ziffer 1 befürwortet. Demgegenüber wurde Ziffer 2 mangels kantonaler Zuständigkeiten abgelehnt.

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SO: Neue Notfallschutzverordnung rumd um Kernkraftwerke

Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden. Der Kanton Solothurn erarbeitet daher seit Januar 2017 zusammen mit dem Kanton Aargau ein Konzept für Evakuation und Notkommunikation. Sie werden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unterstützt. Bereits vor der Fertigstellung und Umsetzung des neuen Konzepts Evakuation/Notkommunikation wird im Kanton Solothurn ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten in den Gemeinden zur Verfügung stehen.

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SO: Neue Notfallschutzverordnung rund um Kernkraftwerke

Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden. Der Kanton Solothurn erarbeitet daher seit Januar 2017 zusammen mit dem Kanton Aargau ein Konzept für Evakuation und Notkommunikation. Sie werden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unterstützt. Bereits vor der Fertigstellung und Umsetzung des neuen Konzepts Evakuation/Notkommunikation wird im Kanton Solothurn ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten in den Gemeinden zur Verfügung stehen.

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BE: Potentielle Auswrikungen der petrothermalen Tiefengeothermie im Kanton Jura und im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

Die Firma Geo-Energie Jura SA, eine Filiale der Firma Geo-Energie Suisse AG, hat vor, petrothermale Tiefenbohrungen durchzuführen, um über ein Tiefenwäre-Kraftwerk Strom zu erzeugen. Die Interpellanten befürchten, dass die oben erwähnte Technologie gefährlich ist. Sie haben daher verschiedene Fragen an den Regierungsrat gestellt.

Zur eingehenden Beantwortung der Fragen durch den Regierungsrat
 

 

BE: Potentielle Auswirkungen der petrothermalen Tiefengeothermie im Kanton Jura und im Kanton Bern

Die Firma Geo-Energie Jura SA, eine Filiale der Firma Geo-Energie Suisse AG, hat vor, petrothermale Tiefenbohrungen durchzuführen, um über ein Tiefenwärme-Kraftwerk Strom zu erzeugen. Die Interpellanten befürchten, dass die oben erwähnte Technologie gefährlich ist, vor allem aufgrund mangelnder Kenntnisse über den Schweizer Untergrund. Sie haben daher verschiedene Fragen an den Regierungsrat gestellt.

Zur eingehenden Beantwortung der Fragen durch den Regierungsrat

BE: Aufspaltung der BKW AG würde Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen

Medienmitteilung; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion: Der Kanton Bern kann der BKW AG im Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei Herrn Professor Peter Hettich in Auftrag gegeben hat.

BE: Regierungsrat verabschiedet BKW-Beteiligungsgesetz (BKWG) zu Handen des Grossen Rates

In seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der bernische Regierungsrat seine Vorlage des BKW-Beteiligungsgesetzes (BKWG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Trotz teils kontroverser Beurteilungen während der Vernehmlassungsphase hält der Regierungsrat an seiner ursprünglichen Vorlage fest und hat diese lediglich mit kleinen Änderungen zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Zurzeit ist der Kanton Bern Mehrheitsaktionär der BKW AG. Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass Art und Umfang von bedeutenden Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Daher soll in einem neuen Gesetz (BKWG) der Zweck und der Rahmen der BKW Beteiligung durch den Kanton festgehalten werden. Einerseits soll die BKW AG einen Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie leisten, andererseits verfolgt der Kanton mit der Beteiligung auch wirtschafts- und finanzpolitische Ziele.

Der Kanton hält in der Vorlage - trotz vieler gegenteiliger Vorschläge in der Vernehmlassung - am ursprünglichen Beteiligungsrahmen von min. 34 (Sperrminorität) und höchstens 60 % der Aktien fest. Der Regierungsrat erhält somit genügend Spielraum, um Aktienkäufe bzw. -verkäufe zu tätigen, die im energie-, finanz- und wirtschaftspolitischen Interesse des Kantons liegen.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Novembersession 2017 erstmals über die Vorlage beraten. Die zweite Lesung ist für März 2018 geplant.

Zur Medienmitteilung, zum Regierungsratsbeschluss, zum Erlass, zum Vortrag des Regierungsrates

BE: Antwort des Regierungrates auf Motion 'Lockerung der Bewilligungsverfahren für Erdsondenbohrungen unterhalb des Gebäudes'

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen parlamentarischen Vorstoss betreffend Lockerung für Erdsondenbohrungen unterhalb des Gebäudes beantwortet. Aufgrund der Risiken sind Erdwärmesonden unter Gebäuden gemäss langjähriger Praxis verboten, was auch der massgebenden SIA-Norm 384/6 entspricht. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, die bisherige Praxis zu überprüfen. Eine Änderung der Praxis würde keine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erfordern. Jedoch muss sichergestellt werden, dass das zuständige Amt bei Bedarf zusätzliche Abklärungen verlangen kann.

Zur Antwort des Regierungsrates

BE: Der Regierungsrat will die Konzession der BKW für das Wasserkraftwerk Mühleberg verlängern

Der Regierungsrat hat anlässlich seiner Regierungsdoppelsitzung vom 6. und 7. Juni 2017 die Verlängerung der von der BKW ersuchten Konzession für die Nutzung der Wasserkraft der Aare (Wohlensee) im Wasserkraftwerk Mühleberg befürwortet.

Die BKW beantragte die Konzessionsstrecke auf rund die Hälfte zu verkürzen. Aufgrund zahlreicher Einsprachen der Gemeinden im betroffenen Streckenabschnitt wurde die Strecke aber lediglich minim verkürzt wie aus der Konzessionsverfügung des Regierungsrats hervorgeht. Überdies muss die BKW im Konzessionsgebiet zwischen Halenbrücke und Saanemündung die Kosten für den Gewässerunterhalt alleine tragen. Bisher beteiligte sich der Kanton an diesen Kosten.

Für die Entscheidung einer Konzession in dieser Grössenordnung ist der Grosse Rat zuständig. Dieser wird voraussichtlich in der Septembersession 2017 über die Konzessionserteilung urteilen. Dieser Entscheid untersteht gemäss Art. 62 Abs. 1 Bst. d KV dem fakultativen Referendum. Ausserdem können die Beteiligten - die BKW und die Einsprechenden - beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Zur Konzessionsverfügung des Regierungsrats

 

VS: Motion fordert Revision des Beschaffungswesens

Das Parlament des Kantons Wallis wird in der anstehenden Junisession die Motion 'Öffentliches Beschaffungswesen: gesunder Menschenverstand statt graue Theorie' behandeln. Diese fordert eine Änderung des Beschaffungsrechts sowie die Schaffung einer ausserparlamentarischen Ad-hoc-Kommission, in welcher der Staat, die Berufsverbände, die Gewerkschaften und anerkannte Experten vertreten sind.

zum Motionstext

zum Sessionsplan

VS: Interpellation 'Änderung Bemessungsgrundlage Wasserzinsen'

In der anstehenden Junisession wird das Walliser Parlament die Interpellation 'Änderung der Bemessungsgrundlage bei den Wasserzinsen' behandeln. Diese richtet sich mit Fragen hinsichtlich der Neuregelung der Wasserzinsen, hieraus resultierenden Einnahmeverlusten für Kanton und Gemeinden und der diesbezüglich angedachten Positionierung des Staatsrates an die Regierung.

zum Interpellationstext

zum Sessionsplan

BE: Antwort des Regierungsrates auf Motion 'Kein Ausverkauf von Volksvermögen'

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Ablehnung der Motion 'Kein Ausverkauf von Volksvermögen' beantragt. In seiner Antwort auf die Motion stellt er fest,  die Ziele der Motion liessen sich nicht über kantonales Recht umsetzen. Ein solcher kantonaler Erlass – ob als BKW-Beteiligungsgesetz oder als separater Erlass – würde gegen die Bundesverfassung verstossen, insbesondere gegen die Wirtschaftsfreiheit, und wäre rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Motionsführer hatten im Rahmen der Erarbeitung des BKW-Beteiligungsgesetzes gefordert, Netze und bedeutende Kraftwerke in eine separate Gesellschaft auszugliedern, einen Leistungauftrag für den Betrieb der Kraftwerke und der Netze vorzubereiten und sowohl die Teile Energiehandel als auch Dienstleistungen der BKW in den freien Markt zu überführen.

Zu diesen Punkten äusserte sich der Regierungsrat in seiner Antwort dahingehend, der Kanton könne den Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht vorschreiben, wie sie sich gesellschaftsrechtlich organisieren sollen. Er sei zwar Mehrheitsaktionär der BKW AG, doch
genüge dies nicht, um der BKW AG die Abspaltung einzelner Geschäftszweige aufzuzwingen.
Eine weitgehende Übernahme der BKW AG durch den Kanton und eine aufoktruierte Aufspaltung wäre mit grossen finanziellen Risiken für den Kanton Bern verbunden. Der Betrieb von Kraftwerken unterstehte bereits der freien Markwirtschaft und der Kanton könne den Betreiberinnen von Kraftwerken keine Leistungsaufträge erteilen.
Der Betrieb der Netze sei im eidgenössischen Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Das StromVG und das Kantonale Energiegesetz vom 15. Mai 2011 sähen schon heute die
Möglichkeit von Leistungsaufträgen vor. Der Energiehandel und die Dienstleistungen unterstünden schon heute dem freien Markt.

Das BKW Beteiligungsgesetz, das zurzeit erarbeitet wird, hat der Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben. Er wird das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2017 zu Handen des Grossen Rates verabschieden.

zur Antwort des Regierungsrates

VS: Postulat fordert Ethik-Charta im Beschaffungswesen

In der Maisession befasst sich das Parlament des Kantons Wallis unter anderem mit einem Postulat zur Einführung einer Ethik-Charta im Beschaffungswesen. Die Postulatsführer sind der Ansicht, dass eine solche probates Mittel sei, um das öffentliche Beschaffungswesen wieder in geordnete Bahnen zu lenken, und fordern das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt auf, eine der im Kanton Waadt abgeschlossenen Charta vergleichbare Lösung für das öffentliche Beschaffungswesen im Wallis einzuführen. Die Charta im Kanton Waadt befasse sich insbesondere mit der Problematik des Preises (der nicht das einzige Vergabekriterium darstellen dürfe), der Bezahlung der Sozialabgaben und der Steuern sowie des Verbots der Vergabe von Unteraufträgen.

zum Postulat

BE: Motion Vergütung Einspeisung von Solarstrom durch BKW - Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet das mit der Motion 'Solarstrom: BKW soll Verantwortung übernehmen und nicht einseitig Eigennutzen optimieren' verlangte Vorgehen alsunverhältnismässig, risikoreich und in keiner Weise angebracht und lehnt die Anliegen ab, wie er in seiner Antwort vom 26. April darlegt.

Die Motionsführer hatten beantragt der Regierungsrat solle veranlassen, dass die BKW ihren Entscheid, die Entschädigung für rückgeführten Strom aus Fotovoltaikanlagen auf 4 Rp./kWh zu senken, rückgängig macht.

Hintergrund der Preisanpassung durch die BKW ist die erstmalige Festlegung der Rahmenbedingungen für die Vergütung elektrischer Energie unabhängiger Produzenten durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Basierend auf diesem rechtskräftigen Grundsatzentscheid vom 19. April 2016 passte die Unternehmensleitung der BKW die bisherigen Vergütungen per 1. Januar 2017 an. Neu ist die Rückliefervergütung der BKW so festgelegt, dass diese mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom entspricht.
In seiner Antwort äussert der Regierungsrat sein Verständnis für die Frustation der Solarstromproduktionsanlagen und bringt sein Bedauern über den Entscheid aus
energiepolitischer Sicht zum Ausdruck. Das für die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft BKW geltende Gebot der Gewillstrebigkeit, welchem der betreffende Entscheid entspreche, könne jedoch nur mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre aufgehoben werden. Der Entscheid über die Senkung des Vergütungssatzes liege zudem in der alleinigen Kompetenz der Unternehmensleitung und könne vom Regierungsrat als Vertreter des Mehrheitsaktionärs nicht zielführend rückgängig gemacht werden.

zum vollständigen Text der gemeinsamen Antwort des Regierungsrats