Die UREK-N hat ein Postulat mit dem Titel «Künstliche Intelligenz und Versorgungssicherheit: Analyse der rechtlichen Grundlagen im Energiebereich» eingereicht (23.3957). Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, soll wie im Energiebereich die Vorteile von KI genützt und die Risiken beschränkt werden können.
Bundesrat: Inkraftsetzung von Verordnungsänderungen im Energiebereich
Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat Änderungen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Rohrleitungsverordnung beschlossen, die mehrheitlich per 1. Juli 2023 in Kraft treten. Ziel ist die Unterstützung bestehender Stromproduktionsanlagen. Weiter werden zukünftige Wasserstoffleitungen unter die Zuständigkeit des Bundes gestellt.
Änderungen EnFV im Detail:
Der Referenz-Marktpreis für Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien (ausser Photovoltaik), die mit einer Einspeisevergütung gefördert werden, wird seit Anfang 2022 monatlich berechnet (davor vierteljährlich). Trotzdem kommt es bei einigen Wasserkraftanlagen immer noch zu finanziellen Einbussen bei der Einspeisevergütung. Neu wird darum der Referenz-Marktpreis volumengewichtet berechnet (analog zur Berechnungsmethode für die Photovoltaik).
Um eine weitere Vereinheitlichung zu gewährleisten, wird zudem der Referenz-Marktpreis für Photovoltaikanlagen neu ebenfalls monatlich (bisher vierteljährlich) berechnet.
Das Bewirtschaftungsentgelt wird nicht mehr wie bisher fix festgelegt, sondern variabel ausgestaltet. Die Anpassung wird bereits rückwirkend auf den 1. April 2023 in Kraft gesetzt.
Neu können die Betreiberfirmen von sanierungspflichtigen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von weniger als 300 kW einen Investitionsbeitrag für erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen beantragen.
Die UVEK setzt eine Änderung der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung in Kraft. Diese hat eine quartalsscharfe Stromkennzeichnung ab 2027 zur Folge.
Für weitere Details zu den Revisionen siehe die Medienmitteilung.
Zu den Erlasstexten und Erläuterungen.
Bundesrat: Umweltverantwortungsinitiative zur Ablehung empfohlen
Am 17. Mai 2023 hat der Bundesrat die Volksinitiative «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)» ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Stattdessen setzt er auf bereits bestehende Gesetze sowie aktuelle Gesetzgebungsarbeiten (so etwa “Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken”, “Strategie nachhaltige Entwicklung 2030”, “langfristige Klimastrategie”, “Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik”, “Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung”). Im Gegensatz zu diesen Bestrebungen fordert die Umweltverantwortungsinitiative eine Einschränkung der Wirtschaft.
Bundesrat: Gutheissung der revidierten Verordnung zur Gasversorgung
An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung zur Gasversorgung (VOGW) gutgeheissen, ebendiese treten am 1. Juni 2023 in Kraft. Damit wird die Grundlage geschaffen, ein Gas-Monitoring aufzubauen und zu betreiben. Dieses soll sicherstellen, dass eine Gasmangellage frühzeitig erkannt wird. Die Gültigkeit der im Mai 2022 in Kraft getretenen und bis Ende Mai 2023 befristeten VOGW (Energieradar hat berichtet) wird hiermit bis Ende 2025 verlängert. Bis dahin sollen die Arbeiten zum Gasversorgungsgesetz abgeschlossen sein.
UREK-N: Erhalt ehehafter Wasserrechte
Am 26. April 2023 hat die UREK-N die Motion 23.3498 mit dem Titel «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen» mit hauchdünner Mehrheit verabschiedet und eingereicht. Mit der Motion möchte die UREK-N den dauerhaften Fortbestand der sogenannten «ehehaften Wasserrechte» sichern, wie dies aus Sicht der Kommission dem Willen des Verfassungsgebers entspricht. Diese besonderen, althergebrachten Wasserrechte sollen jedoch nicht dazu führen, dass bei den betreffenden Wasserkraftwerken im Vergleich zu öffentlich-rechtlich konzessionierten Werken weniger strenge Gewässerschutz- und Restwasservorschriften gelten.
Zur Medienmitteilung der UREK-N
Zur Motion 23.3498
ElCom: Aktualisierung Mitteilung FAQ zur Energiestrategie 2050
Die ElCom hat am 16. März 2023 ihre Mitteilung zu Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050 aktualisiert und die Neuerung am 17. April 2023 auf ihrer Webseite publiziert. Sie nimmt dabei Stellung zu Fragen im Zusammenhang mit:
Plug & Play PV-Anlagen
Abnahme- und Vergütungspflicht des VNB gemäss Art. 15 EnG
Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch
Netznutzungsentgelten
Intelligenten Messsystemen
Anschluss von Endverbrauchern und Produktionsanlagen
Bundesrat: Festhalten an Verordnung zur Sicherstellung der Gasversorgung
An seiner Sitzung vom 5. April 2023 verzichtete der Bundesrat auf die Ausarbeitung eines dringlichen Bundesgesetzes zur Stärkung der Gasversorgung und sprach sich stattdessen für eine erneute Verlängerung der bis Ende September 2024 geltenden Verordnung über die Sicherstellung der Lieferkapazitäten bei einer schweren Mangellage in der Erdgasversorgung (Sicherstellungsverordnung; Energieradar hat berichtet) aus. Mittels dieser dringlichen Verordnung wurden die Betreiber der Schweizer Gastransportnetze verpflichtet, eine Wintergasreserve anzulegen. Der Bundesrat erachtet die Verlängerung der Verordnung im Vergleich zur Schaffung eines dringlichen Bundesgesetzes als effizienter und vorteilhafter.
UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich
Am 3. April 2023 hat das UVEK die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungssicherheitsverordnung sowie der Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Die Vernehmlassung endet am 7. Juli 2023, das Inkrafttreten der revidierten Verordnungen erfolgt am 1. Januar 2024.
Mit Revision der Energieförderungsverordnung soll u.a. per 1. April 2024 der verbleibende Grundbeitrag für PVA mit einer Leistung von bis zu 5 kW abgeschafft werden. Weiter soll der Leistungsbeitrag für integrierte, angebaute und freistehende Anlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kW sowie für angebaute und freistehende Anlagen ab 100 kW um je 20 Franken gesenkt werden. Diese Massnahmen sollen einen Anreiz zum Bau von grösseren Anlagen setzen.
Mittels Revision der Energieverordnung soll neu festgelegt werden, innert welcher Fristen ein Kleinproduzent von der Rücklieferung an seinen VNB in die Direktvermarktung und wieder zurück wechseln können soll. Vorgeschlagen wird eine Frist von einem Monat.
Die Revision der Rohrleitungssicherheitsverordnung betrifft Neuerungen rund um Cyber-Risiken.
Die Kernenergiehaftpflichtverordnung soll dahingehend abgeändert werden, dass die Haftpflichtdeckung für ausser Betrieb genommene Kernkraftwerke gesenkt wird.
UREK-S: Zustimmung zu CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Die Kommission stimmt dem Beschluss der UREK-N (Energieradar hat berichtet) die gesetzlichen Grundlagen für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zu schaffen, zu. Sie erwartet, dass die UREK-N den für Juni 2023 angekündigten Bericht zum Postulat 20.3933 (Steuerliche Anreize für einen nachhaltigen internationalen Handel) als Grundlage für ihre weiteren Arbeiten nutzt.
UREK-S: Nichteintreten auf indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative
Die UREK-S hat am 22. März 2023 mit knapper Mehrheit beschlossen, nicht auf den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative (Energieradar hat zum Gegenentwurf des Bundesrat berichtet) einzutreten. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, in der Schweiz bestünden die Voraussetzungen bereits, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen. Sie erachtet es zudem als unnötig, mittels eines indirekten Gegenentwurfs zusätzliche rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Sie kritisiert zudem, dass der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf teilweise über die Forderungen der Volksinitiative hinausgeht. Sie befürchtet, dass die Nutzungsinteressen – insbesondere beim Ausbau der Energieproduktion – nicht ausreichend berücksichtigt werden können. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Auffassung, dass die Biodiversitätsinitiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Diskussion und zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Bundesrat: Befristete Reduktion der Restwassermengen vorzeitig ausser Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2023 die seit dem 1. Oktober 2022 geltende Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken (Energieradar hat berichtet) per Ende März 2023 vorzeitig ausser Kraft gesetzt. Dies da die Stromversorgungslage zurzeit stabil und weniger angespannt ist als zu Beginn des Winters.
ElCom: Aktualisierung der Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung
Die ElCom äussert sich in ihrer Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung u.a. zu den folgenden Themen:
Infolge der Knappheit von Herkunftsnachweisen Wasserkraft Schweiz für das Jahr 2022 dürfen die Verteilnetzbetreiber den Endverbrauchern in der Grundversorgung ausnahmsweise Ersatzprodukte (z.B. Zertifikate aus der EU) liefern. Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Information der Endverbraucher (Transparenz).
Zählerabfragen in Privathaushalten: Energieradar hat bereits berichtet.
Mieter/Pächter dürfen ihre Teilnahme an einem ZEV nicht einseitig beenden, wenn der für die Versorgung verantwortliche Grundeigentümer einen aus ihrer Sicht unzumutbaren Stromliefervertrag auf dem freien Markt abgeschlossen hat. Die Gründe für eine einseitige Beendigung sind in Art. 16 Abs. 5 EnV aufgeführt (u.a. Anspruch auf eigenen Netzzugang oder fehlende Gewährleistung einer angemessenen Versorgung mit Elektrizität). Die Elcom hält fest, dass der Umstand, dass der Elektrizitätspreis innerhalb des ZEV höher ist als ein allfälliger Bezug beim Netzbetreiber, keinen Fall einer nicht angemessenen Versorgung darstellt.
In ihrem Newsletter weist die ElCom die Verteilnetzbetreiber sodann auf ihre Mitteilungs- und Begründungspflicht hinsichtlich Anpassungen der Elektrizitätstarife in der Grundversorgung hin. Ist eine Tarifanhebung auch das Resultat einer Umstellung bei der Anwendung der sog. Durchschnittspreismethode (und nicht nur der höheren Preise bei Zukauf von Strom am Markt), so ist dies entsprechend auszuweisen (Transparenz gemäss Art. 4b StromVV).
Zur aktualisierten ElCom Mitteilung zu Elektrizitätstarifen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung
Zum ElCom-Newsletter
BFE: Erste Auktionsrunde für grosse Photovoltaikanlagen (HEIV) durchgeführt
Seit diesem Jahr erhalten Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch eine «hohe Einmalvergütung» (HEIV), welche maximal 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen entspricht. Ab einer Leistung von 150 kW wird die Höhe der HEIV per Auktion bestimmt.
Am 1. Februar 2023 wurden zum ersten Mal die Einmalvergütungen für grosse Photovoltaik-Anlagen mittels einer Auktion vergeben. 94 von 116 Gesuchstellenden bekamen einen Zuschlag. Sie erhalten eine Einmalvergütung in der Höhe von 360 bis 640 Franken pro Kilowatt Leistung. Mit dieser ersten Auktionsrunde werden Anlagen mit einer Leistung von total 35 Megawatt (MW) gefördert. Die nächste Auktion findet vom 17. April bis zum 1. Mai 2023 statt.
Bundesrat: Schaffung einer Gasreserve für Winter 2023/2024
Der Bundesrat verpflichtet die Gasbranche, eine Gasreserve für den Winter 2023/2024 anzulegen. Die Verordnung für eine Gasreserve (Energieradar hat berichtet) wurde entsprechend angepasst und um ein Jahr verlängert.
Die wegen der Sicherstellungspflicht entstehenden Mehrkosten können weiterhin auf die Netznutzungsentgelte (verursachergerecht und diskriminierungsfrei) überwälzt werden.
ElCom: Zählerabfragen in Privathaushalten
In ihrem Newsletter von Januar 2023 äussert sich die ElCom zu den Regelungen zur Zählerabfrage und stellt dabei klar, dass bis zum Ende des jeweiligen Tarifjahres der in diesem Jahr entsprechend gültige Tarif anzuwenden ist. Dies da die Stromversorgungsgesetzgebung vorsieht, dass die Tarife für mindestens ein Jahr gültig sind.
BFE: Publikation Wärmestrategie 2050
Mit seiner am 19. Januar 2023 publizierten Wärmestrategie 2050 zeigt das Bundesamt für Energie Massnahmen auf, wie das Ziel der CO2-Neutralität der Wärmeversorgung der Schweiz bis 2050 erreicht werden kann. Dies vor dem Hintergrund, dass der Wärmebereich 50% des schweizerischen Energieverbrauchs ausmacht und immer noch für mehr als 35% der CO2-Emissionen verantwortlich ist.
Das Strategiepapier soll als Leitfaden für die Weiterentwicklung von Massnahmen zur Dekarbonisierung des Schweizer Energieversorgungssystems insbesondere im Wärmebereich dienen.
Bundesrat: Weitere Gesetzesgrundlage zur Stärkung der Energieversorgungssicherheit in Vorbereitung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2022 eine Aussprache über ein dringliches Bundesgesetz zur Stärkung der Energieversorgungsicherheit geführt. Dieses soll vom UVEK im Hinblick auf den Winter 2023/24 vorbereitet werden. Es soll eine befristete gesetzliche Grundlage schaffen, damit insbesondere die Gasbranche die nötigen Vorkehrungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit im nächsten Winter umsetzen kann. Weiter soll das Bundesamt für Energie (BFE) Zugang erhalten zu versorgungsrelevanten Daten aus dem Gas- und Strombereich.
Bundesrat: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung verabschiedet
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Änderung der Luftreinhalte-Verordnung beschlossen. Hintergrund ist die unsichere Versorgungslage mit Gas und Strom aufgrund des Ukrainekriegs, welche zu Lieferschwierigkeiten bei Chemikalien, welche zur Abgasreinigung in der Industrie benötigt werden, führen könnte. Die Revision soll - in Ausnahmefällen und unter strengen Bedingungen - mildere Emissionsbegrenzungen ermöglichen. Betroffen sind u.a. Holzheizkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen und Zementwerke. Die Änderung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
UVEK: Vernehmlassung über vier Verordnungen aus dem Umweltbereich eröffnet
Von der am 14. Dezember 2022 eröffneten Vernehmlassung betroffen sind die Freisetzungsverordnung, die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die Lärmschutz-Verordnung sowie die CO2-Verordnung. Die Vernehmlassung dauert bis am 27. März 2023.
Die vorgeschlagene Revision der Lärmschutz-Verordnung vereinheitlicht und vereinfacht den Umgang mit Massnahmen, die dazu dienen, die Lärmemissionen von Wärmepumpen gering zu halten. Sie soll die Rechtssicherheit stärken und den Wechsel von Öl- und Gasheizungen zu Wärmepumpen vereinfachen.
Die Revision der CO2-Verordnung betrifft die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und die CO2-Zielwerte für Neuwagen.
Für weitere Informationen siehe die Medienmitteilung.
Bundesrat: Bericht zur Wärme-Kraft-Kopplung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 den Bericht «Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung (WKK)» verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass WKK-Anlagen einen Beitrag zur Sicherstellung der Stromversorgung im Winterhalbjahr leisten können, da sie quasi Bandstrom liefern und damit die Stromproduktion aus der Speicherwasserkraft entlasten. Aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht ineffizient sei aber, WKK-Anlagen nur wenige Stunden zur Deckung von Stromspitzenlasten im Winter einzusetzen, ohne die Abwärme vollständig zu nutzen. Eine Förderung von wärmegeführten, mit erneuerbaren Energien betriebenen WKK-Anlagen könnte über jährliche Ausschreibungen erfolgen, deren genaue Ausgestaltung und Finanzierung noch geklärt werden müssten.
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