BE: Regierungsrat verabschiedet BKW-Beteiligungsgesetz (BKWG) zu Handen des Grossen Rates

In seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der bernische Regierungsrat seine Vorlage des BKW-Beteiligungsgesetzes (BKWG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Trotz teils kontroverser Beurteilungen während der Vernehmlassungsphase hält der Regierungsrat an seiner ursprünglichen Vorlage fest und hat diese lediglich mit kleinen Änderungen zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Zurzeit ist der Kanton Bern Mehrheitsaktionär der BKW AG. Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass Art und Umfang von bedeutenden Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Daher soll in einem neuen Gesetz (BKWG) der Zweck und der Rahmen der BKW Beteiligung durch den Kanton festgehalten werden. Einerseits soll die BKW AG einen Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie leisten, andererseits verfolgt der Kanton mit der Beteiligung auch wirtschafts- und finanzpolitische Ziele.

Der Kanton hält in der Vorlage - trotz vieler gegenteiliger Vorschläge in der Vernehmlassung - am ursprünglichen Beteiligungsrahmen von min. 34 (Sperrminorität) und höchstens 60 % der Aktien fest. Der Regierungsrat erhält somit genügend Spielraum, um Aktienkäufe bzw. -verkäufe zu tätigen, die im energie-, finanz- und wirtschaftspolitischen Interesse des Kantons liegen.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Novembersession 2017 erstmals über die Vorlage beraten. Die zweite Lesung ist für März 2018 geplant.

Zur Medienmitteilung, zum Regierungsratsbeschluss, zum Erlass, zum Vortrag des Regierungsrates

BE: Antwort des Regierungrates auf Motion 'Lockerung der Bewilligungsverfahren für Erdsondenbohrungen unterhalb des Gebäudes'

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen parlamentarischen Vorstoss betreffend Lockerung für Erdsondenbohrungen unterhalb des Gebäudes beantwortet. Aufgrund der Risiken sind Erdwärmesonden unter Gebäuden gemäss langjähriger Praxis verboten, was auch der massgebenden SIA-Norm 384/6 entspricht. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, die bisherige Praxis zu überprüfen. Eine Änderung der Praxis würde keine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erfordern. Jedoch muss sichergestellt werden, dass das zuständige Amt bei Bedarf zusätzliche Abklärungen verlangen kann.

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BE: Der Regierungsrat will die Konzession der BKW für das Wasserkraftwerk Mühleberg verlängern

Der Regierungsrat hat anlässlich seiner Regierungsdoppelsitzung vom 6. und 7. Juni 2017 die Verlängerung der von der BKW ersuchten Konzession für die Nutzung der Wasserkraft der Aare (Wohlensee) im Wasserkraftwerk Mühleberg befürwortet.

Die BKW beantragte die Konzessionsstrecke auf rund die Hälfte zu verkürzen. Aufgrund zahlreicher Einsprachen der Gemeinden im betroffenen Streckenabschnitt wurde die Strecke aber lediglich minim verkürzt wie aus der Konzessionsverfügung des Regierungsrats hervorgeht. Überdies muss die BKW im Konzessionsgebiet zwischen Halenbrücke und Saanemündung die Kosten für den Gewässerunterhalt alleine tragen. Bisher beteiligte sich der Kanton an diesen Kosten.

Für die Entscheidung einer Konzession in dieser Grössenordnung ist der Grosse Rat zuständig. Dieser wird voraussichtlich in der Septembersession 2017 über die Konzessionserteilung urteilen. Dieser Entscheid untersteht gemäss Art. 62 Abs. 1 Bst. d KV dem fakultativen Referendum. Ausserdem können die Beteiligten - die BKW und die Einsprechenden - beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Zur Konzessionsverfügung des Regierungsrats

 

VS: Motion fordert Revision des Beschaffungswesens

Das Parlament des Kantons Wallis wird in der anstehenden Junisession die Motion 'Öffentliches Beschaffungswesen: gesunder Menschenverstand statt graue Theorie' behandeln. Diese fordert eine Änderung des Beschaffungsrechts sowie die Schaffung einer ausserparlamentarischen Ad-hoc-Kommission, in welcher der Staat, die Berufsverbände, die Gewerkschaften und anerkannte Experten vertreten sind.

zum Motionstext

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VS: Interpellation 'Änderung Bemessungsgrundlage Wasserzinsen'

In der anstehenden Junisession wird das Walliser Parlament die Interpellation 'Änderung der Bemessungsgrundlage bei den Wasserzinsen' behandeln. Diese richtet sich mit Fragen hinsichtlich der Neuregelung der Wasserzinsen, hieraus resultierenden Einnahmeverlusten für Kanton und Gemeinden und der diesbezüglich angedachten Positionierung des Staatsrates an die Regierung.

zum Interpellationstext

zum Sessionsplan

BE: Antwort des Regierungsrates auf Motion 'Kein Ausverkauf von Volksvermögen'

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Ablehnung der Motion 'Kein Ausverkauf von Volksvermögen' beantragt. In seiner Antwort auf die Motion stellt er fest,  die Ziele der Motion liessen sich nicht über kantonales Recht umsetzen. Ein solcher kantonaler Erlass – ob als BKW-Beteiligungsgesetz oder als separater Erlass – würde gegen die Bundesverfassung verstossen, insbesondere gegen die Wirtschaftsfreiheit, und wäre rechtlich nicht durchsetzbar.

Die Motionsführer hatten im Rahmen der Erarbeitung des BKW-Beteiligungsgesetzes gefordert, Netze und bedeutende Kraftwerke in eine separate Gesellschaft auszugliedern, einen Leistungauftrag für den Betrieb der Kraftwerke und der Netze vorzubereiten und sowohl die Teile Energiehandel als auch Dienstleistungen der BKW in den freien Markt zu überführen.

Zu diesen Punkten äusserte sich der Regierungsrat in seiner Antwort dahingehend, der Kanton könne den Elektrizitätsversorgungsunternehmen nicht vorschreiben, wie sie sich gesellschaftsrechtlich organisieren sollen. Er sei zwar Mehrheitsaktionär der BKW AG, doch
genüge dies nicht, um der BKW AG die Abspaltung einzelner Geschäftszweige aufzuzwingen.
Eine weitgehende Übernahme der BKW AG durch den Kanton und eine aufoktruierte Aufspaltung wäre mit grossen finanziellen Risiken für den Kanton Bern verbunden. Der Betrieb von Kraftwerken unterstehte bereits der freien Markwirtschaft und der Kanton könne den Betreiberinnen von Kraftwerken keine Leistungsaufträge erteilen.
Der Betrieb der Netze sei im eidgenössischen Stromversorgungsgesetz (StromVG) geregelt.
Das StromVG und das Kantonale Energiegesetz vom 15. Mai 2011 sähen schon heute die
Möglichkeit von Leistungsaufträgen vor. Der Energiehandel und die Dienstleistungen unterstünden schon heute dem freien Markt.

Das BKW Beteiligungsgesetz, das zurzeit erarbeitet wird, hat der Regierungsrat in die Vernehmlassung gegeben. Er wird das Gesetz voraussichtlich im Sommer 2017 zu Handen des Grossen Rates verabschieden.

zur Antwort des Regierungsrates

VS: Postulat fordert Ethik-Charta im Beschaffungswesen

In der Maisession befasst sich das Parlament des Kantons Wallis unter anderem mit einem Postulat zur Einführung einer Ethik-Charta im Beschaffungswesen. Die Postulatsführer sind der Ansicht, dass eine solche probates Mittel sei, um das öffentliche Beschaffungswesen wieder in geordnete Bahnen zu lenken, und fordern das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt auf, eine der im Kanton Waadt abgeschlossenen Charta vergleichbare Lösung für das öffentliche Beschaffungswesen im Wallis einzuführen. Die Charta im Kanton Waadt befasse sich insbesondere mit der Problematik des Preises (der nicht das einzige Vergabekriterium darstellen dürfe), der Bezahlung der Sozialabgaben und der Steuern sowie des Verbots der Vergabe von Unteraufträgen.

zum Postulat

BE: Motion Vergütung Einspeisung von Solarstrom durch BKW - Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet das mit der Motion 'Solarstrom: BKW soll Verantwortung übernehmen und nicht einseitig Eigennutzen optimieren' verlangte Vorgehen alsunverhältnismässig, risikoreich und in keiner Weise angebracht und lehnt die Anliegen ab, wie er in seiner Antwort vom 26. April darlegt.

Die Motionsführer hatten beantragt der Regierungsrat solle veranlassen, dass die BKW ihren Entscheid, die Entschädigung für rückgeführten Strom aus Fotovoltaikanlagen auf 4 Rp./kWh zu senken, rückgängig macht.

Hintergrund der Preisanpassung durch die BKW ist die erstmalige Festlegung der Rahmenbedingungen für die Vergütung elektrischer Energie unabhängiger Produzenten durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Basierend auf diesem rechtskräftigen Grundsatzentscheid vom 19. April 2016 passte die Unternehmensleitung der BKW die bisherigen Vergütungen per 1. Januar 2017 an. Neu ist die Rückliefervergütung der BKW so festgelegt, dass diese mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom entspricht.
In seiner Antwort äussert der Regierungsrat sein Verständnis für die Frustation der Solarstromproduktionsanlagen und bringt sein Bedauern über den Entscheid aus
energiepolitischer Sicht zum Ausdruck. Das für die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft BKW geltende Gebot der Gewillstrebigkeit, welchem der betreffende Entscheid entspreche, könne jedoch nur mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre aufgehoben werden. Der Entscheid über die Senkung des Vergütungssatzes liege zudem in der alleinigen Kompetenz der Unternehmensleitung und könne vom Regierungsrat als Vertreter des Mehrheitsaktionärs nicht zielführend rückgängig gemacht werden.

zum vollständigen Text der gemeinsamen Antwort des Regierungsrats

VS: Bericht "Teilstrategie Gas" - Strategie Effizienz und Energieversorgung - veröffentlicht

Das Departement für Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung hat einen Bericht zur "Teilstrategie Gas", Element der Strategie Effizienz und Energieversorgung des Kantons Wallis, veröffentlicht. Die Teilstrategie Gas beschreibt die Rolle von Gas (Erd- und Biogas) in der vom Kanton gewünschten Energieversorgung. Der Bericht beinhaltet eine Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen für die Teilstrategie, prüft und analysiert die physischen Ressourcen, das technologische Interesse und die zukünftige Rolle von Gas in Interaktion zu anderen Ressourcen und der Energieinfrastruktur, legt die anzustrebenden Ziele fest und beschreibt die geplante kantonale Strategie.

zum Bericht

BE: Regierung befürwortet eidgenössisches Energiegesetz

Die Regierung des Kantons Bern befürwortet das eidgnössische Energiegesetz, so eine Medienmitteilung des Regierungsrats. Das neue Energiegesetz des Bundes unterstütze gemäss Mitteilung die Ziele der kantonalen Energiepolitik. Für den Kanton Bern seien insbesondere die im eidgenössischen Energiegesetz definierte Weiterführung des Gebäudeprogramms und die Förderung der erneuerbaren Energien von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Auch als Standortkanton von bedeutenden Wasserkraftanlagen befürworte der Kanton Bern mit Nachdruck die vorübergehende Unterstützung von Grosswasserkraftwerken durch den Bund.

zur vollständigen Medienmitteilung

BL: Resolution gegen die Wiederinbetriebnahme des AKW Leibstadt

Mit einer Resolution (2017/080, traktandiert für die Landratssitzungen vom 16. und 23. März, Traktandum 56) fordert die Fraktion Grüne/EVP (bzw. der Landrat des Kantons Basel-Landschaft bei Annahme der Resolution durch den Landrat) dringlich dazu auf, die Bewilligung für eine Wiederaufnahme zurückzunehmen, bis die Ursachen für die sich wiederholenden, gravierenden Probleme ("oxidierende Brennstäbe") restlos geklärt seien.

Zudem wird die zuständige Bundesrätin, Frau Doris Leuthard, Vorsteherin des UVEK, und die Regierung des Kantons Basel-Landschaft aufgefordert, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit das AKW Leibstadt nur dann in Betrieb stehe, wenn die Ursachen der Probleme restlos geklärt und behoben seien.

Link zu den Geschäften des Landrats Basel-Land Jan/Feb 2017

BE: Massnahmenprogramme 2017 - 2022 zur Wasserstrategie 2010

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dem Grossen Rat die Massnahmenprogramme 2017 - 2022 zur Wasserstrategie 2010 unterbreitet. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wurde mit der Umsetzung beauftragt. Die neue Massnahmenplanung enthält insgesamt 15, zum Teil neue und zum Teil weiterzuführende, Massnahmen in den Bereichen Wassernutzung, Wasserversorgung und Siedlungsentwässerung.

Beilage Massnahmenprogramme 2017 - 2022

Grundlagenbericht Teilbereich Wassernutzung

BE: Änderungen zum WNG treten auf den 1. April 2017 in Kraft

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nach unbenutzem Ablauf der Referendumsfristbeschlossen, dass die beschlossenen Änderungen des Wassernutzungsgesetzes (WNG) auf den 1. April 2017 in Kraft treten. Die Änderungen beinhalten eine Reduktion des Wasserzinses rückwirkend auf 1. Januar 2015 (Bei den Wasserkraftwerken mit einer mittleren Bruttoleistung von mehr als zehn Megawatt (Grosswasserkraftwerke) beträgt der jährliche Wasserzins dagegen neu 10 Franken weniger als der bundesrechtliche Höchstansatz je Kilowatt mittlere Bruttoleistung). Neu kann zudem der Grosse Rat bei Grosswasserkraftwerken eine weitergehende Reduktion des Wasserzinses beschliessen, wenn dies für die Realisierung von wichtigen Ausbauprojekten unabdingbar ist und die Voraussetzungen für Investitionsbeiträge des Bundes erfüllt sind. Eine Herabsetzung des Wasserzinses ist schliesslich auch bei einer wirtschaftlichen Notlage der Nutzungsberechtigten möglich, sofern der Bund ebenfalls finanzielle Unterstützung gewährt. Durch die Änderungen sollen Grosswasserkraftwerke finanziell entlastet und ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Dem Kanton Bern entgehen damit rund 3.9 Millionen Franken jährlich.

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BS: Motion 'Förderung von elektrischen Autos im Berufsverkehr'

Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt ist in einer Motion aufgefordert worden, Anreize zu setzen, damit die Fahrzeugflotte im Berufsverkehr auf effiziente, elektrische Energie ohne Emissionen umgestellt wird. Die Motionsführer schlagen eine Einmalvergütung von CHF 3'000.- bei der Beschaffung von Elektro-Autos vor (analog der früheren E-Bike Aktion mit Mitteln aus dem Energieförderfonds), dies während einer befristeten Phase (bis zu einer spezifischen Marktdurchdringung von 5 Prozent) und für beruflich genutzte Autos von Personen und Betreiben, die in Basel-Stadt aktiv sind und/oder eine Filiale mit Stromverbrauch betreiben.

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BL: Bericht UEK betreffend Postulate Photovoltaikanlagen auf kantonseigenen Dächern / Dächern der kantonalen Verwaltung

Die Umweltschutz- und Energiekommission hat zur Vorlage Nr. 2016-402 betreffend zwei Postulate, die die Thematik 'Photovoltaikanlagen auf kantonseigenen Dächern / Dächern der kantonalen Verwaltung' (2014/081 und 2015/055) zum Gegenstand haben, an den Landrat berichtet und beantragt, die betreffenden Postulate abzuschreiben. Die UEK erachtet die Realisierung kantonseigener Photovoltaikanlagen als sinnvoll. Gemäss Bericht werde bei einer Realisierung im Modell Eigenversorgung eine ökologische Mehrleistung erbracht, was im Bezug von erneuerbarem Strom nicht der Fall sei. Entsprechende Anlagen seien zudem rentabel. Die UEK anerkennt, der Regierungsrat habe in der Vorlage 402-2016 (13. Dezember 2016) die Anliegen beider Postulate vertieft geprüft und umfassend darüber Bericht erstattet. Betreffend das weitere Vorgehen hat der Regierungsrat gemäss Bericht ein Projekt "Ausrüstung der Dächer kantonaler Gebäude mit Photivoltaik" für das Investitionsprogramm 2018 - 2027 in Aussicht gestellt.

Die Links zu den Geschäften finden sich auf der Traktandenliste der Landratssitzung vom 16. und 23. März 2017 (am Ende der Seite) unter "Von den Kommissionen abgeschriebene Vorstösse"

Lieraturhinweis: Walther, Simone / Camenisch, Livia, Drittnutzung öfentlicher Dachflächen für Photovoltaikanlagen: Handlungsempfehlungen für Gemeinden, in: AJP 9/2015, S. 1254-1262; Zusammenfassung auf Alexandria