Der Kanton Solothurn führt ein neues Förderprogramm für kleinere und mittlere Unternehmen ein. Er unterstützt Energiesparmassnahmen mit bis zu 50'000 Franken pro Jahr und schliesst damit eine Lücke im bestehenden Angebot.
AG: Neuerung beim Förderprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich
Im Rahmen des kantonalen Förderungsprogramms sind im Aargau bei Gebäudemodernisierungen Beiträge an die Wärmedämmung von Fassade, Dach sowie Wand und Boden gegen Erdreich möglich. Per 1. Januar 2018 wurde das Angebot an Förderungen leicht erweitert. Die Mittel stammen aus der Teilzweckverbindung der CO2-Abgaben auf fossilen Brennstoffen.
BE: Grosser Rat stimmt in erster Lesung für revidiertes kantonales Energiegesetz
Mit einer Teilrevision soll das bernische Energiegesetz von 2011 an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) von 2014 angepasst werden. In einer ersten Lesung stimmte der Grosse Rat am 23. November 2017 für einen Kompromissvorschlag. Das Referendum gegen das revidierte Gesetz wurde allerdings bereits angekündigt.
Zum Geschäft und zur Zeitungsberichterstattung
BE: Änderung des Wasserversorgungsgesetzes - Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Bau-, Verkehrs-, und Energiedirektion wird ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend Änderung des Wasserversorgungsgesetzes (WVG) einzuleiten. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 21. Februar 2018.
BE: Änderung des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes - Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion wird ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren betreffend Änderung des Kantonalen Gewässerschutzgesetzes einzuleiten. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 21. Februar 2017.
BL: Amt für Umwelt und Energie: Regierung wählt Yves Zimmermann zum neuen Leiter
Der neue Bereichsleiter Umwelt und Energie und Leiter des Amtes für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel-Landschaft heisst Yves Zimmermann. Der 43-jährige Chemiker (Dr. Phil. Chemie) aus Reigoldswil ist von der Regierung in sein neues Amt gewählt worden. Zimmermann tritt seine Stelle per 1. Januar 2018 an. Er folgt Alberto Isenburg, der ab dem 1. Januar 2018 vorzeitig in Pension geht.
BE: Stellungnahme des Kanton Berns betreffend Vernehmlassung Revision Wasserrechtsgesetz
Der Regierungsrat hat die Stellungnahme des Kanton Berns betreffend Vernehmlassung des Bundes in Sachen Revision Wasserrechtsgesetz an der Regierungsratssitzung vom 18. Oktober 2017 verabschiedet.
Zum Regierungsratsbeschluss, zur Beilage der Stellungnahme
BE: Änderung des kantonalen Energiegesetzes (KEnG)
Der Regierungsrat hat die Änderung des kantonalen Energiegesetzes verabschiedet, nachdem die Anträge des Regierungsrates und der Kommission für die erste Lesung gestellt wurden.
BE: Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BKW AG (BKW-Gesetz, BKWG)
Die Anträge des Regierungsrates und Kommission für die erste Lesung wurden gestellt.
Die Kommission I will Art. 7 Abs. 1 BKWG dahingehend anpassen, dass die Mindestbeteiligung des Kantons statt der vom Regierungsrat I geforderten 34% auf 51% erhöht wird. Der Regierungsrat II lehnt die entsprechende Änderung ab.
GR: Wasserkraft im Alpenraum steht im Zentrum des Bündner Arge-Alp-Vorsitz
Graubünden sitzt dieses Jahr der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp) vor. Aufgrund der Lage des Bergkantons im "Wasserschloss Europas" stellt der Kanton die Wasserkraft im Alpenraum ins Zentrum seines Vorsitzes. Bei der Wasserkraft handelt es sich um eine klima- sowie umweltfreundliche Energie, die zudem auch viele Arbeitsplätze in den entlegenen Regionen schafft.
Zur Medienmitteilung
BE: Stellungnahme des Kanton Berns zur Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen
Im Bevölkerungsschutz ist der Notfallschutz bei Kernanlagen einer der wenigen Bereiche, in denen der Bund Vorgaben machen kann und in dem "föderale Lösungen" vermieden werden sollen. Dieser Leitgedanke wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da Koordinations- und Kontrollaufgaben in diesem Bereich durch den Bund eher zurückhaltend wahrgenommen werden. Das Notfallschutzkonzept soll daher als verbindliches Umsetzungskonzept in die Notfallschutzverordnung verankert werden. Der Regierungsrat nimmt zur Revision der Notfallschutzverordnung Stellung.
BE: Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeichersysteme, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte zur Erzeugung von Wärme und elektronischer Energie
Der Regierungsrat wurde beauftragt, Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte (BUH) voranzutreiben und damit die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien auszugleichen. Sodann sollen geeignete Rahmenbedingungen für rechtlicher und regulatorischer Vorgaben und Netzbetreiber angepasst sowie steuerliche Anreize geschafft werden. Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre und hat daher die Annahme von Ziffer 1 befürwortet. Demgegenüber wurde Ziffer 2 mangels kantonaler Zuständigkeiten abgelehnt.
BE: Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen, Stellungnahme des Kanton Berns
Im Bevölkerungsschutz ist der Notfallschutz bei Kernanlagen einer der wenigen Bereiche, in denen der Bund Vorgaben machen kann und in dem „föderale Lösungen“ vermieden werden sollen. Dieser Leitgedanke wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da Koordinations- und Kontrollaufgaben in diesem Bereich durch den Bund eher zurückhaltend wahrgenommen werden. Das Notfallschutzkonzept soll daher als verbindliches Umsetzungskonzept in die Notfallschutzverordnung verankert werden. Der Regierungsart nimmt zur Revision der Notfallschutzverordnung Stellung.
BE: Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte zur Erzeugung von Wärme und elektronischer Energie
Der Regierungsrat wurde beauftragt, Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte (BUH) voranzutreiben und damit die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien auszugleichen. Sodann sollen geeignete Rahmenbedingungen für rechtlicher und regulatorischer Vorgaben und Netzbetreiber angepasst sowie steuerliche Anreize geschafft werden. Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre und hat daher die Annahme von Ziffer 1 befürwortet. Demgegenüber wurde Ziffer 2 mangels kantonaler Zuständigkeiten abgelehnt.
SO: Neue Notfallschutzverordnung rumd um Kernkraftwerke
Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden. Der Kanton Solothurn erarbeitet daher seit Januar 2017 zusammen mit dem Kanton Aargau ein Konzept für Evakuation und Notkommunikation. Sie werden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unterstützt. Bereits vor der Fertigstellung und Umsetzung des neuen Konzepts Evakuation/Notkommunikation wird im Kanton Solothurn ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten in den Gemeinden zur Verfügung stehen.
SO: Neue Notfallschutzverordnung rund um Kernkraftwerke
Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden. Der Kanton Solothurn erarbeitet daher seit Januar 2017 zusammen mit dem Kanton Aargau ein Konzept für Evakuation und Notkommunikation. Sie werden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unterstützt. Bereits vor der Fertigstellung und Umsetzung des neuen Konzepts Evakuation/Notkommunikation wird im Kanton Solothurn ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten in den Gemeinden zur Verfügung stehen.
BE: Potentielle Auswrikungen der petrothermalen Tiefengeothermie im Kanton Jura und im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates
Die Firma Geo-Energie Jura SA, eine Filiale der Firma Geo-Energie Suisse AG, hat vor, petrothermale Tiefenbohrungen durchzuführen, um über ein Tiefenwäre-Kraftwerk Strom zu erzeugen. Die Interpellanten befürchten, dass die oben erwähnte Technologie gefährlich ist. Sie haben daher verschiedene Fragen an den Regierungsrat gestellt.
Zur eingehenden Beantwortung der Fragen durch den Regierungsrat
BE: Potentielle Auswirkungen der petrothermalen Tiefengeothermie im Kanton Jura und im Kanton Bern
Die Firma Geo-Energie Jura SA, eine Filiale der Firma Geo-Energie Suisse AG, hat vor, petrothermale Tiefenbohrungen durchzuführen, um über ein Tiefenwärme-Kraftwerk Strom zu erzeugen. Die Interpellanten befürchten, dass die oben erwähnte Technologie gefährlich ist, vor allem aufgrund mangelnder Kenntnisse über den Schweizer Untergrund. Sie haben daher verschiedene Fragen an den Regierungsrat gestellt.
Zur eingehenden Beantwortung der Fragen durch den Regierungsrat
AG: Grossratskommission stimmt Kredit für Hochwasserschutz an der Wigger zu
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) stimmt dem Verpflichtungskredit für Hochwasserschutzmassnahmen entlang der Wigger in Zofingen und Strengelbach einstimmig zu.
BE: Aufspaltung der BKW AG würde Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen
Medienmitteilung; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion: Der Kanton Bern kann der BKW AG im Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei Herrn Professor Peter Hettich in Auftrag gegeben hat.