BL: Amt für Umwelt und Energie: Regierung wählt Yves Zimmermann zum neuen Leiter

Der neue Bereichsleiter Umwelt und Energie und Leiter des Amtes für Umweltschutz und Energie des Kantons Basel-Landschaft heisst Yves Zimmermann. Der 43-jährige Chemiker (Dr. Phil. Chemie) aus Reigoldswil ist von der Regierung in sein neues Amt gewählt worden. Zimmermann tritt seine Stelle per 1. Januar 2018 an. Er folgt Alberto Isenburg, der ab dem 1. Januar 2018 vorzeitig in Pension geht.

Zur Medienmitteilung

GR: Wasserkraft im Alpenraum steht im Zentrum des Bündner Arge-Alp-Vorsitz

Graubünden sitzt dieses Jahr der Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (Arge Alp) vor. Aufgrund der Lage des Bergkantons im "Wasserschloss Europas" stellt der Kanton die Wasserkraft im Alpenraum ins Zentrum seines Vorsitzes. Bei der Wasserkraft handelt es sich um eine klima- sowie umweltfreundliche Energie, die zudem auch viele Arbeitsplätze in den entlegenen Regionen schafft.

Zur Medienmitteilung

BE: Stellungnahme des Kanton Berns zur Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen

Im Bevölkerungsschutz ist der Notfallschutz bei Kernanlagen einer der wenigen Bereiche, in denen der Bund Vorgaben machen kann und in dem "föderale Lösungen" vermieden werden sollen. Dieser Leitgedanke wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da Koordinations- und Kontrollaufgaben in diesem Bereich durch den Bund eher zurückhaltend wahrgenommen werden. Das Notfallschutzkonzept soll daher als verbindliches Umsetzungskonzept in die Notfallschutzverordnung verankert werden. Der Regierungsrat nimmt zur Revision der Notfallschutzverordnung Stellung.

Zur Medienmitteilung

BE: Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeichersysteme, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte zur Erzeugung von Wärme und elektronischer Energie

Der Regierungsrat wurde beauftragt, Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte (BUH) voranzutreiben und damit die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien auszugleichen. Sodann sollen geeignete Rahmenbedingungen für rechtlicher und regulatorischer Vorgaben und Netzbetreiber angepasst sowie steuerliche Anreize geschafft werden. Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre und hat daher die Annahme von Ziffer 1 befürwortet. Demgegenüber wurde Ziffer 2 mangels kantonaler Zuständigkeiten abgelehnt.

Zur Medienmitteilung

BE: Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen, Stellungnahme des Kanton Berns

Im Bevölkerungsschutz ist der Notfallschutz bei Kernanlagen einer der wenigen Bereiche, in denen der Bund Vorgaben machen kann und in dem „föderale Lösungen“ vermieden werden sollen. Dieser Leitgedanke wurde aber bis heute nicht umgesetzt, da Koordinations- und Kontrollaufgaben in diesem Bereich durch den Bund eher zurückhaltend wahrgenommen werden. Das Notfallschutzkonzept soll daher als verbindliches Umsetzungskonzept in die Notfallschutzverordnung verankert werden. Der Regierungsart nimmt zur Revision der Notfallschutzverordnung Stellung.

Zur Stellungnahmen der einzelnen Anträge

BE: Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte zur Erzeugung von Wärme und elektronischer Energie

Der Regierungsrat wurde beauftragt, Massnahmen zur Förderung dezentraler Energiespeicher, Flexibilitätstechnologien im Stromnetz und Brennstoffzellen-Heizgeräte (BUH) voranzutreiben und damit die schwankende Verfügbarkeit erneuerbarer Energien auszugleichen. Sodann sollen geeignete Rahmenbedingungen für rechtlicher und regulatorischer Vorgaben und Netzbetreiber angepasst sowie steuerliche Anreize geschafft werden. Der Regierungsrat teilt die Haltung der Motionäre und hat daher die Annahme von Ziffer 1 befürwortet. Demgegenüber wurde Ziffer 2 mangels kantonaler Zuständigkeiten abgelehnt.

Zur Medienmitteilung

SO: Neue Notfallschutzverordnung rumd um Kernkraftwerke

Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden. Der Kanton Solothurn erarbeitet daher seit Januar 2017 zusammen mit dem Kanton Aargau ein Konzept für Evakuation und Notkommunikation. Sie werden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unterstützt. Bereits vor der Fertigstellung und Umsetzung des neuen Konzepts Evakuation/Notkommunikation wird im Kanton Solothurn ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten in den Gemeinden zur Verfügung stehen.

Zur Medienmitteilung

SO: Neue Notfallschutzverordnung rund um Kernkraftwerke

Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden. Der Kanton Solothurn erarbeitet daher seit Januar 2017 zusammen mit dem Kanton Aargau ein Konzept für Evakuation und Notkommunikation. Sie werden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz unterstützt. Bereits vor der Fertigstellung und Umsetzung des neuen Konzepts Evakuation/Notkommunikation wird im Kanton Solothurn ein flächendeckendes Netz an Notfalltreffpunkten in den Gemeinden zur Verfügung stehen.

Zur Medienmitteilung

BE: Potentielle Auswrikungen der petrothermalen Tiefengeothermie im Kanton Jura und im Kanton Bern. Antwort des Regierungsrates

Die Firma Geo-Energie Jura SA, eine Filiale der Firma Geo-Energie Suisse AG, hat vor, petrothermale Tiefenbohrungen durchzuführen, um über ein Tiefenwäre-Kraftwerk Strom zu erzeugen. Die Interpellanten befürchten, dass die oben erwähnte Technologie gefährlich ist. Sie haben daher verschiedene Fragen an den Regierungsrat gestellt.

Zur eingehenden Beantwortung der Fragen durch den Regierungsrat
 

 

BE: Potentielle Auswirkungen der petrothermalen Tiefengeothermie im Kanton Jura und im Kanton Bern

Die Firma Geo-Energie Jura SA, eine Filiale der Firma Geo-Energie Suisse AG, hat vor, petrothermale Tiefenbohrungen durchzuführen, um über ein Tiefenwärme-Kraftwerk Strom zu erzeugen. Die Interpellanten befürchten, dass die oben erwähnte Technologie gefährlich ist, vor allem aufgrund mangelnder Kenntnisse über den Schweizer Untergrund. Sie haben daher verschiedene Fragen an den Regierungsrat gestellt.

Zur eingehenden Beantwortung der Fragen durch den Regierungsrat

BE: Aufspaltung der BKW AG würde Eigentumsgarantie und Wirtschaftsfreiheit verletzen

Medienmitteilung; Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion: Der Kanton Bern kann der BKW AG im Beteiligungsgesetz nicht vorschreiben, das Unternehmen in einen vom Kanton beherrschten und einen privatwirtschaftlichen Teil aufzuteilen. Das würde die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit verletzen. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten, das die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion bei Herrn Professor Peter Hettich in Auftrag gegeben hat.

BE: Regierungsrat verabschiedet BKW-Beteiligungsgesetz (BKWG) zu Handen des Grossen Rates

In seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der bernische Regierungsrat seine Vorlage des BKW-Beteiligungsgesetzes (BKWG) zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Trotz teils kontroverser Beurteilungen während der Vernehmlassungsphase hält der Regierungsrat an seiner ursprünglichen Vorlage fest und hat diese lediglich mit kleinen Änderungen zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

Zurzeit ist der Kanton Bern Mehrheitsaktionär der BKW AG. Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass Art und Umfang von bedeutenden Beteiligungen in einem Gesetz zu regeln sind. Daher soll in einem neuen Gesetz (BKWG) der Zweck und der Rahmen der BKW Beteiligung durch den Kanton festgehalten werden. Einerseits soll die BKW AG einen Beitrag an die Umsetzung der Energiestrategie leisten, andererseits verfolgt der Kanton mit der Beteiligung auch wirtschafts- und finanzpolitische Ziele.

Der Kanton hält in der Vorlage - trotz vieler gegenteiliger Vorschläge in der Vernehmlassung - am ursprünglichen Beteiligungsrahmen von min. 34 (Sperrminorität) und höchstens 60 % der Aktien fest. Der Regierungsrat erhält somit genügend Spielraum, um Aktienkäufe bzw. -verkäufe zu tätigen, die im energie-, finanz- und wirtschaftspolitischen Interesse des Kantons liegen.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich in der Novembersession 2017 erstmals über die Vorlage beraten. Die zweite Lesung ist für März 2018 geplant.

Zur Medienmitteilung, zum Regierungsratsbeschluss, zum Erlass, zum Vortrag des Regierungsrates