BL: UEK beantragt Zustimmung zu geändertem Dekret zum EnG

Die Umweltschutz-und Energiekommission hat dem Landrat des Kantons Basel-Land beantragt, dem von der Kommission abgeänderten Dekret zum Energiegesetz zuzustimmen (Geschäft 2016-294 / zum Verlauf: Landratssitzung vom 26. Januar 2017 - Ziffer 6).

Hintergrund:

Das neue Energiegesetz verlangt u.a. für die Umsetzung von § 8 «Gebäudeenergieausweis» so-wie § 10 «Anteil erneuerbarer Energie» den Erlass eines Dekrets durch den Landrat. Die Vorlage hat zum Ziel, dass bei Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes per 1. Januar 2017 auch die genannten Bestimmungen im Energiegesetz, welche eine Regelung mittels Dekret voraussetzen, adäquat umgesetzt werden können.

BL: Postulat "Trinkwasserversorgung im Falle eines AKW-Störfalles sicherstellen"

Der Landrat des Kantons Basl-Land hat beschlossen das Postulat "Trinkwasservrsorgung im Falle eines AKW-Störfalles sicherstellen" zu überweisen. Das Postulat fordert, die Notfallpläne der Gemeinden zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Trinkwasserversorgung im Falle eines AKW-Störfalles gewährleistet ist.

zum Verlauf des Geschäfts Nr. 2016/367

BL: Motion "Energieeffizienz versus Resourcen Effektivität"

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land beantragt, die Motion "Energieeffizienz versus Resourcen Effektivität" (Geschäft Nr. 2016/361) als Postulat entgegen zu nehmen und so die Gelegenheit zu erhalten, die Rolle des Kantons als Bauherrschaft aber auch die der Bau- und der Recyclingbranche insgesamt zu überdenken und zukunftsgerichtete Lösungen im Sinne des parlamentarischen Vorstosses vorzuschlagen. Die Motionsführer verlangen, dass die Projektspezifikationen und, wo möglich, die Beschaffungsrichtlinien zu Gunsten ressourceneffizienter Baustoffe aus lokaler oder nationaler Herkunft angepasst werden.

BS: Anzug 'Raumplanung für den Untergrund'

Die Unterzeichnenden eines Anzugs betreffend die Raumplanung für den Untergrund haben den Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gebeten zu prüfen, ob die aktuellen Raumplanungsinstrumente den Herausforderungen ... genügen und allfällige Anpassungen an den bestehenden Raumplanungswerkzeugen oder gar neue Werkzeuge (dreidimensionale, Spezialpläne etc.) vorzuschlagen, damit öffentliche gegen private Interessen abgewogen und Spielraum für zukünftige Entwicklungen im Untergrund gesichert werden können.

Sie führen an, es fänden im Untergrund die gleichen Konflikte zwischen privater und öffentlicher Nutzung oder zwischen Schutz und Nutzung statt, wie an der Oberfläche. In der Zukunft dürften sich diese Konflikte verstärken. Denn mit dem neuen Energiegesetz beispielsweise dürfte die Nachfrage nach Wärmepumpen zunehmen. Auch sei zu beobachten, dass Verkehrsanlagen aus Platz-, Lärm- oder Linienführungsgründen vermehrt in den Untergrund verlegt würden. Schliesslich seien auch die Wechselwirkungen zwischen der Planung an der Oberfläche und dem Untergrund zu berücksichtigen.

Link zum Geschäft

BL: Ausprache zur Energiepolitik

An einer Aussprache der Regierungsrätin Sabine Pegoraro mit Vertretern der Parteien und Fraktionen wurden verschiedene Möglichkeiten betreffend die Zukunft des kantonalen Energiepaketes besprochen. Dies berichtet die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Land in einer Medienmitteilung. Mit der Ablehnung der Einführung einer Energieabgabe ist demgemäss die weitere Finanzierung des "Energiepakets Basel-Landschaft“ ab 2018 in Frage gestellt. Dieses Förderprogramm im Bereich Gebäudeenergieeffizienz ist eine wesentliche Massnahme zur Erreichung der energiepolitischen Ziele aus dem neuen kantonalen Energiegesetz.

 

BS: Regierungsrat beantragt Anzug betreffend "Photovoltaiksicherheit für die Feuerwehr" abzuschreiben

Nach Meinung des Regierungsrates Basel-Stadt besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf für die Sicherheit von Rettungskräften bei Photovoltaikanlagen. Mit einer aktualisierten Liste mit allen im Kanton installierten Photovoltaikanlagen könnten die Dossiers bei der Feuerwehr entsprechend kontrolliert und bei Bedarf ergänzt werden. Diese Liste isei bei den IWB stets aktualisiert erhältlich. Einen entsprechenden Anzug betreffend "Photovoltaiksicherheit für die Feuerwehr" beantragt der Regierungsrat daher abzuschreiben.

BS: Anzug Bioabfall-Abfuhr und Energiegewinnung durch Vergährung

Der Grosse Rat hat einen Anzug betreffend Einführung einer Bioabfall- Abfuhr und einer Energiegewinnung durch Vergärung dem Regierungsrat zum erneuten Bericht überwiesen.

In einer Gesamtstrategie sollen die Bestimmungen der neuen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) erfüllt werden. Die zuständigen Dienststellen im Kanton haben gemäss Regierungsrat begonnen, diese Gesamtstrategie zu erarbeiten, mit dem Ziel, für die Abfallentsorgung in der Stadt Basel zukünftig eine Gesamtlösung vorzugeben, die der neuen Abfallverordnung wie auch den Bedürfnissen der Einwohnerinnen und Einwohnern Rechnung trägt. Die Strategie mit der Umsetzungsplanung (inkl. Kosten und Ressourcenbedarf) soll als Ratschlag im ersten Quartal 2017 dem Grossen Rat vorgelegt werden.

BS: Teilrevision IWB-Gesetz - Grosser Rat folgt GPK-Ratschlag

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadthat dem Ratschlag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) betreffend die Teilrevision des Gesetzes über die Industriellen Werke Basel (IWB-Gesetz) vom 12. Dezember 2016 zugestimmt und die seitens der GPK zusätzlich vorgeschlagenen Änderungen zum IWB-Gesetz beschlossen. 

Den Kern der Teilrevision des IWB-Gesetzes bildet – analog zu BKB-Gesetz und BVB-OG – die Übertragung der alleinigen Wahlkompetenz für den Verwaltungsrat vom Grossen Rat an den Regierungsrat und damit die Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen der Legislative, welche die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen definiert, und der Exekutive, welche als Eignervertreter für den Kanton agiert.

Die GPK beantragte dem Grossen Rat nach ihrem Bericht folgende zusätzliche Änderungen:

 - insgesamt darf die Amtszeit eines Verwaltungsratsmitglieds 16 Jahre nicht überschreiten.

- Der Verwaltungsrat ist ausgewogen zusammenzusetzen, sodass er in seiner Gesamtheit alle für die Führung der IWB wesentlichen Kompetenzen abdeckt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates müssen für ihre Tätigkeit bei den IWB qualifiziert und in der Lage sein, die Aktivitäten der IWB selbständig zu beurteilen. Darüber hinaus müssen sie Verständnis für den Leistungsauftrag und die öffentliche Aufgabe der IWB aufweisen. 

- Die Eignerstrategie des Regierungsrates für die IWB wird dem Grossen Rat zusammen mit dem Leistungsauftrag zur Kenntnis gebracht.

- Die zuständigen Oberaufsichts- kommissionen haben alle für die Oberaufsicht notwendigen Einsichts- und Informationsrechte, sofern diesen nicht schwerwiegende private oder öffentliche Interessen entgegenstehen.

zum Beschluss