BE: Motion Vergütung Einspeisung von Solarstrom durch BKW - Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat des Kantons Bern erachtet das mit der Motion 'Solarstrom: BKW soll Verantwortung übernehmen und nicht einseitig Eigennutzen optimieren' verlangte Vorgehen alsunverhältnismässig, risikoreich und in keiner Weise angebracht und lehnt die Anliegen ab, wie er in seiner Antwort vom 26. April darlegt.

Die Motionsführer hatten beantragt der Regierungsrat solle veranlassen, dass die BKW ihren Entscheid, die Entschädigung für rückgeführten Strom aus Fotovoltaikanlagen auf 4 Rp./kWh zu senken, rückgängig macht.

Hintergrund der Preisanpassung durch die BKW ist die erstmalige Festlegung der Rahmenbedingungen für die Vergütung elektrischer Energie unabhängiger Produzenten durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Basierend auf diesem rechtskräftigen Grundsatzentscheid vom 19. April 2016 passte die Unternehmensleitung der BKW die bisherigen Vergütungen per 1. Januar 2017 an. Neu ist die Rückliefervergütung der BKW so festgelegt, dass diese mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom entspricht.
In seiner Antwort äussert der Regierungsrat sein Verständnis für die Frustation der Solarstromproduktionsanlagen und bringt sein Bedauern über den Entscheid aus
energiepolitischer Sicht zum Ausdruck. Das für die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft BKW geltende Gebot der Gewillstrebigkeit, welchem der betreffende Entscheid entspreche, könne jedoch nur mit Zustimmung sämtlicher Aktionäre aufgehoben werden. Der Entscheid über die Senkung des Vergütungssatzes liege zudem in der alleinigen Kompetenz der Unternehmensleitung und könne vom Regierungsrat als Vertreter des Mehrheitsaktionärs nicht zielführend rückgängig gemacht werden.

zum vollständigen Text der gemeinsamen Antwort des Regierungsrats

BL: Bericht UEK betreffend Postulate Photovoltaikanlagen auf kantonseigenen Dächern / Dächern der kantonalen Verwaltung

Die Umweltschutz- und Energiekommission hat zur Vorlage Nr. 2016-402 betreffend zwei Postulate, die die Thematik 'Photovoltaikanlagen auf kantonseigenen Dächern / Dächern der kantonalen Verwaltung' (2014/081 und 2015/055) zum Gegenstand haben, an den Landrat berichtet und beantragt, die betreffenden Postulate abzuschreiben. Die UEK erachtet die Realisierung kantonseigener Photovoltaikanlagen als sinnvoll. Gemäss Bericht werde bei einer Realisierung im Modell Eigenversorgung eine ökologische Mehrleistung erbracht, was im Bezug von erneuerbarem Strom nicht der Fall sei. Entsprechende Anlagen seien zudem rentabel. Die UEK anerkennt, der Regierungsrat habe in der Vorlage 402-2016 (13. Dezember 2016) die Anliegen beider Postulate vertieft geprüft und umfassend darüber Bericht erstattet. Betreffend das weitere Vorgehen hat der Regierungsrat gemäss Bericht ein Projekt "Ausrüstung der Dächer kantonaler Gebäude mit Photivoltaik" für das Investitionsprogramm 2018 - 2027 in Aussicht gestellt.

Die Links zu den Geschäften finden sich auf der Traktandenliste der Landratssitzung vom 16. und 23. März 2017 (am Ende der Seite) unter "Von den Kommissionen abgeschriebene Vorstösse"

Lieraturhinweis: Walther, Simone / Camenisch, Livia, Drittnutzung öfentlicher Dachflächen für Photovoltaikanlagen: Handlungsempfehlungen für Gemeinden, in: AJP 9/2015, S. 1254-1262; Zusammenfassung auf Alexandria 

BS: Regierungsrat beantragt Anzug betreffend "Photovoltaiksicherheit für die Feuerwehr" abzuschreiben

Nach Meinung des Regierungsrates Basel-Stadt besteht kein zusätzlicher Regelungsbedarf für die Sicherheit von Rettungskräften bei Photovoltaikanlagen. Mit einer aktualisierten Liste mit allen im Kanton installierten Photovoltaikanlagen könnten die Dossiers bei der Feuerwehr entsprechend kontrolliert und bei Bedarf ergänzt werden. Diese Liste isei bei den IWB stets aktualisiert erhältlich. Einen entsprechenden Anzug betreffend "Photovoltaiksicherheit für die Feuerwehr" beantragt der Regierungsrat daher abzuschreiben.