Vernehmlassung Verordnungsrevisionen Energiestrategie 2050 (1. Paket) eröffnet

Der Bundesrat informiert in einer Medienmitteilung über die am heutigen Tag eröffnete Vernehmlassung zu den Verordnungsrevisionen der Energiestrategie 2050 (1. Paket). Diese wird bis 8. Mai 2017 andauern. Im Falle einer Annahme des Referendums gegen das Energiegesetz am 21. Mai 2017 bliebe alles wie bisher und die angelaufenen Arbeiten würden eingestellt.

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UREK-N lehnt Klima- und Energielenkungssystem (KELS) einstimmig ab, stimmt Ratifizierung des Pariser Übereinkommens zum Klimaschutz zu

Medienmitteilung UREK-N: Die Vorlage des Bundesrates zum Verfassungsartikel über ein Klima- und Energielenkungssystem KELS (15.072) stellt die zweite Etappe in der Energiestrategie 2050 dar und soll den Übergang vom einem Förder- zu einem Lenkungssystem regeln. Nach ausführlichen Beratungen zur Vorlage beschliesst nun die Kommission einstimmig mit 24 zu 0 Stimmen und einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Grossteil der Kommission bestreitet zwar keineswegs den Nutzen von Lenkungssystemen, beurteilt aber die Instrumente der Klima- und Energielenkung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, als unzureichend, zu wenig differenziert und im aktuellen Marktumfeld wirkungslos. Ein anderer Teil der Kommission ist der Auffassung, die Vorlage sei wirtschaftsschädlich und schade dem Standort Schweiz. Mit Blick auf die Schwierigkeiten der Schweizer Stromproduzenten im gegenwärtigen Marktumfeld, ist sich die Kommission einig, müssten rasch tragfähige Lösungen gefunden werden, die die Probleme sowohl kurz- wie auch langfristig angehen würden. Die Kommission wird sich denn auch umgehend in ihrer Arbeit mit der Frage nach dem geeigneten Modell für den Strommarkt beschäftigen, und im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes, das der Bundesrat Ende Jahr vorlegen soll, wird das Parlament bereits erste wichtige Entscheide zum Klimaschutz fällen.

Ja zum Pariser Klimaübereinkommen

Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission entschieden, den Bundesrat zu ermächtigen, das Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz nach 2020 (16.083) zu ratifizieren. Dabei beschloss sie mit 13 zu 12 Stimmen, das Reduktionsziel der Schweiz, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken, definitiv zu übermitteln. Der Beitritt der Schweiz mit einem ambitionierten Ziel sei ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz, ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht. Es müsse jetzt gehandelt werden, um grössere Schäden oder schwere Konflikte aufgrund des Klimawandels möglichst zu vermeiden. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Übereinkommen sein unnötig, die Schweiz könne auch sonst Massnahmen zum Klimaschutz ergreifen, ist sie der Auffassung. Andere Minderheiten möchten das Übereinkommen ratifizieren, aber mit einem Reduktionsziel der Schweiz von 40 respektive 60 Prozent. Der Anteil der Massnahmen im In- und Ausland für die Zielerreichung im Rahmen des Pariser Übereinkommens ist offen und wird in der Totalrevision des CO2-Gesetzes festgelegt.

Die Kommission hat am 30. und 31. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt (CVP, SO) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard sowie Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

ACER gibt erstes feedback zum Massnahmenpaket "Clean Energy"

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) ein erstes Feedback zu den Schlüsselelementen der Vorschläge der Europäischen Kommission im Massnahmenpaket "Clean Energy" veröffentlicht. ACER führt in ihrer Medienmitteilung aus, man werde sich zukünftig noch detaillierter mit der Thematik auseinandersetzen - auch mit Hinblick auf den Gas-Sektor.

Clean Energy - ACER's initial reactions

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat ein Massnahmenpaket zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Union vorgelegt, welches den Wandel der globalen Energiemärkte im Zuge des Übergangs zu "Clean Energy" begleiten soll.

Der Gesetzgebungsvorschlag "Clean Energy for All Europeans" umfasst Massnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Elektrizitätsmarktdesign, Versorgungssicherheit und Verwaltungsregeln für die Energie Union. Zusätzlich schlägt die Kommission einen neuen Weg hin zum "Ecodesign", sowie eine Strategie für vernetzte und automatisierte Mobilität vor. Das Paket umfasst zudem Aktionen zur Förderung der Innovation im Bereich "Clean Energy" und zur Sanierung von Bauten. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Europäischen Union sollen gefördert werden. Weiter verpflichtet sich die EU zu einer Reduktion von CO2 Emissionen von mindestens 40% bis zum Jahr 2013 unter gleichzeitiger Modernisierung der Wirtschaft der Gemeinschaft, Wachstum und genügent Arbeitsplätzen für alle Unionsbürger. Die Union möchte mit ihren Vorschlägen drei Ziele verfolgen: Energieeffizienz priorisieren, weltweit die Führung im Bereich erneuerbare Energieen übernehmen und erschwingliche Preise für Endverbraucher sicherstellen.
 

Link zur Medienmitteilung von ACER

Link zur Medienmitteilung der Europäischen Kommission

avenir suisse spricht sich für volle Strommarktöffnung und Privatisierung der Stromunternehmen aus

Der Think Tank Avenir Suisse fordert in einem Artikel die volle Strommarktöffnung auch für (kleine) Endverbraucher und plädiert für die Privatisierung der Stromunternehmen.

Link zum Artikel "Monopole schaden den Konsumenten"

Bilaterale Gespräche von BR Leuthard zu int. Energie- und Klimapolitik

Medienmitteilung BR: Die Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union (EU), die internationale Energie- und Klimapolitik, Fragen der Migration und aktuelle Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Frieden: Dies waren die Schwerpunkte der bilateralen Gespräche von Bundespräsidentin Doris Leuthard am Rande des WEF-Jahrestreffens 2017 in Davos. Die Bundespräsidentin kam mit über einem Dutzend Staats- und Regierungschefs zu längeren Gesprächen zusammen und traf ausserdem Maroš Šefčovič, Vizepräsident der EU-Kommission.

„Internationale Zusammenarbeit und Verständigung helfen, Ungleichheiten zu beseitigen“, erklärte Bundespräsidentin Leuthard am Freitag, 20. Januar 2017, zur Bilanz ihres Aufenthalts in Davos.

Gegenüber den Regierungschefs der EU-Staaten Österreich, Belgien und Kroatien – Bundeskanzler Christian Kern, Premierminister Charles Michel und Premierminister Andrej Plenković – sowie gegenüber EU-Vizekommissionspräsident Šefčovič erläuterte die Bundespräsidentin die Ende letzten Jahres gefällten Entscheide des Parlaments und des Bundesrates und die Ziele der Schweizer Europapolitik. Sie erklärte, dass nun nach einer Phase der Unsicherheit Lösungen in bisher blockierten Dossiers gefunden werden sollen.

Das Thema Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Klima stand bei einem Treffen mit Philippe Couillard, dem Premierminister der kanadischen Provinz Québec, im Vordergrund; hier wurde eine entsprechende Verständigung zwischen der Schweiz und Québec unterzeichnet.

Weitere Treffen fanden statt mit dem Präsidenten Kolumbiens, Juan Manuel Santos, dem Präsidenten der Ukraine, Petro Poroschenko und dem aserbaidschanischen Präsidenten Ilham Alijew sowie den folgenden Regierungschefs: Aleksandar Vučić (Serbien), Giorgi Kwirikaschwili (Georgien), Ranil Wickremesinghe (Sri Lanka), Hun Sen (Kambodscha), Nguyễn Xuân Phúc (Vietnam), Nawaz Sharif (Pakistan), Youssef Chahed (Tunesien) und Hailemariam Dessalegn (Äthiopien).

Zudem nahm die Bundespräsidentin in Davos an zwei öffentlichen Debatten teil, dem SRF-Gespräch zum Thema „Die Demokratie stärken“ und an einem Anlass der Open Forum-Reihe zum Thema „Bridging Generational Differences“. Das Open Forum will mit diesem Diskussionsthema junge Leute motivieren, sich stärker am politischen Prozess zu beteiligen. Des Weiteren zählten zwei Veranstaltungen zur Digitalisierung zum Programm der Bundespräsidentin.

ENTSO-E veröffentlicht Empfehlungen für die Koordination der technischen Zusammenarbeit mit ÜNB aus Drittstaaten

Der ENTSO-E hat eine Empfehlung für die Koordination der technischen Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreibern der Europäischen Union und solchen aus Drittstaaten veröffentlicht. Der Begriff ‘third-country TSOs’ wird in dem Papier für Übertragungsnetzbetreiber verwendet, welche nicht Mitglied des ENTSO-E sind.

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Massnahmen gegen Stromengpässe an der Grenze

Medienmitteilung UREK-N: Die Energiekommission des Nationalrates hat einer Vorlage ihrer Schwesterkommission zugestimmt, die den Vorrang für die Nutzung des grenzüberschreitenden Übertragungsnetzes bei Engpässen neu regelt. Die Änderung ist ein Beitrag an die Systemstabilität und erhöht die Versorgungssicherheit

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates stimmte der Vorlage 15.430 «Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz» mit 22 zu einer Stimme deutlich zu. Mit der Gesetzesänderung sollen die Vorränge für Lieferungen an grundversorgte Endverbraucher und für Lieferungen von Elektrizität aus erneuerbaren Energien gestrichen werden. Sie wurden ursprünglich vom Gesetzgeber eingeführt, um die erneuerbaren Energien zu fördern, und damit die Netzbetreiber jederzeit den gesetzlich festgelegten Versorgungsauftrag an inländische Kleinbezüger sicherstellen können. Bei der Gewährung aller Vorränge allerdings bestünde das Risiko, dass die Kapazitäten an der Grenze nicht ausreichen könnten.

Nicht betroffen von der Änderung ist der Vorrang für Stromlieferungen aus internationalen Bezugs- und Lieferverträgen (Langfristverträge). Mit Verweis auf den Investitions- und Vertrauensschutz wurde dieser Vorrang im ursprünglichen Entwurf von der UREK-S nicht gestrichen. Diese Auffassung unterstützt die UREK-N nicht vorbehaltlos. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die Langfristverträge hätten bei der Aufnahme der Vorränge in das Stromversorgungsgesetz im Jahr 2007 bereits eine Übergangslösung dargestellt. Mit 12 gegen 11 Stimmen bei einer Enthaltung führte sie denn eine Bestimmung ein, die die Vorränge der Langfristverträge spätestens in zehn Jahren nach Inkrafttreten dieser Vorlage aufheben soll. Die Minderheit folgt den Überlegungen der UREK-S und will den Vorrang für die Langfristverträge aufrechterhalten.

BFE informiert zum Gebäudeprogramm

In einer Medienmitteilung informiert das BFE zu der neuen Organisation des Gebäudeprogramms ab 2017. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten, die Durchführung und die Finanzierung des Programms. Neu sind die Kantone vollumfänglich zuständig sowohl für die Förderung der energetischen Modernisierung der Gebäudehülle als auch für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Abwärmenutzung. Die Finanzierung erfolgt wie bis anhin über Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die der Bund den Kantonen neu ausschliesslich in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln.

BVerwGer äussert sich zur Anschlussgarantie

Das Bundesverwaltungsgericht heisst eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Erschliessung von Gebieten ausserhalb der Bauzone gut und weist die Sache zur Neubeurteilung an das Bundesamt für Energie (BFE) zurück. Das BVGer kommt zum Schluss,  das BFE habe die Anschlussgarantie von Art. 5 Abs. 2 StromVG zu weit ausgelegt und die übrigen berührten Interessen zu wenig berücksichtigt.

ENTSO-E veröffentlicht das Arbeitsprogramm 2017

Der ENTSO-E hat sein "Annual Work Programme 2017" veröffentlicht. Nachdem in 2017 die meinsten Netzkodizes in den EU-Mitgliedstaaten implementiert sein werden, sieht der Verband die zunehmende regionale Kooperation der Übertragungsnetzbetreiber, das Paradigma des "aktiven Konsumenten", sowie die neue Europäische Technologie- und Innovationsplattform für Intelligente Netzwerke für die Energiewende im Fokus.

ElCom: Newsletter 12/2016

Die ElCom hat in ihrem Newsletter 12/2016 auf neue Mitteilungen zur Durchschnittspreismethode und zur Methode zur Abrechnung für SDL und EnG-Zuschläge hingewiesen.

Zudem fasst sie ihre im Winter 2016 im Rahmen zweier Verfügungen gefällten Grundsatzentscheide zusammen: Zuständigkeit zur Überprüfung von Ökostrompromprodukten und betreffend Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen / Erhebung von Abgaben nur als Bestandteil des Netznutzungsentgelts / Abbruchkosten und Kosten für Provisorien / Verwendung des Erlöses aus Verkauf von Netzanlagen

Link zu den Newslettern der ElCom

 

ElCom: Weisung Abrechnung SDL und Zuschläge auf Übertragungskosten

Die ElCom hat eine Weisung betreffend die Verfeinerung der Methode zur Abrechnung für Systemdienstleistungen (SDL) und für die Zuschläge auf die Übertragungskosten (insbesondere Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV)) veröffentlicht.

Hiernach melden nach Ablauf eines Kalenderjahres die Verteilernetzbetreiber (VNB) der Übertragungsnetzbetreiberin (ÜNB) die von den Endverbrauchern im abgelaufenen Kalenderjahr tatsächlich bezogene elektrische Energie pro Netz entsprechend der den Endverbrauchern in Rechnung gestellten Energiemenge. Nach einer Plausibilisierung dieser Daten durch Swissgrid erstellt diese eine Endabrechnung der SDL-Kosten sowie der EnG-Zuschläge für das abgelaufene Kalenderjahr, welche die VNB innerhalb von 30 Tagen zu beglei- chen haben. Diese Schlussabrechnung enthält die Mengen und Beträge der im Rechnungsjahr bereits geleisteten Akontozahlungen sowie die gemeldete Jahresmenge und den Jahresbetrag für jedes Verteilnetz. Die Jahresschlussabrechnung wird durch Differenzbildung zu einer Rechnung bzw. Gutschrift führen. Die Form und Art der Jahresmeldung durch die VNB wird von Swissgrid definiert. Die Meldung erfolgt erstmalig fürs Kalenderjahr 2016. 

ElCom veröffentlicht Mitteilung zu den anrechenbaren Energiekosten

Die Elcom hat eine Mitteilung zur Umsetzung des CKW-Urteils (anrechenbare Energiekosten) publiziert. Hiernach hat eine Analyse der seitens der Verteilnetzbetreiber gemäss Art. 11 Abs. 1 StromVG an die ElCom gelieferten Daten ergeben, dass sich rund 80 Prozent der Verteilnetzbetreiber an die Vorgaben der ElCom ("Durchschnittspreismethode") hielten und somit nicht oder nur unwesentlich von dem Bundesgerichtsurteil betroffen seien. Dies, die fehlende Rechtskraft mehrerer von der ElCom geführter Verfahren im Bereich der allgemeinen Energiekosten, sowie die mögliche Ausserkraftsetzung von Art. 6 Abs. 5 StromVG (rückwirkend per 1. Dezember 2016) nennt die ElCom in ihrer Mitteilung als Gründe dafür, zu einzelnen Detailfragen, welche das Bundesgericht nicht explizit thematisiert hat, keine Stellung zu nehmen.

ZH: Regierungsrat legt Eigentümerstrategie für EKZ und Axpo fest

In einer Medienmitteilung informiert der Zürcher Regierungsrat über die neue Eigentümerstrategie für EKZ und Axpo. Die EKZ sollen hiernach ihre Position als eines der führenden Schweizer Stromversorgungsunternehmen in den Bereichen Verteilnetz und Grundversorgung festigen. Die Axpo soll sich als starker Player im Bereich Stromerzeugung und Handel national und international positionieren.

Eckwerte aus der Medienmitteilung:

Axpo:

  • Marktübliche Dividende (im mehrjährigen Durchschnitt).
  • Verkleinerung und Entpolitisierung des Verwaltungsrats. Vertretung des Kanton Zürich durch Fachpersonen anstelle von Mitgliedern des Regierungsrats (Fokus auf wirtschaftlichen Erfolg, Rollen- und Interessenskonflikte beheben).
  • Ablösung des NOK-Gründungsvertrags durch eine zeitgemässe Vereinbarung (u.a. sollen Beteiligungen Dritter ermöglicht werden).

EKZ:

  • Position im Bereich Verteilnetz und Grundversorgung festigen, aber kein weiterer Ausbau der Stromerzeugung und der Handelsaktivitäten (Abgrenzung zur Axpo, Konkurrenzsituation entschärfen, Risiken begrenzen)
  • Marktübliche Eigenkapitalrendite (im mehrjährigen Durchschnitt), Ausschüttung von 50 Prozent des Bilanzgewinns an den Kanton, jährliche Dividende von rund 30 Millionen Franken (Kanton stellt Grundkapital zu Selbstkosten zur Verfügung).
  • Keine Vertretung im Verwaltungsrat der Axpo durch EKZ-Verwaltungsräte oder EKZ-GL-Mitglieder (Konkurrenzsituation, Rollen- und Interessenskonflikte).
  • Grundlegende Überarbeitung des nicht mehr zeitgemässen EKZ-Gesetzes (u.a. Rechtsform, Zweck, finanzielle Ziele, Verhältnis zur Axpo)

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Swissnuclear legt Kostenstudie 2016 vor

Swissnuclear hat der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO) die Kostenstudie 2016 vorgelegt. Dies teilt das BFE in einer Medienmitteilung mit. Die Studie wird in den nächsten Monaten durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie unabhängige Kostenexperten überprüft. Basierend auf der Kostenstudie 2016 hat die Verwaltungskommission des STENFO die provisorischen Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 festgelegt.