ElCom veröffentlicht Weisung 02/2020 zum WACC Produktion

Bei der Berechnung der anrechenbaren Gestehungskosten einer effizienten Produktion gemäss Artikel 4 Absatz 1 StromVV sind die kalkulatorischen Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf den für die Produktion notwendigen Vermögenswerten anrechenbar (Weisung 2/2018). Zur kalkulatorischen Verzinsung ist ein Zinssatz zu verwenden, welcher den Risiken der Stromproduktion angemessen Rechnung trägt (nachfolgend WACC Produktion). Die ElCom hat entschieden, für den WACC Produktion gemäss Stromversorgungsgesetzgebung den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Da gemäss Gutachten betreffend Kapitalkostensätze der Fördermassnahmen für die Grosswasserkraft (S. 9) der WACC mit der neuen Herleitung für die Jahre 2014 bis 2016 unverändert blieb, wird er ab 2014 auf 4.98 Prozent festgelegt.

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Bundesrat: Vernehmlassung zur Revision der Stillegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet. Die Revision beinhaltet Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, welche zur Bemessung der jährlichen Beiträge verwendet werden. Aufgrund der in der Kostenstudie 2016 erstmals angewandten neuen Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten, die bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält, soll zudem der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30% aus der SEFV gestrichen werden. Die Vernehmlassung dauert bis 20. März 2019.

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BR: Vernehmlassung zur Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung

Den Treibstoffen Benzin und Dieselöl werden heute vermehrt Biokomponenten beigemischt, die zum Teil auch im Inland hergestellt werden. Dieser Entwicklung will der Bundesrat mit der vorgesehenen Änderung der Mineralölpflichtlagerverordnung Rechnung tragen. Die Inlandproduktion soll in der Pflichtlagerhaltung den Importen von Treibstoffen gleichgestellt werden.

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ElCom: Keine Sofortmassnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit, aber erneute Erinnerung an Notwendigkeit von Eigenproduktion

Anlässlich der Jahresmedienkonferenz vom 31. Mai 2018 hat die ElCom die neuesten Berechnungen zur Systemadäquanz 2015 und einen Bericht zur Versorgungssicherheit präsentiert. Die ElCom interpretiert die Resultate dahingehend, dass momentan keine Sofortmassnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit zu ergreifen seien. Dennoch empfiehlt sie, Vorbereitungen für allfällige Stresssituationen zu treffen. Überdies soll nach Auffassung der ElCom auch in Zukunft ein grosser Teil der Winterproduktion in der Schweiz erzeugt werden, um die Importrisiken zu vermindern.

Zur Medienmitteilung, zum Bericht zur Stromversorgungssicherheit, zum Schlussbericht zur Systemadäquanz 2025

ElCom: Weisung betreffend Verhalten dezentraler Energieerzeugungsanlagen bei Abweichungen von der Normfrequenz

Die ElCom hat am 6. März 2018 die Weisung 1/2018 zu den Pflichten der Verteilnetzbetreiber beim Anschluss dezentraler Energieerzeugungsanlagen publiziert. Viele der in der Regelzone Schweiz sowie im europäischen Verbundnetz installierten dezentralen Energieerzeugungsanlagen sind so eingestellt, dass sie sich bei Normfrequenzabweichnungen im Netz systemgefährdend verhalten. Zur Eindämmung dieser Problematik will die ElCom mit ihrer Weisung einerseits sicherstellen, dass keine weiteren solchen Anlagen ans Netz gehen, welche die notwendigen Schutzeinstellungen nicht einhalten. Andererseits soll mit Retrofit-Programmen sichergestellt werden, dass auch bereits bestehende Anlagen nicht mehr systemgefährdend agieren.

Nähere Information finden sich in der Weisung

ElCom vorsichtig optimistisch für Versorgungssituation Winter 2017/2018

ElCom Newsletter: Für die Versorgungssituation in der Schweiz im Winter 2017/2018 zeigt sich die ElCom vorsichtig optimistisch: Sowohl auf Seiten des Netzes als auch auf der Energieseite erweist sich die aktuelle Situation berechenbar. Diese Einschätzung stützen auch erste Ergebnisse von Adequacy-Berechnungen, die Swissgrid im Auftrag der ElCom durchgeführt hat. Die konkreten Resultate der Berechnungen präsentiert die ElCom im Rahmen des ElCom-Forums am 17. November in Lausanne.

Verrechnungsmessungen fallen laut Bundesgericht grundsätzlich in den Wettbewerbsbereich

Wie das Bundesgericht im Entscheid vom 14. Juli 2017 (BGer 2C_1142/2016) erläutert, sind Verrechnungsmessungen jedenfalls bei Produktionsanlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA Sache des Produzenten. Produzenten, die von ihrem gesetzlichen Netzanschlussrecht Gebrauch machen wollen, müssen die Kosten der streitigen Messdienstleistungen bezahlen. Mangels gesetzlicher Grundlage für eine einseitige Auferlegung von Messdienstleistungskosten durch den Netzbetreiber an den Produzenten, kann sich der Produzent für die Wahl des Messdienstleisters auf die Wirtschaftsfreiheit berufen. Mit der Durchführung der streitigen Lastgangmessung kann der Produzent demnach grundsätzlich einen Dritten seiner Wahl beauftragen.

Der Netzbetreiber, der für den Betrieb des Netzes verantwortlich ist (Art. 8 Abs. 1 StromVG), kann den Netzzugang eines Produzenten namentlich verweigern, wenn der von diesem beauftragte Messdienstleister durch unkorrekte Messungen den sicheren Betrieb des Netzes gefährden würde (Art. 13 Abs. 2 lit. a StromVG). Er muss zu diesem Zweck transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien über die Pflichten (u.a.) des Messdienstleisters festlegen (Art. 8 Abs. 2 StromVV). Der Netzbetreiber muss, im Interesse der Gesamteffizienz und um Komplikationen vermeiden zu können, nicht alle beliebigen Messdienstleister akzeptieren, wohl aber diejenigen, welche die Voraussetzungen erfüllen.

Im Streitfall hat die ElCom zu prüfen, ob durch die Beauftragung eines Dritten der sichere Betrieb des Netzes gefährdet würde. Wenn nicht, muss die ElCom den Netzbetreiber anweisen, dem Produzenten die Zustimmung zum Wechsel des Messdienstleisters zu erteilen.

Bundesverwaltungsgericht muss Einsichtsrecht betr. KEV-Entscheide neu beurteilen

Mit Entscheid vom 21. Juni 2017 (1C_532/2016) hat das Bundesgericht die Frage, ob Swissgrid Dritten gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltng (Öffentlichkeitsgesetz) Einsicht in die Listen bereits bewilligter KEV-Entscheide gewähren muss, zur Neubeurteilung an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Es hiess damit eine Beschwerde der Vereinigung Freie Landschaft Schweiz gut. Das Bundesgericht argumentierte, dass Swissgrid dem Öffentlichkeitsgesetz in Bezug auf KEV-Entscheide im Grundsatz unterstehe. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich daher im Sinne einer Neubeurteilung mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im betreffenden Einzelfall spezialgesetzliche Regelungen oder eine Ausnahme vom Grundsatz des Zugangsrechts zu amtlichen Dokumenten vorliegen oder nicht. Ausserdem wäre in einem zweiten Schritt der Umfang des Einsichtsrechts zu bestimmen. Diesfalls könnten interessierte Kreise und Opponenten bereits zu einem sehr frühen Stadium, mitunter weit vor dem eigentlichen Baubewilligungsverfahren, Kenntnis über geplante Produktionsanlagen für erneuerbare Energien erlangen.

Vertretung der Schweiz im Governing Board der IEA wird neu geregelt

Medienmitteilung BR: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 beschlossen, die Vertretung der Schweiz im Governing Board der Internationalen Energieagentur (IEA) und die Zuständigkeit für die Aktivierung des IEA-Notstandsplans neu zu regeln. So wird die Vertretung der Schweiz im Governing Board neu alleine dem Bundesamt für Energie BFE übertragen (bisher BFE und Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL). Die Entscheidungsbefugnis zur Aktivierung eines IEA-Notstandsplans im Falle von Versorgungsengpässen auf dem internationalen Erdölmarkt liegt neu beim Direktor des BFE und beim Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung.

Reduziertes Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen in Payerne

Medienmitteilung Bundesrat: Das VBS hat Ende Juni 2017 eine überarbeitete Fassung der armasuisse Studie über die Auswirkungen von Windenergieanlagen in der Nähe des Militärflugplatzes Payerne veröffentlicht. Die erste, im Dezember 2016 veröffentlichte Studie, eröffnete den Weg für Gespräche zwischen dem VBS und den betroffenen Kantonen und Projektträgern. Einige Kompromisse konnten gefunden werden. Das Ausschlussgebiet für Windenergieanlagen um den Militärflugplatz Payerne wurde reduziert.

Bundesrat verabschiedet Konzept Windenergie

Medienmitteilung Bundesrat: An seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat das Konzept Windenergie verabschiedet. Es legt fest, wie die Bundesinteressen bei der Planung von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind und zeigt mögliche Räume mit Potenzial zur Nutzung von Windenergie auf. Planungs- und Projektträger verfügen damit über eine Entscheid- und Planungshilfe.

BFE: Energieverbrauch 2016 um 1,9% gestiegen

Medienmitteilung BFE: Der Endenergieverbrauch der Schweiz ist 2016 gegenüber dem Vorjahr um 1,9% auf 854`300 Terajoule (TJ) gestiegen. Ein wichtiger Grund dafür ist die im Vergleich zum Vorjahr kühlere Witterung. Zum Verbrauchsanstieg trugen aber auch die positive Wirtschaftsentwicklung und das anhaltende Bevölkerungswachstum bei.

BR: Bundesrat schlägt neues Wasserzinsmaximum vor

Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Revision des Wasserrechtsgesetzes eröffnet. Er schlägt darin als Übergangsregelung für die Jahre 2020 bis 2022 eine Senkung des Wasserzinsmaximums von bisher 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) auf 80 Fr./kWbr vor. Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein flexibles Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird. Die Grundzüge des flexiblen Modells werden in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellt, dessen genaue Ausgestaltung soll jedoch erst später, zeitgleich mit den Arbeiten für ein neues Marktdesign, festgelegt werden. Die Vernehmlassung dauert vom 22. Juni 2017 bis zum 13. Oktober 2017.

BFE: Effizienzpotenzial beim Stromverbrauch von Schweizer Rechenzentren

Medienmitteilung BFE: Der Markt der Rechenzentren ist für die digitale Wirtschaft bedeutend und wird in den nächsten Jahren noch weiter wachsen. Serverräume und Rechenzentren benötigen in der Schweiz rund 3 Prozent des gesamten inländischen Stromverbrauchs. Das Stromeinsparpotenzial ist beträchtlich: Verschiedene Studien zeigen, dass bis 50 Prozent des Stromverbrauchs eingespart werden könnte. Deshalb hat EnergieSchweiz zusammen mit asut - dem Schweizerischen Verband der Telekommunikation - eine Stromeffizienz-Kampagne für Rechenzentren lanciert. Die Kampagne vermittelt Wissen und zeigt konkrete Massnahmen auf, die zur Effizienzsteigerung beitragen.

In eigener Sache: Publikation zum Strommarkt 2023 veröffentlicht

Peter Hettich / Simone Walther / David Wohlgemuth / Livia Camenisch / Joel Drittenbass

Strommarkt 2023: Quotenmodelle im Zieldreieick von Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit

Mitte 2016 haben Parlament, Bundesrat und BFE die Arbeiten an der Gestaltung des «Strommarktes 2023» aufgenommen. Formal knüpfen diese Arbeiten an dem Auslaufdatum für die bestehenden Fördermassnahmen an, so wie es im revidierten Energiegesetz vorgesehen wurde. Effektiv haben die nun diskutierten, alternativen Marktmodelle keinen Bezug zur «Energiestrategie 2050»; sie eröffnen ein neues Kapitel im energiepolitischen Reformzyklus: Gesucht wird heute nach einem «Marktdesign», das die Förderung der erneuerbaren Energien mit dem Anliegen der Versorgungssicherheit verknüpft. Dafür bestehen verschiedene geeignete Gestaltungsoptionen, namentlich sogenannte Quotenmodelle, die Hauptgegenstand dieses Buches sind. Wenn diese Marktmodelle hinsichtlich Erreichung der nationalen Produktionsziele effektiv und hinsichtlich Kosten effizient sein sollen, müssen sie national begrenzt werden. Die Autoren des vorliegenden Buches diskutieren, wie die dadurch entstehenden, potenziellen handelsrechtlichen Konflikte mit der EU und den WTO-Mitgliedstaaten vermieden werden können. Dabei legen die Entwicklungen in Recht und Rechtsprechung der EU ein weniger defensives Vorgehen als bis anhin nahe.

ElCom: Mitteilung zur Umsetzung manueller Lastabwürfe

Nach der angespannten Energie- und Netzsituation im Winter 2015/2016 hat die ElCom unter anderem einen mittelfristigen Handlungsbedarf betreffend Regelung von manuellen Lastabwürfen festgestellt. Unter manuellen Lastabwürfen versteht man kurzzeitige, gezielte Abschaltungen einzelner Lasten, bzw. Netzabschnitte. Diese dienen der Vermeidung eines flächendeckenden Blackouts in kritischen Netzsi-tuationen. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen einer solchen Massnahme für die betroffenen End-verbraucher handelt es sich um eine sogenannte Letztmassnahme. Manuelle Lastabwürfe gelangen daher nur dann zur Anwendung, wenn bereits alle anderen Massnahmen zur Wiederherstellung des sicheren Netzbetriebs ausgeschöpft sind.

Abklärungen der ElCom haben gezeigt, dass die Durchführung manueller Lastabwürfe unter geltendem Recht zulässig ist. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung ma-nueller Lastabwürfe in der Regelzone Schweiz sollen daher von den Netzbetreibern rasch geschaffen werden. Ein vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE zusammen mit Swissgrid ent-worfenes Branchendokumentsoll nach der Vernehmlassung im Herbst verabschiedet werden.

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