BR: Zielvereinbarungen stromintensive Unternehmen

Medienmitteilung Bundesrat: Seit 2009 können sich stromintensive Unternehmen in der Schweiz den Netzzuschlag zur Förderung der erneuerbaren Energien vollständig oder teilweise zurückerstatten lassen. Aufgrund einer vom Parlament beschlossenen Revision des Energiegesetzes können seit Januar 2014 mehr Unternehmen von der Rückerstattung profitieren, müssen dazu aber mit dem Bund eine verbindliche, zehnjährige Zielvereinbarung zur Steigerung ihrer Energieeffizienz abschliessen. 2014 haben 61 Unternehmen und 2015 104 Unternehmen davon Gebrauch gemacht. Die Rückerstattungssumme lag 2014 bei 21.1 Millionen Franken und 2015 bei 45.4 Millionen Franken. Die Zahlen für 2016 sind noch unvollständig; die Rückerstattungssumme wird voraussichtlich zwischen 54 und 68 Millionen Franken liegen. In den bis Ende 2016 vereinbarten Zielvereinbarungen haben sich 174 Unternehmen zu einer Steigerung ihrer Energieeffizienz auf 104 Prozent verpflichtet. Dies geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 in Erfüllung des Postulats 15.4085 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) verabschiedet hat.

BR: Verschärfte Verordnung über Notfallschutz in Umgebung von Kernanlagen

Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2017 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV) eröffnet. Die Revision sieht verschärfte Planungsannahmen vor. Neu soll ein schwerwiegenderes Referenzszenario (Annahme eines möglichen Ereignisses) gelten, bei dem eine grössere Menge an Radioaktivität freigesetzt werden könnte. Damit wird die Verordnung an die von der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) erarbeiteten Grundlagen angepasst. Die Vernehmlassung dauert vom 2. Juni 2017 bis zum 25. September 2017.

BR: Enteignungsrecht an moderne Bedürfnisse anpassen

Medienmitteilung Bundesrat: Das Enteignungsgesetz aus dem Jahr 1930 soll revidiert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Verfahrensvorschriften an die geänderten rechtlichen Verhältnisse anzupassen. Zudem will er die Bestimmungen über die Organisation und Struktur der Eidgenössischen Schätzungskommissionen vereinfachen und verschiedene Regelungen den heutigen Bedürfnissen anpassen. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck am 2. Juni 2017 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis Ende Oktober 2017.

Stand Restwasser 2016: Ein Viertel der Wasserfassungen noch immer nicht saniert

Medienmitteilung BAFU: Gemäss Gewässerschutzgesetz hätten die Kantone bis Ende 2012 alle Restwasserstrecken unterhalb von Wasserentnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, sanieren müssen. Lediglich sieben Kantone haben bis heute die gesetzlichen Vorgaben aus dem Jahr 1992 vollständig umgesetzt. Im Interesse der Fliessgewässer und der davon abhängenden Lebensräume und -gemeinschaften fordert der Bund die zuständigen Behörden erneut auf, die Sanierungen möglichst rasch abzuschliessen.

Nationalrat: Rückweisung Vorschlag 'Grundversorgungspflicht mit inländischen erneuerbaren Energien' an UREK-N

Der Nationalrat hat in seiner heutigen Session im Rahmen der Beratung des Um- und Ausbaus der Stromnetze den Vorschlag der UREK-N, wonach feste Endverbraucher ausschliesslich Elektrizität aus erneuerbaren Energien von inländischen Kraftwerken geliefert erhalten sollen, an die Kommission zurückgewiesen. Dies mit dem Auftrag der raschen Klärung des rechtlichen Rahmens einer Grundversorgungspflicht mit inländischen, erneuerbaren Energien für die gebundenen Endkunden und die Stromversorgungsunternehmen, deren inländische Gestehungskosten im Hinblick auf die Tarifgestaltung berücksichtigt werden sollen.

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Knapp 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien

Medienmitteilung BFE: Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 58% aus erneuerbaren Energien: zu 53% aus Grosswasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse. 21% stammen aus Kernenergie und knapp 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 19% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2015.

ACER und CEER fordern vollständige Integration Erneuerbarer Energien in den Markt

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) und der Rat der europäischen Energieregulierungsbehörden (CEER) fordern in ihrem White Paper 'Renewables in the Wholesale Market' die Gesetzgeber in der EU auf Erneuerbare Energieressourcen vollständig in den freien Markt zu integrieren. Hierzu schlagen sie insbesondere die Beseitigung der vorrangigen Einspeisung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor.

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Whitepaper 'Renewables in the Wholesale Market'

 

BR setzt das revidierte Landesversorgungsgesetz in Kraft

Medienmitteilung Bundesrat: Der Bundesrat hat das vollständig revidierte Landesversorgungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Die Fragen im Zusammenhang mit der vom Parlament neu geforderten Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Versorgungsinfrastrukturen und der Dynamisierung des Instrumentariums zur Bewältigung von schweren Mangellagen werden nun gemeinsam mit der Wirtschaft geprüft und anschliessend Massnahmen festgelegt.

Wasserkraft Schweiz: Statistik 2016 und interaktive Karte

Medienmitteilung BFE: Am 1. Januar 2017 waren in der Schweiz 643 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2016: 623 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 989 MW zugenommen. Der grösste Anteil der Zunahme erfolgte aufgrund der Inbetriebnahme von Pumpspeicherkraftwerken.

UREK-N schlägt Modell 'ausschliesslich inländischer Strom aus Erneuerbaren Energien für gebundene Endkunden' vor

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates zeigt sich überzeugt davon, dass rasches gesetzgeberisches Handeln im Sinne einer Übergangslösung zur Stärkung der inländischen Produktion aus erneuerbaren Energien, namentlich der Wasserkraft, nötig ist, so eine Medienmitteilung. Die tiefen Strompreise erschwerten Unterhalt und Ausbau der inländischen Kraftwerke, weshalb die Kommission ein Modell vorschlägt, wonach feste Endverbraucher ausschliesslich Elektrizität aus erneuerbaren Energien von inländischen Kraftwerken geliefert erhalten. Ausgeschlossen vom System ist die bereits unterstützte oder geförderte Stromproduktion. Auch soll keine zusätzliche Abgabe bei den Endkunden erhoben werden.

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Ausbau des Grimsel-Kraftwerks laut Bundesgericht mit Moorlandschaftsschutz vereinbar

Das Bundesgericht (Urteil 1C_79/2016) heisst die Beschwerde der Kraftwerke Oberhasli AG (KWO) im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Staumauern des Grimsel-Wasserkraftwerks gut. Der Bundesrat durfte die südliche Grenze der "Moorlandschaft Grimsel" 2004 entgegen der Ansicht des Berner Verwaltungsgerichts 27 Meter über dem heutigen Seespiegel festlegen. Dem beabsichtigten Ausbau des Kraftwerks steht damit mit Blick auf den Moorlandschaftsschutz nichts entgegen. Die Sache wurde zur weiteren Behandlung ans Berner Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

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ElCom sieht Importabhängigkeit weiter am zunehmen

Auszug Newsletter ElCom 03/2017: Mit Blick nach vorne sieht die ElCom im Zusammenhang mit der Importabhängigkeit grosse Herausforderungen auf die Schweizer Versorgungssicherheit zukommen. Bleiben die Zubauraten der erneuerbaren Energien moderat, dürfte die Importabhängigkeit weiter zunehmen. Damit die Importrisiken minimiert werden können, müssen einerseits beim Netzausbau Fortschritte erzielt werden – beispielsweise der Transformator in Mühleberg sowie die Spannungserhöhung zwischen Bassecourt und Mühleberg. Andererseits ist zu betonen, dass eine hohe Importabhängigkeit auch eine entsprechende Exportbereitschaft der Nachbarländer voraussetzt. Die Situation in diesem Winter hat gezeigt, dass die Verfügbarkeit der Importkapazität aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Produktion (Frankreich) und Netzengpässen (Deutschland und Italien) limitiert sein kann. Dem Risiko „Importverfügbarkeit“ ist, insbesondere im Hinblick auf die Ausserbetriebnahmen der restlichen Kernkraftwerke in Süddeutschland bis 2022 sowie auf die Verzögerungen beim innerdeutschen Netzausbau, die notwendige Beachtung zu schenken.

ENTSO-E äussert sich zu BREXIT

Mit einem in einer Medienmitteilung veröffentlichten Brief an Michel Barnier (Beauftragter der EU-Kommission für die Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich) und David Davis (Minister des neu geschaffenen britischen Ministeriums für den Austritt aus der EU) hat sich der ENTSO-E zu möglichen Auswirkungen des 'BREXIT' auf den Energiebereich geäussert. Gemäss ENTSO-E wird es essentiell sein, nach dem 'BREXIT' weiterhin den Betrieb eines integrierten Europäischen Stromsystems zu fördern.  Insbesondere eine enge Zusammenarbeit in der grenzübergreifenden Kooperation sei wichtig, sowie sicherzustellen, dass die derzeitigen Verhandlungen nicht in Hindernissen für einen effizienten Energieaustausch zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich resultieten und so die Versorgungssicherheit gefährdeten. Daher empfiehlt der ENTSO-E innerhalb der Verhandlungen frühzeitig die Auswirkungen auf den Energiebereich in den Fokus zu nehmen und bietet seinen technischen und sonstigen Expertensupport an.

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BR: Präzisierung BLN-Inventar soll Handhabung erleichtern

Medienmitteilung BR: Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst die typischsten und wertvollsten Landschaften der Schweiz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 die Revision des Inventars und der dazugehörigen Verordnung gutgeheissen. Die 162 Objekte des Inventars sind neu im Detail beschrieben, und die Gründe für ihre nationale Bedeutung sowie die spezifischen Schutzziele wurden präzisiert. Diese Ergänzungen verbessern die Handhabung des Inventars auf Bundes- und Kantonsebene sowie seine Wirksamkeit.

Die Landschaften und Naturdenkmäler, die im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst sind, zählen zum landschaftlichen Erbe der Schweiz. Sie prägen ausserdem die regionale Identität und sind ein bedeutendes touristisches Kapital. Als beliebte Erholungsräume tragen Sie überdies zur Gesundheit der Bevölkerung bei.

Im Zentrum der Revision des Inventars und der entsprechenden Verordnung steht die grundlegende Überarbeitung der Umschreibungen der 162 Inventarobjekte. Die einzelnen Objekte sind neu viel umfassender beschrieben. Die nationale Bedeutung der Objekte wird präziser begründet, die Merkmale der einzelnen Landschaften werden im Detail beschrieben, und es werden objektspezifische Schutzziele formuliert. Mit der Revision werden die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) umgesetzt und der vom Bundesrat erteilte Auftrag erfüllt.

Dank der Präzisierungen wird die Sicherheit beim Vollzug und in der Planung erheblich verbessert. Die zuständigen Bundes- und Kantonsbehörden verfügen künftig über bessere Grundlagen für die Beurteilung von Vorhaben, die BLN-Objekte betreffen. Die Interessenabwägung wird erleichtert, und Bewilligungsverfahren werden beschleunigt.

Die Verordnung über das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (VBLN) wurde entsprechend geändert. Sie schafft namentlich eine Rechtsgrundlage für die Nachverfolgung und Wirkungskontrolle der getroffenen Massnahmen.

Das BLN und die totalrevidierte Verordnung treten am 1. Juni 2017 in Kraft.

Bundesrätin Leuthard zum EnG-Referendum

Am 21. Mai 2017 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das revidierte Energiegesetz. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien zu fördern. Zudem wird der Bau neuer Kernkraftwerke verboten. Die Schweiz kann mit der Vorlage die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken, so Bundesrätin Leuthard in einer Medienmitteilung. Damit bieiben die Investitionen in der Schweiz und flössenen nicht ins Ausland ab. Davon profitierten Bevölkerung und Wirtschaft, betonte Bundespräsidentin Doris Leuthard heute bei der Erläuterung der bundesrätlichen Haltung.

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