Jahresbericht Energievorbild Bund ist erschienen

Bis Ende 2015 haben die zivile Bundesverwaltung, das VBS, der ETH-Bereich und die bundesnahen Unternehmen Post, SBB, Skyguide und Swisscom ihre Energieeffizienz gegenüber dem Basisjahr 2006 im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Sie stellen damit ihre Vorbildrolle unter Beweis, die sie 2014 in einer gemeinsamen Absichtserklärung übernommen hatten.

Die zivile Bundesverwaltung, das VBS, die bundesnahen Unternehmen sowie der ETH-Bereich sind zusammen für rund 2% des schweizerischen Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Das entspricht rund 1,5-mal der Energieproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg. Entsprechend gross ist die Verantwortung dieser Akteure, ihre Energieeffizienz zu steigern. Dass sie dazu bereit sind, haben sie mit der Gründung der Gruppe „Energie-Vorbild Bund" und der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung im November 2014 manifestiert. Gemäss Absichtserklärung streben die Akteure an, ausgehend vom Basisjahr 2006 ihre Energieeffizienz bis 2020 um 25% zu steigern. Dazu wurden 39 gemeinsame Massnahmen definiert, die bis 2020 zu 80% umzusetzen sind. Hinzu kommen bis zu 15 spezifische Massnahmen pro Akteur.

Bis Ende 2015 haben die beteiligten Organisationen und Unternehmen ihre Energieeffizienz im Durchschnitt um 26.7 % gesteigert. Damit ist das Effizienz-Ziel für 2020 bereits übertroffen. Zurücklehnen können sie sich dennoch nicht. Denn ohne weitere Anstrengungen ist nicht garantiert, dass dieser Wert auch im Folgejahr erreicht wird oder gar noch gesteigert werden kann. Zudem waren auch die 39 Massnahmen Ende 2015 erst zu 67 % umgesetzt. Auch hier gibt es also noch viel zu tun. Der Anteil der erneuerbaren Energien lag Ende 2015 bei 59 %.

Werkzeugkoffer

Nicht nur die aktuell sieben Akteure sollen ihre Energieeffizienz verbessern. Auch weitere Unternehmen und Organisationen aus dem Umfeld des Bundes sollen sich dem Energie-Vorbild Bund anschliessen. Interessierte öffentliche und private Organisationen oder Unternehmen sollen einzelne Massnahmen übernehmen. Sie können sich dafür bei der Geschäftsstelle beim Bundesamt für Energie (siehe unten) melden. Als Hilfsmittel steht ihnen neu auch ein Werkzeugkoffer auf der Homepage zur Verfügung, der laufend ausgebaut wird. Er zeigt anhand von guten Beispielen und Tools, wie die Akteure ganz konkret vorgehen.

Montrealer Protokoll soll seinen Beitrag zum Klimaschutz verstärken

Medienmitteilung: Vom 22. bis 23. Juli 2016 findet in Wien die dritte Ausserordentliche Vertragsparteienkonferenz des Montrealer Protokolls über ozonschichtabbauende Stoffe statt. Die Schweiz wird sich für eine Aufnahme der Ersatzstoffe mit hohem Treibhauspotential in das Montrealer Protokoll einsetzen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Verhandlungsmandat für diese Konferenz verabschiedet.

Ozonschichtabbauende Stoffe sind gleichzeitig starke Treibhausgase und begünstigen die Klimaerwärmung. Das Verbot dieser Stoffe hat deshalb auch zum Klimaschutz beigetragen. Viele der Ersatzstoffe wirken jedoch ebenfalls als starke Treibhausgase. An der letzten Konferenz der Vertragsparteien im November 2015 wurde deshalb beschlossen, 2016 die Aufnahme bestimmter Fluorkohlenwasserstoffe in den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls voranzutreiben. Dazu wird eine engere Zusammenarbeit mit den Institutionen der Klimarahmenkonvention der UNO (UNFCCC) und des Kyoto-Protokolls angestrebt. Die Schweizer Delegation, deren Mandat der Bundesrat heute verabschiedet hat, wird sich für eine entsprechende Erweiterung des Montrealer Protokolls einsetzen.

Bund: Revision der Energieverordnung

Der Bundesrat verordnet eine Änderung der Energieverordnung. Neben einer Aktualisierung der Effizienzvorschriften für Elektrogeräte betreffen die Änderungen auch das Verfahren bei der Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftwerken:

Massnahmen zur Sanierung von negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer können wiederkehrende Kosten zur Folge haben. Diese Kosten werden den Konzessionären gestützt auf Artikel 15abis EnG entschädigt. Analog zu den Kosten der betrieblichen Massnahmen, gelten neu alle wiederkehrenden Kosten während 40 Jahren ab Beginn der Umsetzung der Massnahmen als anrechenbar. Zusätzlich werden die Zahlungsmodalitäten flexibilisiert.

Link zur Pressemitteilung

CO2-Emissionen von Neuwagen 2015 – Importeure verfehlen Zielvorgabe nur knapp

Medienmitteilung: Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen zu senken. Bis Ende 2015 hätten diese im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden müssen. Überschreitungen werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst. 2015 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 12.6 Millionen Franken.

Im Vollzugsjahr 2015 wurden rund 327‘000 Personenwagen (PW) auf ihre Zielerreichung geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die gesamte Neuwagenflotte setzte sich aus rund 2‘000 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 325‘000 PW von 93 registrierten Grossimporteuren zusammen.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser Neuwagenflotte lagen bei rund 135 g CO2/km. Das Gesamtflottenziel von 130 g CO2/km wurde damit im Durchschnitt um 5 g CO2/km überschritten.

Bei 26 der 93 registrierten Grossimporteure wurde eine Überschreitung der individuellen Zielvorgabe festgestellt. Die meisten dieser 26 Grossimporteure überschritten ihre individuelle Zielvorgabe um weniger als 5 g CO2/km. Grund ist einerseits die individuelle Zielvorgabe: Sie kann über dem Wert von 130 g/km liegen, da sie vom durchschnittlichen Leergewicht aller Fahrzeuge eines Importeurs abhängt und da für Fahrzeuge von Kleinherstellern höhere Zielvorgaben gelten. Andererseits kann der sanktionsrelevante CO2-Durchschnitt eines Importeurs durch die Mehrfachanrechnung von besonders CO2-armen Fahrzeugen zusätzlich gesenkt werden. Diese Faktoren führten zu einer für die Sanktionsberechnung relevanten Zielwertüberschreitung, die deutlich weniger als 5 g/km beträgt.
 
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 135 g CO2/km entsprechen gegenüber dem Vorjahr einer Absenkrate von 4.9%. Diese starke Absenkung ist vorrangig auf das Auslaufen der schrittweisen Einführung der CO2-Emissionsvorschriften für PW per Ende 2014 zurückzuführen: Während im Jahr 2014 nur die 80% emissionsärmsten PW einer Flotte für die Einhaltung der individuellen Zielvorgabe massgebend waren, werden seit dem Jahr 2015 sämtliche PW für die Zielvorgabe berücksichtigt.

Nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 kam es bei den Anteilen der Parallel- und Direktimporteure zu starken Schwankungen, die sich jedoch in der Zwischenzeit gelegt haben. Seit 2013 liegt der Anteil der Parallel- und Direktimporte konstant über 7% aller Neuzulassungen und hat damit einen Wert wie vor Einführung der CO2-Emissionsvorschriften erreicht.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 12.6 Millionen Franken. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.5 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2015 ein Nettoertrag von 11.1 Millionen Franken, der - in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure - auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 83‘000 Franken). Der Schweizer Anteil am Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2015 wird dem Infrastrukturfonds zugewiesen.

Ständerat verlangt Erleichterungen für Trafostationen

Medienmitteilung sda: Trafostationen und andere elektrische Anlagen sollen ausserhalb der Bauzone einfacher und schneller erstellt werden können. Der Ständerat hat am Dienstag mit 37 zu 1 Stimmen die entsprechende Motion von CVP-Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (TG) angenommen. Diese geht nun an den Nationalrat. Stimmt er ebenfalls zu, muss der Bundesrat Gesetzesänderungen vorlegen.

Die Motionärin argumentierte, der Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer dezentralen mit Kraftwerken jeder Grössenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stelle neue Anforderungen an die Netze, die Speicherkapazitäten und die Steuerung von Produktion und Verbrauch.

In ländlichen Gebieten seien Netzverstärkungen vielfach unumgänglich, doch gebe es grosse Probleme und Verzögerungen bei den Plangenehmigungen. Für Trafostationen müsse wegen der bundesrechtlichen Bestimmungen immer eine Plangenehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats eingeholt werden. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

ElCom publiziert Bericht zur Stromversorgungssicherheit

Medienmitteilung ElCom: Die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz ist – trotz der angespannten Lage im vergangenen Winter – gut und mittelfristig gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz. Trotzdem sieht die ElCom in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion.

An der Jahresmedienkonferenz 2016 präsentierte die ElCom den Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz 2016 sowie einen Sonderbericht zur Versorgungssituation im Winter 2015/2016.

Monitoring der Versorgungssicherheit

Die ElCom beobachtet und überwacht die Entwicklung der Elektrizitätsmärkte im Hinblick auf eine sichere und erschwingliche Versorgung in allen Landesteilen. Zu diesem Zweck betreibt sie ein regelmässiges Monitoring wichtiger Beobachtungsgrössen und Einflussfaktoren. Die Resultate ihrer Analysen publiziert die ElCom im Bericht zur Stromversorgungssicherheit der Schweiz, der alle zwei Jahre erscheint.

Im diesjährigen Bericht zieht die ElCom aufgrund der Resultate den Schluss, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz gut und mittelfristig gewährleistet ist. Dennoch sieht sie in einigen Bereichen Handlungsbedarf, insbesondere bei den Netzen und in der Produktion. 

Im Bereich Netze müssen die Projektfortschritte beim Ausbau des Übertragungsnetzes, speziell bei den Projekten mit hoher Relevanz für die Versorgungssicherheit, weiterhin kritisch beobachtet werden. Zentral ist in diesem Zusammenhang der Kuppeltransformator Mühleberg mit der Anschlussleitung Bassecourt-Mühleberg.

Im Bereich Produktion liegt der Fokus beim Erhalt einer angemessenen Eigenproduktionsquote. Die hohe Versorgungssicherheit in der Schweiz ist eine Grundvoraussetzung der Lebensqualität und trägt erheblich dazu bei, dass die Schweiz als Wirtschaftsstandort attraktiv ist. Die ElCom ist der Auffassung, dass diese Sicherheit langfristig nicht einzig durch die – auf mittlere Sicht nicht risikolose – Option Stromimport garantiert sein darf.

Situation im Winter 2015/2016

Die Abhängigkeit vom Stromimport kann in Kombination mit weiteren Faktoren zu kritischen Versorgungssituationen führen: Der Ausfall der Kernkraftwerke Beznau 1 und 2, tiefe Pegel der Flüsse und Speicherseen mit reduzierter Inlandproduktion sowie eine limitierte Transformatorenkapazität 380/220 kV waren die Hauptgründe für die angespannte Versorgungssituation im Winter 2015/2016. Um diese zu entschärfen, ergriff die ElCom zusammen mit Swissgrid und Branchenvertretern technische und marktseitige Massnahmen. Dazu gehörte in technischer Hinsicht insbesondere die kurzfristige Erhöhung der Transformatorenkapazität am Standort Laufenburg durch die Inbetriebnahme eines Provisoriums. Marktseitig wurden Massnahmen im Bereich von Systemdienstleistungen angeordnet sowie eine temporäre Anpassung der Auktionen für Exportkapazität vorgenommen. Um Anreize für die Ausgeglichenheit der Versorgungsbilanzgruppen zu schaffen, wurde zudem die Preisobergrenze für Ausgleichsenergie aufgehoben.

Diese Massnahmen, die Wiederinbetriebnahme von Beznau 2 Ende Dezember sowie die vergleichsweise warme und regenreiche Winterwitterung führten zu einer Entspannung der Situation Anfang 2016.

Aufgrund der Analysen in ihrem Sonderbericht zur Versorgungssicherheit Winter 2015/2016 sieht die ElCom auf Gesetzesebene keinen akuten Handlungsbedarf. Die rechtlichen Rahmenbedingungen genügen und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind definiert. Die Versorgung von Endverbrauchern in der Grundversorgung liegt in der Verantwortung der Verteilnetzbetreiber. Die Versorgung von freien Endkunden ist privatrechtlich in den Lieferverträgen geregelt. Swissgrid obliegt die Verantwortung des Übertragungsnetzbetriebs, hingegen hat sie keine Versorgungsverantwortung. Es gibt in der Schweiz weder ein Recht auf beliebige Importkapazität noch ein Recht auf uneingeschränkte Netzverfügbarkeit. Dennoch sieht die ElCom Optimierungsbedarf:


• Risikogerechte Bereitstellung von Regelenergie
• Sicherstellung von hinreichender Importkapazität
• Transparente Netzinformationen für die Marktteilnehmenden
• Überprüfung der vertraglichen Beziehungen für ausserordentliche Situationen


Die entsprechenden Arbeiten wurden eingeleitet und sind mit Beteiligung aller Akteure der Branche in vollem Gange. 

Neben den beiden Berichten zur Versorgungssicherheit präsentierte die ElCom an der Jahresmedienkonferenz ihren Tätigkeitsbericht. Der Bericht wurde am 31. Mai vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Er ist auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) aufgeschaltet.

Die Hälfte des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus Wasserkraft

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 54 Prozent aus erneuerbaren Energien: zu 49% aus Wasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind und Biomasse. 26% stammen aus Kernenergie und rund 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 18% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2014.

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Kasten) werden statt bisher alle zwei Jahre neu jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2014. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigen sich einige Änderungen:

  • 49% des im Jahr 2014 gelieferten Stroms wurden in Wasserkraftwerken produziert (2013: 51%). Die Wasserkraft wurde zu 88% (2013: 84%) in der Schweiz produziert.
  • 26% (2013: 30%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (38%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 89% aus der Schweiz.
  • 18% (2013: 13%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern, das heisst, dass die Herkunft dieses Stroms aus buchhalterischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Der deutliche Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf dem europäischen Markt vermehrt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen.
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt stetig zu, von 3.8% (2013) auf 4.7% im Jahr 2014. Davon wurden 86% in der Schweiz produziert und knapp zwei Drittel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2014 gelieferte Strom aus Abfällen (1.4%) und fossilen Energieträgern (0.4%).

Mehr Transparenz

Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen - mit der Ausnahme von Kleinstanlagen - alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, welches von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid geführt wird. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der "nicht überprüfbaren Energieträger" von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.

Der Bundesrat hat zudem Anfang 2016 im Bericht "Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen "  aufgezeigt, wie die nicht überprüfbaren Energieträger (Graustrom) vollständig eliminiert werden könnten (siehe Link). Auf Grundlage dieses Berichts könnte das Parlament den Bundesrat mit der Umsetzung der Volldeklaration beauftragen.

Bundesrat beschliesst neue Ziele für umweltfreundlichere Bundesverwaltung

Der Bundesrat will die von der zivilen Bundesverwaltung verursachten Umweltbelastungen und Klimagasemissionen weiter reduzieren. Er hat daher heute neue Ziele für die Jahre 2017 bis 2019 verabschiedet. Er berücksichtigt damit die Vorbildfunktion des Bundes gemäss der Strategie Nachhaltige Entwicklung.

Mit dem 1999 lancierten Programm zum systematischen Ressourcen- und Umweltmanagement (RUMBA) verfolgt die Bundesverwaltung das Ziel, die Umweltbelastung je Vollzeitstelle bis Ende 2016 um 10 Prozent zu senken. Dieses Ziel wurde bereits heute deutlich übertroffen. Die Umweltbelastung sank um durchschnittlich über 23 Prozent. Insbesondere beim Strom- und Wärmebedarf sowie bei der Mobilität besteht allerdings weiteres Verbesserungspotenzial. Der Bundesrat hat daher heute beschlossen, dass die gesamte Umweltbelastung bis Ende 2019 pro Vollzeitstelle um insgesamt 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2006 zu reduzieren sei. Die Treibhausgasemissionen sollen um 40 Prozent abnehmen; 2014 lag der Rückgang gegenüber 2006 bei 22 Prozent. Für diese Verminderung werden bestehende Massnahmen (insbesondere im Bereich bauliche Massnahmen, Energieeffizienz und Sensibilisierung der Mitarbeitenden) weitergeführt. Ausserdem können unvermeidbare Treibhausgasemissionen über Zertifikate kompensiert werden.

Die heute verabschiedeten Ziele gelten für die Jahre 2017 bis 2019. Danach werden sie auf die Legislaturperiode abgestimmt. Das bisherige Programm RUMBA wird in eine dauerhafte Aufgabe der Bundesverwaltung überführt. Die Monitoring- und Reportingaufgaben bei der Umsetzung dieser Ziele sollen dementsprechend angepasst werden.

Märkte für Finanzinstrumente: EU Rat bestätigt Einigung über einjährigen Aufschub

Bereits 2015 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der EU-Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID 2 unausweichlich sei. Der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID 2 in nationales Recht wird nunmehr gemäss Vereinbarung des EU-Rats mit dem EU-Parlament auf den 3. Juli 2017 festgesetzt, derjenige für die Anwendung sowohl von MiFID 2 als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018.

Pressemitteilung des Europäischen Rats

Entwurf eine Richtlinie zur Änderung von MiFID 2 in Bezug auf bestimmte Daten

Entwurf einer Verordnung zur Änderung von MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Nr. 909/2014 in Bezug auf bestimmte Daten

UREK-S: Keine zusätzlichen Steuerabzüge für energieeffiziente Gebäudesanierungen

Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen zusätzliche Steuerabzüge zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen aus, weil sie die kantonale Hoheit wahren und Mitnahmeeffekten vorbeugen will.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei den Steuerabzügen für energieeffiziente Gebäudesanierungen (Ziffern 2a und 2b des Anhangs zur Vorlage 13.074) am geltenden Recht festzuhalten. Damit beantragt sie ihrem Rat, nicht von seinem Beschluss abzurücken, den er bei der Erstberatung der Energiestrategie gefasst hat. Für die Kommissionsmehrheit wäre es ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, ihnen solche Abzüge vorzuschreiben. Zudem bestünde das Risiko erheblicher Mitnahmeeffekte. Die steuerlichen Massnahmen hätten aus energetischer Sicht ohnedies nur wenig Wirkung und könnten zu einem unerwünschten administrativen Mehraufwand führen.

Die Kommissionsminderheit unterstützt eine Ausweitung der Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen. Damit will sie sich dem Nationalrat annähern und zusätzliche Anreize schaffen, um das im Bereich von Altbauten brachliegende Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz bestmöglich zu nutzen. Die Vorlage ist nun behandlungsreif und kann in der Sommersession im Ständerat beraten werden (für die weiteren Kommissionsbeschlüsse zu diesem Geschäft siehe Medienmitteilung vom 19. April 2016). Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, über die Volksinitiative "Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung" (14.026) erst im nächsten Quartal Beschluss zu fassen, um eine optimale Koordination mit der Energiestrategie 2050 zu ermöglichen.

Die Kommission hat am 17. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Erste umfassende Kommentierung zum Gewässerschutzgesetz

Im 25. Jahr nach der Verabschiedung des Gewässerschutzgesetzes und des Wasserbaugesetzes durch den Bundesgesetzgeber erscheint nun auch die erste umfassende Kommentierung zu diesen zentralen Erlassen des Umweltrechts. Seit Erlass wurde das einschlägige Recht durch mehrfache Eingriffe des Gesetzgebers und durch die Vollzugsbehörden weiterentwickelt. Der vorliegende Kommentar zeigt den aktuellen Forschungsstand und die Praxis zum Gewässerschutzgesetz, zum Wasserbaugesetz und zu kantonalen Ausführungsgesetzen auf. Ausgewiesene Experten aus der Verwaltung, den Gerichten, der Anwaltschaft und der Wissenschaft haben in Zusammenarbeit mit BAFU und Kantonen zu diesem Kommentar beigetragen.

www.windatlas.ch zeigt gute Verhältnisse für Windenergie-Standorte

In vielen Regionen der Schweiz weht der Wind so stark und regelmässig, dass er zur Stromproduktion genutzt werden kann. Dies zeigt der neue Windatlas Schweiz, der im Auftrag des Bundesamts für Energie entwickelt worden ist. Er gibt Auskunft über die Windrichtung und -stärke an jedem Standort in der Schweiz und zwar mit einer Auflösung von 100x100 Meter auf fünf Höhenstufen über Grund. Der Windatlas ist damit ein wichtiges Planungsinstrument für Kantone und Investoren zum weiteren Ausbau der Windenergie.

Der neue Windatlas zeigt, dass nicht nur im Jurabogen und den Voralpen, sondern auch in anderen Regionen der Schweiz Windverhältnisse herrschen, die für die energetische Nutzung interessant sind. Windenergie könnte gemäss den Energieperspektiven 2050 bis 2050 7-10% des Schweizer Stromkonsums decken.

Für die Standortplanung von Windenergieanlagen sind die Kantone zuständig. Sie legen in ihren Richtplänen fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Der Windatlas Schweiz ist eine wichtige Grundlage für diese Planungsarbeiten. Insbesondere in Kombination mit den Geodaten zu Ausschluss- und Vorbehaltsgebieten sowie zur Erschliessung durch Strasse und Stromnetz lässt sich auf der Basis von www.windatlas.ch das Potenzial der Windenergie in der Schweiz genauer berechnen.

Der neue Windatlas Schweiz deckt die gesamte Schweiz ab. Er basiert auf langjährigen Klimadaten und lokalen Windmessungen mit einer Auflösung von 100x100 Metern. In fünf Höhenstufen über Grund (50m, 75m, 100m, 125m und 150m) sind Angaben über Windstärke und Windrichtung verfügbar. Gegenüber der Windkarte aus dem Jahre 2011 konnte die Genauigkeit wesentlich verbessert werden, insbesondere im Jurabogen, im Mittelland und in der Ostschweiz.

Bundesrat will mit voller Öffnung des Strommarktes zuwarten

Das UVEK prüft, beauftragt durch den Bundesrat, auf welchen Zeitpunkt die volle Marktöffnung angezeigt ist. Alle relevanten Aspekte wie die anstehende Revision des StromVG sowie die Gesetzgebungsarbeiten an der Energiestrategie 2050 werden gemäss der entsprechenden Pressemitteilung berücksichtigt. 2017 soll hiernach eine Standortbestimmung hinsichtlich der vollen Öffnung des Strommarktes zuhanden des Bundesrates erfolgen.

link zur Pressemitteilung

Biogene Treibstoffe Biodiesel und Biogas: Änderung der Mineralölsteuerverordnung

Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung bezüglich biogener Treibstoffe wie Biodiesel und Biogas gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Inkraftsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie des Umweltschutzgesetzes vom 21. März 2014 bestimmt. Die geänderten Erlasse treten auf den 1. August 2016 in Kraft.

Das Parlament hatte im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen" (09.499) die Anforderungen für die Gewährung der Steuererleichterung für biogene Treibstoffe angepasst. Sie werden neu auf Gesetzesstufe geregelt. Im Bereich der Biodiversität wurden die Anforderungen mit jenen der EU harmonisiert. Darüber hinaus wird ein Kriterium eingeführt, wonach der Anbau der Rohstoffe auf Flächen erfolgen muss, die rechtmässig erworben wurden. Bei Treibstoffen aus biogenen Abfallstoffen wird, mit Ausnahme der sozialen Anforderungen, davon ausgegangen, dass diese die angepassten Anforderungen erfüllen. Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen.

Die vom Parlament beschlossenen Änderungen ermöglichen es dem Bundesrat ausserdem, zusätzlich die Anforderung einzuführen, dass die Herstellung von biogenen Treibstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Er hat dabei international anerkannte Standards zu berücksichtigen.

Mit der Inkraftsetzung erhält der Bundesrat zudem die Kompetenz, eine Zulassungspflicht einzuführen, falls biogene Treib- und Brennstoffe, welche die ökologischen und sozialen Anforderungen an die Steuererleichterung nicht erfüllen, in erheblichem Mass in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.