Märkte für Finanzinstrumente: EU Rat bestätigt Einigung über einjährigen Aufschub

Bereits 2015 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der EU-Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID 2 unausweichlich sei. Der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID 2 in nationales Recht wird nunmehr gemäss Vereinbarung des EU-Rats mit dem EU-Parlament auf den 3. Juli 2017 festgesetzt, derjenige für die Anwendung sowohl von MiFID 2 als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018.

Pressemitteilung des Europäischen Rats

Entwurf eine Richtlinie zur Änderung von MiFID 2 in Bezug auf bestimmte Daten

Entwurf einer Verordnung zur Änderung von MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Nr. 909/2014 in Bezug auf bestimmte Daten