Die Hälfte des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus Wasserkraft

Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammt zu 54 Prozent aus erneuerbaren Energien: zu 49% aus Wasserkraft und zu rund 5% aus Photovoltaik, Wind und Biomasse. 26% stammen aus Kernenergie und rund 2% aus Abfällen und fossilen Energieträgern. Für 18% des gelieferten Stroms sind Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2014.

Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix (Strommix ab Steckdose, siehe Kasten) werden statt bisher alle zwei Jahre neu jährlich erhoben und auf www.stromkennzeichnung.ch im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die heute publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2014. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigen sich einige Änderungen:

  • 49% des im Jahr 2014 gelieferten Stroms wurden in Wasserkraftwerken produziert (2013: 51%). Die Wasserkraft wurde zu 88% (2013: 84%) in der Schweiz produziert.
  • 26% (2013: 30%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (38%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 89% aus der Schweiz.
  • 18% (2013: 13%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern, das heisst, dass die Herkunft dieses Stroms aus buchhalterischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Der deutliche Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf dem europäischen Markt vermehrt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen.
  • Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) nimmt stetig zu, von 3.8% (2013) auf 4.7% im Jahr 2014. Davon wurden 86% in der Schweiz produziert und knapp zwei Drittel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
  • In geringen Mengen stammte der 2014 gelieferte Strom aus Abfällen (1.4%) und fossilen Energieträgern (0.4%).

Mehr Transparenz

Um die Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen - mit der Ausnahme von Kleinstanlagen - alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, welches von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid geführt wird. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der "nicht überprüfbaren Energieträger" von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.

Der Bundesrat hat zudem Anfang 2016 im Bericht "Stromkennzeichnung: Vollständige Deklarationspflicht mit Herkunftsnachweisen "  aufgezeigt, wie die nicht überprüfbaren Energieträger (Graustrom) vollständig eliminiert werden könnten (siehe Link). Auf Grundlage dieses Berichts könnte das Parlament den Bundesrat mit der Umsetzung der Volldeklaration beauftragen.

Bundesrat beschliesst neue Ziele für umweltfreundlichere Bundesverwaltung

Der Bundesrat will die von der zivilen Bundesverwaltung verursachten Umweltbelastungen und Klimagasemissionen weiter reduzieren. Er hat daher heute neue Ziele für die Jahre 2017 bis 2019 verabschiedet. Er berücksichtigt damit die Vorbildfunktion des Bundes gemäss der Strategie Nachhaltige Entwicklung.

Mit dem 1999 lancierten Programm zum systematischen Ressourcen- und Umweltmanagement (RUMBA) verfolgt die Bundesverwaltung das Ziel, die Umweltbelastung je Vollzeitstelle bis Ende 2016 um 10 Prozent zu senken. Dieses Ziel wurde bereits heute deutlich übertroffen. Die Umweltbelastung sank um durchschnittlich über 23 Prozent. Insbesondere beim Strom- und Wärmebedarf sowie bei der Mobilität besteht allerdings weiteres Verbesserungspotenzial. Der Bundesrat hat daher heute beschlossen, dass die gesamte Umweltbelastung bis Ende 2019 pro Vollzeitstelle um insgesamt 30 Prozent gegenüber dem Jahr 2006 zu reduzieren sei. Die Treibhausgasemissionen sollen um 40 Prozent abnehmen; 2014 lag der Rückgang gegenüber 2006 bei 22 Prozent. Für diese Verminderung werden bestehende Massnahmen (insbesondere im Bereich bauliche Massnahmen, Energieeffizienz und Sensibilisierung der Mitarbeitenden) weitergeführt. Ausserdem können unvermeidbare Treibhausgasemissionen über Zertifikate kompensiert werden.

Die heute verabschiedeten Ziele gelten für die Jahre 2017 bis 2019. Danach werden sie auf die Legislaturperiode abgestimmt. Das bisherige Programm RUMBA wird in eine dauerhafte Aufgabe der Bundesverwaltung überführt. Die Monitoring- und Reportingaufgaben bei der Umsetzung dieser Ziele sollen dementsprechend angepasst werden.

Märkte für Finanzinstrumente: EU Rat bestätigt Einigung über einjährigen Aufschub

Bereits 2015 hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) der EU-Kommission mitgeteilt, dass eine Verschiebung der technischen Durchführung von MiFID 2 unausweichlich sei. Der Endtermin für die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von MiFID 2 in nationales Recht wird nunmehr gemäss Vereinbarung des EU-Rats mit dem EU-Parlament auf den 3. Juli 2017 festgesetzt, derjenige für die Anwendung sowohl von MiFID 2 als auch von MiFIR auf den 3. Januar 2018.

Pressemitteilung des Europäischen Rats

Entwurf eine Richtlinie zur Änderung von MiFID 2 in Bezug auf bestimmte Daten

Entwurf einer Verordnung zur Änderung von MiFIR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Nr. 909/2014 in Bezug auf bestimmte Daten

UREK-S: Keine zusätzlichen Steuerabzüge für energieeffiziente Gebäudesanierungen

Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen zusätzliche Steuerabzüge zur Förderung energieeffizienter Gebäudesanierungen aus, weil sie die kantonale Hoheit wahren und Mitnahmeeffekten vorbeugen will.

Die Kommission beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei den Steuerabzügen für energieeffiziente Gebäudesanierungen (Ziffern 2a und 2b des Anhangs zur Vorlage 13.074) am geltenden Recht festzuhalten. Damit beantragt sie ihrem Rat, nicht von seinem Beschluss abzurücken, den er bei der Erstberatung der Energiestrategie gefasst hat. Für die Kommissionsmehrheit wäre es ein Eingriff in die Hoheit der Kantone, ihnen solche Abzüge vorzuschreiben. Zudem bestünde das Risiko erheblicher Mitnahmeeffekte. Die steuerlichen Massnahmen hätten aus energetischer Sicht ohnedies nur wenig Wirkung und könnten zu einem unerwünschten administrativen Mehraufwand führen.

Die Kommissionsminderheit unterstützt eine Ausweitung der Steuerabzüge auf die Rückbaukosten für Liegenschaften im Privatvermögen. Damit will sie sich dem Nationalrat annähern und zusätzliche Anreize schaffen, um das im Bereich von Altbauten brachliegende Potenzial zur Steigerung der Energieeffizienz bestmöglich zu nutzen. Die Vorlage ist nun behandlungsreif und kann in der Sommersession im Ständerat beraten werden (für die weiteren Kommissionsbeschlüsse zu diesem Geschäft siehe Medienmitteilung vom 19. April 2016). Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, über die Volksinitiative "Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung" (14.026) erst im nächsten Quartal Beschluss zu fassen, um eine optimale Koordination mit der Energiestrategie 2050 zu ermöglichen.

Die Kommission hat am 17. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.

Erste umfassende Kommentierung zum Gewässerschutzgesetz

Im 25. Jahr nach der Verabschiedung des Gewässerschutzgesetzes und des Wasserbaugesetzes durch den Bundesgesetzgeber erscheint nun auch die erste umfassende Kommentierung zu diesen zentralen Erlassen des Umweltrechts. Seit Erlass wurde das einschlägige Recht durch mehrfache Eingriffe des Gesetzgebers und durch die Vollzugsbehörden weiterentwickelt. Der vorliegende Kommentar zeigt den aktuellen Forschungsstand und die Praxis zum Gewässerschutzgesetz, zum Wasserbaugesetz und zu kantonalen Ausführungsgesetzen auf. Ausgewiesene Experten aus der Verwaltung, den Gerichten, der Anwaltschaft und der Wissenschaft haben in Zusammenarbeit mit BAFU und Kantonen zu diesem Kommentar beigetragen.

www.windatlas.ch zeigt gute Verhältnisse für Windenergie-Standorte

In vielen Regionen der Schweiz weht der Wind so stark und regelmässig, dass er zur Stromproduktion genutzt werden kann. Dies zeigt der neue Windatlas Schweiz, der im Auftrag des Bundesamts für Energie entwickelt worden ist. Er gibt Auskunft über die Windrichtung und -stärke an jedem Standort in der Schweiz und zwar mit einer Auflösung von 100x100 Meter auf fünf Höhenstufen über Grund. Der Windatlas ist damit ein wichtiges Planungsinstrument für Kantone und Investoren zum weiteren Ausbau der Windenergie.

Der neue Windatlas zeigt, dass nicht nur im Jurabogen und den Voralpen, sondern auch in anderen Regionen der Schweiz Windverhältnisse herrschen, die für die energetische Nutzung interessant sind. Windenergie könnte gemäss den Energieperspektiven 2050 bis 2050 7-10% des Schweizer Stromkonsums decken.

Für die Standortplanung von Windenergieanlagen sind die Kantone zuständig. Sie legen in ihren Richtplänen fest, wo Windenergieanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Der Windatlas Schweiz ist eine wichtige Grundlage für diese Planungsarbeiten. Insbesondere in Kombination mit den Geodaten zu Ausschluss- und Vorbehaltsgebieten sowie zur Erschliessung durch Strasse und Stromnetz lässt sich auf der Basis von www.windatlas.ch das Potenzial der Windenergie in der Schweiz genauer berechnen.

Der neue Windatlas Schweiz deckt die gesamte Schweiz ab. Er basiert auf langjährigen Klimadaten und lokalen Windmessungen mit einer Auflösung von 100x100 Metern. In fünf Höhenstufen über Grund (50m, 75m, 100m, 125m und 150m) sind Angaben über Windstärke und Windrichtung verfügbar. Gegenüber der Windkarte aus dem Jahre 2011 konnte die Genauigkeit wesentlich verbessert werden, insbesondere im Jurabogen, im Mittelland und in der Ostschweiz.

Bundesrat will mit voller Öffnung des Strommarktes zuwarten

Das UVEK prüft, beauftragt durch den Bundesrat, auf welchen Zeitpunkt die volle Marktöffnung angezeigt ist. Alle relevanten Aspekte wie die anstehende Revision des StromVG sowie die Gesetzgebungsarbeiten an der Energiestrategie 2050 werden gemäss der entsprechenden Pressemitteilung berücksichtigt. 2017 soll hiernach eine Standortbestimmung hinsichtlich der vollen Öffnung des Strommarktes zuhanden des Bundesrates erfolgen.

link zur Pressemitteilung

Biogene Treibstoffe Biodiesel und Biogas: Änderung der Mineralölsteuerverordnung

Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung bezüglich biogener Treibstoffe wie Biodiesel und Biogas gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Inkraftsetzung der vom Parlament beschlossenen Änderungen des Mineralölsteuergesetzes sowie des Umweltschutzgesetzes vom 21. März 2014 bestimmt. Die geänderten Erlasse treten auf den 1. August 2016 in Kraft.

Das Parlament hatte im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen" (09.499) die Anforderungen für die Gewährung der Steuererleichterung für biogene Treibstoffe angepasst. Sie werden neu auf Gesetzesstufe geregelt. Im Bereich der Biodiversität wurden die Anforderungen mit jenen der EU harmonisiert. Darüber hinaus wird ein Kriterium eingeführt, wonach der Anbau der Rohstoffe auf Flächen erfolgen muss, die rechtmässig erworben wurden. Bei Treibstoffen aus biogenen Abfallstoffen wird, mit Ausnahme der sozialen Anforderungen, davon ausgegangen, dass diese die angepassten Anforderungen erfüllen. Der Bundesrat hat die Mineralölsteuerverordnung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen.

Die vom Parlament beschlossenen Änderungen ermöglichen es dem Bundesrat ausserdem, zusätzlich die Anforderung einzuführen, dass die Herstellung von biogenen Treibstoffen nicht zu Lasten der Ernährungssicherheit erfolgen darf. Er hat dabei international anerkannte Standards zu berücksichtigen.

Mit der Inkraftsetzung erhält der Bundesrat zudem die Kompetenz, eine Zulassungspflicht einzuführen, falls biogene Treib- und Brennstoffe, welche die ökologischen und sozialen Anforderungen an die Steuererleichterung nicht erfüllen, in erheblichem Mass in der Schweiz in Verkehr gebracht werden.

Hydrologisches Jahrbuch der Schweiz 2015

Das "Hydrologische Jahrbuch der Schweiz" wird vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegeben und liefert einen Überblick über das hydrologische Geschehen auf nationaler Ebene. Es zeigt die Entwicklung der Wasserstände und Abflussmengen von Seen, Fliessgewässern und Grundwasser auf und enthält Angaben zu Wassertemperaturen sowie zu physikalischen und chemischen Eigenschaften der wichtigsten Fliessgewässer der Schweiz. Die meisten Daten stammen aus Erhebungen des BAFU. 

Wasserkraft Schweiz: Statistik 2015 und interaktive Karte

Am 1. Januar 2016 waren in der Schweiz 623 Wasserkraft-Zentralen mit einer Leistung grösser 300 kW in Betrieb (1.1.2015: 604 Anlagen). Die maximale mögliche Leistung ab Generator hat gegenüber dem Vorjahr um 71 MW zugenommen.

Die erwartete Energieproduktion stieg gegenüber dem Vorjahr um 144 GWh/a auf 36'175 GWh/a (Vorjahr: 36'031 GWh/a). Diese Zunahme ist primär auf den Zubau neuer Anlagen, Erweiterungen und Optimierungen zurückzuführen. Die Zunahme der erwarteten Energieproduktion ist deutlich grösser als der Mittelwert der letzten 10 Jahre (88 GWh) und höher als der Mittelwert der letzten 20 Jahre (126 GWh). Die Wasserkraft hat auf der Basis der mittleren Produktionserwartung einen Anteil von rund 56% an der Stromproduktion in der Schweiz. Die Kantone mit der grössten Produktionserwartung sind Wallis mit 9'679 GWh/a (26,7%), Graubünden mit 7'889 GWh/a (21,8%), Tessin mit 3'547 GWh/a (9,8%) und Bern 3'346 GWh/a (9,2%).

Cyber-Risiken: Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen für Erdgas abgeschlossen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Jahresbericht 2015 des Steuerungsausschusses über den Umsetzungsstand der "Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" zur Kenntnis genommen. Im vergangenen Jahr wurden wichtige Ziele erreicht. Unter anderem wurden Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen in kritischen Teilsektoren durchgeführt, ein Lageradar zur Visualisierung der aktuellen Bedrohungslage entwickelt sowie die Fachkompetenzzentren weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher angegangen werden können.

Am 27. Juni 2012 hat der Bundesrat die "Nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS)" und am 15. Mai 2013 deren Umsetzungsplan mit 16 Massnahmen verabschiedet. Die 16 Massnahmen sollen bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Heute hat der Bundesrat vom Jahresbericht 2015 Kenntnis genommen. Auch im vergangenen Jahr konnten wichtige Ziele erreicht werden. Die Umsetzung der Massnahmen ist mehrheitlich im Zeitplan.

Risikoanalysen und visualisierte Bedrohungslage

Bei zehn von insgesamt 28 kritischen Teilsektoren wurden die Risiko- und Verwundbarkeitsanalysen abgeschlossen. In ersten Konzeptentwürfen wurde aufgezeigt, wie die identifizierten Verwundbarkeiten reduziert werden können. Bei folgenden Teilsektoren liegen Risikoanalysen vor: Erdgasversorgung, Strassenverkehr, Stromversorgung, Luftverkehr, Lebensmittelversorgung, ärztliche Betreuung und Spitäler, Banken, Labors, Medien und Zivilschutz. Neben den Kenntnissen über die Verwundbarkeiten ist auch eine gute Einschätzung der aktuellen Bedrohungslage ein wichtiges Instrument. Zu diesem Zweck entwickelte die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) einen interaktiven Lageradar, der die verschiedenen Cyber-Bedrohungen gegen die Infrastrukturen der Schweiz visualisiert, deren Relevanz aufzeigt und dadurch Bedrohungen frühzeitig erkennen lässt.

Fachkompetenzzentren ausgebaut

Die Organisationseinheiten der Bundesverwaltung, welche für die Identifikation von Cyberrisiken und die Behandlung von Vorfällen zuständig sind, wurden auch in diesem Jahr weiter ausgebaut, damit Vorfälle rascher und parallel behandelt werden können. Zur Identifikation von Täterschaften konnte die Fachabteilung Cyber des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ihr Spezialwissen und ihre Fähigkeiten aufbauen, die es ihr erlauben, die Ziele, Methoden und Akteure eines Angriffs zu analysieren und so mögliche Täter zu identifizieren.

Internationale Zusammenarbeit und Kompetenzbildung

Im Bereich der Forschung und Bildung sind wichtige Schritte eingeleitet worden, um den Fachkräftemangel im Bereich der Sicherheit betreffend Informations- und Kommunikationstechnik zu entschärfen. Ebenso konnte die internationale Zusammenarbeit auf bilateraler und multilateraler Ebene erheblich gestärkt werden. So wurde in diesem Jahr ein zweiter Katalog von vertrauensbildenden Massnahmen mit der OSZE erarbeitet und verabschiedet.

Wirksamkeitsüberprüfung

Die Strategie NCS hat einen Umsetzungsprozess ausgelöst, der laufend auf der operativen Ebene erste Wirkungen erzielt und auch nach 2017 nicht abgeschlossen sein wird. Um zu überprüfen, wie wirksam die 16 Massnahmen sind, wurde im Januar 2016 eine Wirksamkeitsüberprüfung gestartet, die von einer externen und neutralen Stelle durchgeführt wird. Die Ergebnisse werden dem Bundesrat im Frühjahr 2017 als Basis für die Entscheide zum weiteren Vorgehen vorgelegt.

UREK S: Einigung bei der Wasserkraft

Differenzbereinigung zur Energiestrategie 2050: Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Beratungen zur Differenzbereinigung der Energiestrategie 2050 fast zu Ende geführt. Sie bleibt weitgehend auf der Linie des Ständerates, stimmt aber dem Nationalrat bei der Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft zu.

Die Kommission hält grösstenteils an den Beschlüssen des Ständerates aus der ersten Beratung fest und lässt damit viele Differenzen mit dem Nationalrat stehen (13.074). Sie schwenkt aber in einem zentralen Punkt einstimmig auf den Nationalrat ein und übernimmt grundsätzlich das Modell der Marktprämie für die Unterstützung der Grosswasserkraft (Art. 33a), verzichtet allerdings auf die Zweckbindung. Ausserdem beauftragt sie mit einem entsprechenden Zusatz in der Vorlage den Bundesrat, rechtzeitig einen Erlassentwurf vorzulegen für die Einführung eines marktnahen Modells, welches das Einspeisevergütungssystem ablösen soll. Auch bei der Direktvermarktung folgt die Kommission einstimmig dem Nationalrat und überlässt dem Bundesrat die Kompetenz, für einzelne Anlagentypen Ausnahmen zu erlassen (Art. 21). Hingegen bleibt sie bei der Interessenabwägung für den Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien in Gebieten, die unter Natur- oder Heimatschutz stehen (Art. 14 Abs. 3), bei der Position des Ständerates. Eine Minderheit will hier zurück zum Entwurf des Bundesrates. Auch belässt die Kommission die Untergrenze für die Teilnahme von Wasserkraft-Anlagen am Einspeisevergütungssystem bei 300 kW (Art. 19). Hier bevorzugt eine Minderheit die Untergrenze von 1 MW, die der Nationalrat beschlossen hatte. Im Weiteren hält die Kommission an der Möglichkeit für die Auktion von Vergütungssätzen fest (Art. 25).
Noch ausstehend sind die Beschlüsse zu den Steuerabzügen für Massnahmen im Gebäudebereich (Ziff. 2a und 2b im Anhang). Dazu verlangt die Kommission von der Verwaltung weitere Informationen zu steuerlichen Auswirkungen.

Stromverbrauch 2015 um 1,4% gestiegen

Im Jahr 2015 ist der Stromverbrauch in der Schweiz um 1,4% auf 58,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) gestiegen. Der Inlandverbrauch (zuzüglich Übertragungs- und Verteilverluste) lag bei 62,6 Mrd. kWh. Die Landeserzeugung der einheimischen Kraftwerke sank um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh bzw. erreichte ein Niveau von 63,7 Mrd. kWh nach Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh. Der mengenmässige Stromexportüberschuss lag im Jahr 2015 mit 1,0 Mrd. kWh um 4,5 Mrd. kWh unter dem Vorjahreswert, was zu einem Rückgang des Aussenhandelssaldos in Schweizer Franken auf 234 Mio. Franken gegenüber 442 Mio. Franken im 2014 führte.

Der schweizerische Elektrizitätsverbrauch (entspricht dem Landesverbrauch nach Abzug der Übertragungs- und Verteilverluste von 4,4 Mrd. kWh) stieg 2015 um 1,4% auf 58,2 Mrd. kWh (2014: 57,5 Mrd. kWh). Die quartalsweisen Verbrauchszunahmen betrugen im 2015 + 3,4% (1. Quartal), + 0,4% (2. Quartal), + 1,1% (3. Quartal) und + 0,3% (4. Quartal).

Die wichtigen Einflussgrössen auf den Elektrizitätsverbrauch zeigen im Jahr 2015 folgende Entwicklungen:

  • Wirtschaftsentwicklung: Das Bruttoinlandprodukt (BIP) nahm 2015 gemäss den ersten provisorischen Ergebnissen um 0,9% zu (Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft, SECO).
  • Bevölkerungsentwicklung: Die Bevölkerung der Schweiz stieg gemäss dem „mittleren" Bevölkerungsszenario 2010 des Bundesamtes für Statistik (BFS) um rund 0,9% pro Jahr. (Das BFS hat noch keine offiziellen Daten zur Entwicklung der Wohnbevölkerung im Jahr 2015 publiziert.)
  • Witterung: 2015 nahmen die Heizgradtage gegenüber dem Vorjahr um 10,5% zu (siehe Tabelle im Anhang). Da in der Schweiz gegen 10% des Stromverbrauchs für das Heizen verwendet werden (Analysen des Energieverbrauchs nach Verwendungszweck, BFE/Prognos 2015), bewirkte diese Entwicklung einen Anstieg des Stromverbrauchs gegenüber dem Vorjahr (Das Jahr 2014 war das wärmste Jahr seit Messbeginn 1864)

Mittlere inländische Elektrizitätsproduktion

Die Elektrizitätsproduktion (Landeserzeugung vor Abzug des Verbrauchs der Speicherpumpen von 2,3 Mrd. kWh) des schweizerischen Kraftwerkparks sank 2015 um 5,3% auf 66,0 Mrd. kWh (2014: 69,6 Mrd. kWh). Im 1. und 2. Quartal lag die Inlanderzeugung über dem entsprechenden Vorjahreswert (+ 3,7% resp. + 1,8%). Im 3. und 4. Quartal des Jahres lag die Inlanderzeugung hingegen deutlich unter den entsprechenden Vorjahreswerten (- 10,7% resp. - 14,9%).

Die Wasserkraftanlagen (Laufkraftwerke und Speicherkraftwerke) produzierten 0,5% mehr Elektrizität als im Vorjahr (Laufkraftwerke - 3,8%, Speicherkraftwerke + 3,7%). Im trockenen Sommer 2015 stieg die Produktion der Wasserkraftwerke um 1,2% (Laufkraftwerke + 0,6%, Speicherkraftwerke + 1,8%), in den beiden Winterquartalen ergab sich hingegen eine Produktionsabnahme von 0,5% (Laufkraftwerke - 11,4% vor allem wegen unterdurchschnittlicher Niederschlagsmengen im 4. Quartal, Speicherkraftwerke + 5,7% vor allem wegen Mehrproduktion im 1. Quartal im Vergleich zum Vorjahr).

Die Stromproduktion der fünf schweizerischen Kernkraftwerke sank um 16,2% auf 22,1 Mrd. kWh (2014: 26,4 Mrd. kWh). Dies ist vor allem zurückzuführen auf ausserordentliche Stillstände der Kernkraftwerke Beznau I + II sowie des Kernkraftwerks Leibstadt. Die Verfügbarkeit des schweizerischen Kernkraftwerkparks erreichte 76,0% (2014: 90,9%).

Am gesamten Elektrizitätsaufkommen waren die Wasserkraftwerke zu 59,9%, die Kernkraftwerke zu 33,5% sowie die konventionell-thermischen und erneuerbaren Anlagen zu 6,6% beteiligt.

Exportüberschuss im Jahre 2015

Bei Importen von 42,3 Mrd. kWh und Exporten von 43,3 Mrd. kWh ergab sich 2015 ein Exportüberschuss von 1,0 Mrd. kWh (2014: Exportüberschuss von 5,5 Mrd. kWh). Im ersten und im vierten Quartal importierte die Schweiz per Saldo 3,3 Mrd. kWh (2014: 0,7 Mrd. kWh), im zweiten und dritten Quartal exportierte sie per Saldo 4,3 Mrd. kWh (2014: 6,2 Mrd. kWh).

Der Erlös aus den Stromexporten betrug 2'033 Mio. Franken (4,72 Rp./kWh). Für die Importe fielen Ausgaben von 1'799 Mio. Franken an (4,26 Rp./kWh). Der positive Aussenhandelssaldo der Schweiz sank um 47,1% auf 234 Mio. Franken (2014: 442 Mio. Franken).

Bundesrätin Doris Leuthard unterzeichnet Pariser Klimaschutz-Abkommen in New York

Am 22. April reiste Bundesrätin Doris Leuthard nach New York, wo sie im Rahmen einer offiziellen Zeremonie am Sitz der Vereinten Nationen das Pariser Klimaschutz-Abkommen für die Schweiz unterzeichnete. Das Abkommen regelt die internationale Klimapolitik für die Zeit nach 2020.

Mit dem Pariser Klimaschutz-Abkommen beginnt für die internationale Klimapolitik eine neue Ära. In diesem Abkommen verpflichten sich erstmals alle Länder dazu, ihre Treibhausgasemissionen so weit zu senken, dass der Anstieg der globalen Erwärmung im Durchschnitt auf deutlich weniger als 2 Grad Celsius begrenzt wird. Der Bundesrat hat dem Abkommen am 23. März zugestimmt.

Zu den wichtigsten Diskussionsthemen in New York gehören die Umsetzung des Pariser Abkommens und die konkreten Massnahmen der einzelnen Länder zum Erreichen dieses Ziels.