Bundesrat passt Bewirtschaftungsentgelt für Direktvermarktung (EnFV) an

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 eine Revision der Energieförderungsverordnung beschlossen, um das Bewirtschaftungsentgelt für die Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien an das neue Preismodell von Swissgrid anzupassen. Der fixe Anteil bleibt unverändert, während der variable Anteil neu für alle Technologien quartalsweise auf Grundlage der technologiespezifischen Ausgleichsenergiekosten berechnet wird. Damit kann ab 1. Juli 2026 wieder ein variabler Ausgleich für die Ausgleichsenergiekosten ausbezahlt werden. Die Anpassung betrifft Photovoltaik, Biomasse, Windenergie und Wasserkraft.

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