Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 einen Postulatsbericht zur Nutzung von Abwärme verabschiedet und spricht sich gegen neue bundesrechtliche Vorgaben aus. Nach seiner Auffassung sind die kantonalen Mustervorschriften im Energiebereich das zentrale Instrument, um die Nutzung von Abwärme etwa aus Kehrichtverbrennungsanlagen oder Datenzentren zu fördern. Auch eine Pflicht zur Bezeichnung solcher Standorte im kantonalen Richtplan lehnt er ab.
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