Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt, um den Zugang zu Ladeinfrastruktur in Wohnliegenschaften zu erleichtern. Künftig sollen Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet werden können, die Grundinstallation für das Laden von Elektrofahrzeugen zu erstellen, sofern dies Mietende oder Personen im Stockwerkeigentum verlangen und die Umsetzung zumutbar ist. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Oktober 2026.