Das UVEK hat am 14. September 2026 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen mehrerer Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Vorgesehen sind insbesondere folgende Änderungen:
Energieeffizienzverordnung (EnEV): Übernahme neuer EU-Vorgaben zur Energie- und Ressourceneffizienz elektrischer Geräte sowie punktuelle Verschärfung der Effizienzanforderungen.
Energieförderungsverordnung (EnFV): Präzisierungen bei den Voraussetzungen für Förderbeiträge an Wasserkraftanlagen und beim Vollzug der gleitenden Marktprämie sowie Anpassung der maximalen Vergütungssätze.
Kernenergieverordnung (KEV): Anpassung der Vorgaben zur nuklearen Sicherheit an Empfehlungen der IAEO, insbesondere zur IT-Sicherheit und zum Schutz vor Cyberbedrohungen.
Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV): Aktualisierung der technischen Vorschriften und Übernahme überarbeiteter Richtlinien für Gasinfrastrukturen.
Stromversorgungsverordnung (StromVV): Erweiterte Bearbeitungsmöglichkeiten für nicht-pseudonymisierte Messdaten zur Kontrolle von Anschlussbedingungen, Vereinfachungen bei Pilot- und Demonstrationsprojekten sowie Präzisierungen zu Netznutzungsentgelten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. Dezember 2026. Die Änderungen sollen am 1. Juli 2027 in Kraft treten.