ElCom präzisiert Behandlung von Abgeltungen für Netzverstärkungen

Die ElCom hat konkretisiert, wie Verteilnetzbetreiber Vergütungen und Abgeltungen für erzeugungsbedingte Netzverstärkungen im regulatorischen Anlagevermögen zu behandeln haben. Die erhaltenen Mittel sind nach der Bruttomethode mittels negativer Aktivierung vom regulatorischen Anlagevermögen abzuziehen, sodass auf dem vergüteten Teil der Investitionen kein Ertrag erwirtschaftet wird. Vergütungen für Netzverstärkungen nach Art. 15b Abs. 3 StromVG und pauschale Abgeltungen nach Art. 15b Abs. 4 StromVG sowie die damit verbundenen Netzverstärkungen sind jeweils getrennt auszuweisen. Abschreibungen erfolgen ab Inbetriebnahme der entsprechenden Netzverstärkung; die kalkulatorische Verzinsung richtet sich nach dem WACC Netz. Die erweiterten Ausweispflichten gelten erstmals für die Jahresrechnung Netz 2026.

Zum Newsletter

Zur Medienmitteilung