ElCom: Anpassung von zwei Weisungen sowie Mitteilung zu Praxismodell Eigenverbrauch

Die ElCom hat aufgrund neuer Bestimmungen im Stromversorgungsgesetz und in der Stromversorgungsverordnung sowie im Energiegesetz und in der Energieverordnung (Mantelerlass) die folgenden Weisungen und Mitteilungen angepasst bzw. neu erlassen:

  • Weisung 2/2018 Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1 Stromversorgungsverordnung

  • Weisung 5/2025 Transparente und vergleichbare Rechnungsstellung

  • Mitteilung Praxismodell Eigenverbrauch

Zudem hat die ElCom die Weisung 5/2022 (Kostenrechnung: Einreichung und nachträgliche Anpassung) leicht angepasst, nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes A-3857/2023 vom 15. Januar 2025 in Rechtskraft erwachsen ist.

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