Die ElCom hat aufgrund neuer Bestimmungen im Stromversorgungsgesetz und in der Stromversorgungsverordnung sowie im Energiegesetz und in der Energieverordnung (Mantelerlass) die folgenden Weisungen und Mitteilungen angepasst bzw. neu erlassen:
Weisung 2/2018 Gestehungskosten und langfristige Bezugsverträge gemäss Artikel 4 Absatz 1 Stromversorgungsverordnung
Weisung 5/2025 Transparente und vergleichbare Rechnungsstellung
Mitteilung Praxismodell Eigenverbrauch
Zudem hat die ElCom die Weisung 5/2022 (Kostenrechnung: Einreichung und nachträgliche Anpassung) leicht angepasst, nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes A-3857/2023 vom 15. Januar 2025 in Rechtskraft erwachsen ist.
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