Die ElCom hat am 24. Juni 2025 in Weisung 7/2025 festgehalten, dass Beiträge an Förderfonds nicht zu den anrechenbaren Kosten der Grundversorgung zählen und deshalb nicht in die Energietarife eingerechnet werden dürfen. Dies gilt auch für Beschaffungsverträge mit Dritten. Eine StromVG-konforme Erhebung ist nur über eine separate Abgabe mit entsprechender gesetzlicher Grundlage oder über freiwillige Beiträge möglich – letztere müssen aber strikt von der Stromversorgungstätigkeit getrennt werden. Werbung auf oder mit der Stromrechnung ist unzulässig. Zertifizierungskosten hingegen können unter bestimmten Voraussetzungen als anrechenbare Kosten gelten. Die ElCom wird ab den Tarifen 2027 die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen und räumt den Verteilnetzbetreibern bis dahin eine Übergangsfrist ein.
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