Ab 1. Januar 2025 muessen Kosten für die Vorbereitung von Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung nicht mehr über die Verteilnetze, sondern direkt über Swissgrid abgerechnet werden. Grundlage ist Art. 15a StromVG. Die bisherige Deklaration über das ElCom-Formular entfällt; bereits die Ist-Kosten 2025 sind über Swissgrid einzureichen.
Ab Mitte Dezember 2025 steht im Swissgrid-Kundenportal ein neues Meldeverfahren bereit, über das Netzbetreiber, Erzeuger und Speicherbetreiber ihre Kosten bis Ende März 2026 erfassen. Nach Prüfung durch das BWL und Anhörung der ElCom erfolgt die Auszahlung im Sommer 2026. Die neue Ordnung gewährleistet eine einheitliche und transparente Kostenabwälzung und stellt sicher, dass die OSTRAL-Aufwände solidarisch getragen werden.