ElCom erlässt neue Weisung zur Jahresrechnung Netz

Mit dem Inkrafttreten von Artikel 13f StromVV hat das Fachsekretariat der ElCom die Weisung zur Jahresrechnung Netz überarbeitet. Ab der Jahresrechnung 2026 müssen Verteilnetzbetreiber die erhaltenen Vergütungen und pauschalen Abgeltungen nach Art.15bStromVG sowie die entsprechenden erzeugungsbedingten Netzverstärkungen separat ausweisen.

Die neue Weisung legt weiterhin die Minimalanforderungen fest; zusätzliche Hinweise zur praktischen Handhabung der neuen Vorgaben will das Fachsekretariat zu einem späteren Zeitpunkt in einer eigenen Mitteilung bereitstellen. Bis Ende 2021 gilt Weisung 3/2011, für die Jahre 2022 bis 2025 Weisung 1/2022.

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