BGer: Beschwerden gegen Windparkzone Schwyberg gutgeheissen

Medienmitteilung des Bundesgerichts: Windpark-Projekt Schwyberg: Beschwerde von Natur- und Umweltschutzorganisationen gutgeheissen

Die vorgesehene Spezialzone für das Windpark-Projekt auf dem Schwyberg im Kanton Freiburg erfüllt die bundesrechtlichen Anforderungen nicht. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde von vier Natur- und Umweltschutzorganisationen gegen den Entscheid des Kantonsgerichts des Kantons Freiburg gut und schickt die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Im Rahmen einer gesamthaften Interessenabwägung sind die Eignung des Standorts Schwyberg sowie mögliche Varianten und Alternativen vertieft zu prüfen. Verstärkt miteinzubeziehen sind dabei auch die Interessen des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzes.

Link: Urteil vom 26. Oktober 2016 (1C_346/2014) im Volltext