Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 den Szenariorahmen 2030/2040 genehmigt (über dessen Einführung hat Energieradar berichtet).
Bundesrat: Genehmigung des revidierten Energiechartavertrags
An seiner Sitzung vom 9. November 2022 hat der Bundesrat den seit seinem Inkrafttreten 1998 erstmals revidierten Energiechartavertrag genehmigt, bei welchem es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor zwischen 53 Staaten handelt. Neben vielen weiteren Präzisierungen soll der Vertrag mit der Revision auf die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens ausgerichtet und an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst werden. Internationale Regeln für den Handel und den Schutz von Energieinvestitionen sind sehr wichtig für die Schweiz, da sie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.
Für weitere Details ist die Medienmitteilung zu konsultieren.
Bundesrat: Klärung der Rahmenbedingungen für Gasspeicher in der Schweiz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2022 einen Bericht zum Bau von Gasspeichern in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Dieser zeigt, dass solche saisonalen Speichermöglichkeiten für Erdgas, Biogas oder Wasserstoff der Versorgungssicherheit dienen könnten, auch wenn die Schweiz ihren Gasbedarf senkt. Der Bundesrat lässt deshalb die dafür nötigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen klären. Die Analysen werden vom UVEK in Zusammenarbeit mit dem WBF und unter Einbezug der Gaswirtschaft durchgeführt und dem Bundesrat bis Ende April 2023 vorgelegt.
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Bundesrat: Kein aktueller Handlungsbedarf für Unterstützungsmassnahmen
Der Bundesrat hat am 2. November 2022 verschiedene Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den hohen Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Er kam dabei zum Schluss, dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation eine Intervention rechtfertigen. Er sieht daher für den Winter 2022/23 keinen Bedarf für ausserordentliche Massnahmen.
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ElCom: Erlass von erster, abschlägiger Verfügung betr. Rückkehr in Grundversorgung nach Betriebsübernahme
Die ElCom musste sich erstmals im Rahmen einer Verfügung mit der Frage auseinandersetzen, ob nach einer Betriebsübernahme erneut ein Anspruch auf Strombelieferung in der Grundversorgung besteht. Die ElCom hält in ihrer Verfügung im Wesentlichen fest, dass der Grundsatz «einmal frei, immer frei» gemäss Art. 11 Abs. 2 letzter Satz StromVV weiterhin gilt, wenn dieselbe Verbrauchsstätte nach der Übernahme unverändert weiterbesteht. Im konkreten Fall lag eine Absorptionsfusion mit Übernahme aller Rechte und Pflichten vor. Die ElCom kam deshalb zum Schluss, dass der Netzzugang für die betreffenden Verbrauchsstätten auf das übernehmende Unternehmen übergegangen ist.
Die Verfügung wird demnächst auf der Website der ElCom publiziert.
UREK-S: Unterstützung der parl. Initiative zur Beschleunigung des Baus von Windkraftanlagen
Die UREK-S hat am 25. Oktober 2022 einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 22.461 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu unterstützen. Diese Initiative will den Bau von Windparks beschleunigen und verlangt, das einschlägige Recht so anzupassen, dass Windkraftanlagen rascher eine Baubewilligung erhalten.
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Bundesrat: Energiespar-Alliance lanciert
Der Bundesrat hat gemeinsam mit über 180 Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Kantonen, Städten und Gemeinden offiziell die Energiespar-Alliance lanciert. Diese ergänzt die Spar-Kampagne «Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.»
Die Partner der Energiespar-Alliance aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der öffentlichen Hand bekennen sich zur Kampagne und engagieren sich mit eigenen Massnahmen, um die Versorgungssicherheit für den kommenden Winter zu stärken. Der Energiespar-Alliance können sich laufend weitere interessierte Unternehmen und Organisationen anschliessen.
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Bundesrat: temporäre Spannungserhöhungen im Übertragungsnetz
Am 30. September 2022 hat der Bundesrat eine temporäre Erhöhung der Betriebsspannung der Übertragungsleitungen zwischen Bickigen und Chippis sowie zwischen Bassecourt und Mühleberg (von 220 Kilovolt (kV) auf 380 kV) genehmigt. Damit können Engpässe im Übertragungsnetz entschärft und die Importkapazitäten um bis zu 850 Megawatt erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. September 2022 die entsprechenden Verordnungen per 1. Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Die Verordnungen sind bis Ende April 2023 befristet.
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Zur Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes
Zur Verordnung über die Erhöhung der Betriebsspannung im elektrischen Übertragungsnetz
Bundesrat: befristete Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft
Der Bundesrat hat gestützt auf Art. 31 Abs. 1 und 2 des Landesversorgungsgesetzes (LVG) an seiner Sitzung vom 30. September 2022 eine weitere Massnahme zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit in diesem Winter gutgeheissen. Wasserkraftwerke, die erhöhte ökologische Anforderungen erfüllen, sollen mehr Wasser für die Stromproduktion nutzen bzw. die Restwasserabgabe temporär reduzieren. Die entsprechende Verordnung ist auf sieben Monate befristet und tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit der Massnahme kann die Stromproduktion um maximal 150 GWh gesteigert werden.
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Zur Verordnung über die befristete Erhöhung der STromproduktion bei Wasserkraftwerken
Zur Verordnung über die Änderung von Bestimmungen des Landesversorgungsgesetzes
Zum Erläuternden Bericht
Bundesrat: Krisenstab für Energiemangellage
Am 30. September 2022 hat der Bundesrat den Krisenstab genehmigt, der zum Einsatz gelangt, sollte es in der Schweiz beim Gas oder beim Strom zu einer Mangellage kommen. Dieser würde die aktuelle Krisenorganisation erweitern. Es wird ein Single Point of Contact (SPOC) als Kontaktstelle für die Kantone und die von den Massnahmen betroffenen Wirtschaftssektoren eingerichtet.
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ElCom: Mitteilung zur Anrechenbarkeit von Kosten für Cybersicherheitsmassnahmen
Die ElCom als Regulator erwartet von den Netzbetreibern, dass die Branchendokumente «ICT Continuity», «Handbuch Grundschutz für Operational Technology in der Stromversorgung» und «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen» des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen umgesetzt werden. Diese Umsetzung soll effizient und risikobasiert erfolgen. Die Kosten sind im Sinne von Art. 15 StromVG anrechenbar.
Mit der Mitteilung der ElCom vom 30. September 2022 sollen mögliche Unsicherheiten in Bezug auf die Anrechenbarkeit geklärt und so ein Beitrag zur raschen Umsetzung von Cybersicherheitsmassnahmen geleistet werden.
Zur ElCom Mitteilung
Bundesrat: Empfehlung zur Umschaltung von Zweistoffanlagen per 1. Oktober 2022
Der Bundesrat empfiehlt am 23. September 2022 die Umschaltung von Zweistoffanlagen auf Heizölbetrieb per 1. Oktober 2022. Die Empfehlung soll massgeblich zum Erreichen des freiwilligen Gas-Sparziels von 15 Prozent beitragen. Um die Versorgung mit Mineralölprodukten weiterhin sicherstellen zu können, hat der Bundesrat überdies die Pflichtlager für Autobenzin, Diesel- und Heizöl sowie Flugpetrol ab dem 3. Oktober 2022 freigegeben.
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UVEK: Vernehmlassung zur Revision von Verordnungen im Energiebereich
Das UVEK hat am 21. September 2022 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung, der Rohrleitungsverordnung sowie der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. Dezember 2022. Es ist vorgesehen, die Verordnungen am 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen.
Betreffend die einzelnen Anpassungen siehe die Medienmitteilung.
ElCom: Mitteilung zu VNB-Beteiligungsmodellen von Endverbrauchern an Produktionsanlagen
Die ElCom hat am 1. September 2022 eine neue Mitteilung zu sogenannten Beteiligungsmodellen von Energieversorgungsunternehmen (EVU) erlassen. Bei solchen Modellen baut und betreibt das EVU eine neue Elektrizitätserzeugungsanlage (EEA), meistens eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage). Interessierte Endverbraucher haben dann die Möglichkeit, sich in einer bestimmten Art und Weise zu «beteiligen». Meist entrichten sie dazu einen einmaligen Beitrag mit Bezug zu einer bestimmten Fläche der PV-Anlage. Im Gegenzug erhalten sie eine periodische Entschädigung für eine bestimmte Zeitdauer, häufig eine bestimmte Strommenge pro Jahr für 20 Jahre. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Stromrechnung.
In der Mitteilung macht die ElCom Vorgaben zur Ausgestaltung von «Beteiligungsmodellen», damit diese stromversorgungsrechtlich als zulässig angesehen werden können. Bereits bestehende Modelle, welche den Vorgaben nicht genügen, sind bis am 1. Januar 2024 anzupassen.
Zur ElCom Mitteilung
Bundesrat: Aussprache zu hohen Energiepreisen
Der Bundesrat hat am 24. und 31. August 2022 eine Aussprache zu den Auswirkungen der hohen Energiepreise und der Teuerung geführt. Er sieht derzeit keinen Bedarf für sofortige Massnahmen zur Abfederung der gestiegenen Preise. Derzeit gehen die Prognosen davon aus, dass die Inflation im kommenden Jahr wieder sinken wird. Der Bundesrat analysiert weiterhin die Entwicklungen auf den Energiemärkten und deren Auswirkungen auf die Haushalte und Wirtschaft und wird die Situation im Herbst 2022 erneut beurteilen.
Zur Medienmitteilung
Bundesrat: Start Energiesparkampagne
Um die Energieversorgung für das Winterhalbjahr rasch zu stärken hat der Bundesrat am 31. August 2022 die Energiesparkampange mit dem Slogan “Energie ist knapp. Verschwenden wir sie nicht.” lanciert.
Die Kampagne soll zeigen, wie Bevölkerung und Wirtschaft mit einfach umsetzbaren Tipps Energie sparen können. Ziel ist, dass sich möglichst viele freiwillig daran beteiligen – und dazu beitragen, dass die Schweiz gar nicht erst in eine Mangellage kommt.
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UREK-S: Beschluss dringlicher Massnahmen zur Erhöhung der Winterstromproduktion
Vor dem Hintergrund drohender Stromversorgungsengpässe hat die UREK-S an ihrer Sitzung vom 26. August 2022 Folgendes beschlossen:
Es sollen rechtliche Grundlagen für einen forcierten Ausbau der Photovoltaik geschaffen werden. Betroffen sind Photovoltaikanlagen in der freien Fläche oder auf Gebäuden mit einer jährlichen Produktion von über 20 GWh. Ihr Bedarf und ihre Standortgebundenheit soll gesetzlich verankert werden, weiter soll die Planungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht entfallen sowie statuiert werden, dass das Interesse an den Anlagen anderweitigen Interessen vorgeht. Voraussetzung für den Bau soll somit einzig die Zustimmung von Grundeigentümern und Standortgemeinden sein. Des Weiteren soll der Bau mit Investitionsbeiträgen des Bundes gefördert werden.
Weiter sollen geeignete Oberflächen von Infrastrukturanlagen des Bundes bestmöglich zur Nutzung von Sonnenenergie verwendet werden.
Ab 2024 soll zudem die Pflicht gelten, Neubauten mit Solaranlagen auszustatten.
Die Beschlüsse der UREK-S sollen noch im Herbst 2022 von Stände- und Nationalrat behandelt werden und danach in Form eines dringlichen Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.
Bundesrat: Freiwilliges Gas-Sparziel
Zur Verhinderung von Engpässen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 beschlossen, dass sich die Schweiz für das Winterhalbjahr ein freiwilliges Gas-Sparziel von 15% setzt. Das grösste Einsparpotential besteht im Bereich der Raumwärme, weshalb freiwillige Einsparungen in Haushalten, Industrie, Dienstleistungen und in der öffentlichen Verwaltung angestrebt werden.
Wie dieses Ziel genau erreicht werden soll und welche spezifischen Massnahmen dazu beschlossen wurden, können der Medienmitteilung entnommen werden.
BWL: Zweite Pflichtlagerunterschreitung für Mineralölprodukte
Um die Versorgung der Schweiz mit Mineralölprodukten weiterhin sicherzustellen, hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eine zweite Pflichtlagerunterschreitung beschlossen. Zwischen dem 22. August und 30. September 2022 dürfen weitere 12.8 % der Pflichtlagermenge bezogen werden.
Energieradar hat bereits über die erste Pflichtlagerunterschreitung berichtet.
Charta zur Beschleunigung des Ausbaus thermischer Netze
Der Ausbau thermischer Netze soll vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und im Sinne des Klimaschutzes stärker vorangetrieben werden, weshalb der Bund, Kantone und Gemeinden am 18. August 2022 eine entsprechende Charta unterzeichnet haben. Sie stützen sich dabei auf den Bericht “Potenzial von Fernwärme- und Fernkälteanlagen” vom 17. Dezember 2021. Da der Ausbau solcher Netze hochkomplex ist und die Zuständigkeiten aller drei Staatsebenen betrifft, ist deren Zusammenarbeit unerlässlich.