Die ElCom blickt auf die Entwicklungen auf den Märkten in der ersten Jahreshälfte zurück und gibt dabei einen Überblick über die Strom- und Gaspreise sowie CO2- und Spotpreise. Des Weiteren resümiert sie die Schwierigkeiten rund um die verkürzten Gaslieferungen und die dadurch mittlerweile entstandenen Situationen in den Nachbarländern.
Bundsamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Pflichtlagerunterschreitung bei Mineralölprodukten beschlossen
Logistische Engpässe auf dem Rhein und bei ausländischen Bahnen beeinträchtigen den Nachschub von Mineralölprodukten. Um die Versorgung sicherzustellen, hat das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL eine Pflichtlagerunterschreitung um 6,5 Prozent beschlossen. Diese Massnahme gilt für den Zeitraum zwischen dem 25. Juli und Anfang September 2022.
Zur Medienmitteilung
UREK-N: Erhöhung der Transparenz bei Stromherkunft
Wie schon die UREK-S (Energieradar hat berichtet) hat auch die UREK-N die Motion 21.3620 «Mehr Transparenz bei der Stromherkunft» angenommen. Diese sieht vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neu mindestens vierteljährlich (anstatt wie heute nur jährlich) über die Erzeugungsart ihres Stroms informiert werden. Damit sollen die saisonalen Schwankungen in der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für die Endkundinnen und Endkunden besser ersichtlich und die Stromproduktion im Winter aufgewertet werden. Die Stromlieferanten sollen zukünftig Herkunftsnachweise entsprechend der gelieferten Strommenge quartalsweise oder monatsweise (anstatt wie bisher jährlich) beschaffen.
UREK-N: Eintreten auf Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative
Die UREK-N ist auf den Gegenentwurf des Bundesrates zur Biodiversitätsinitiative (Energieradar hat berichtet) eingetreten. Der Grund dafür liege im schlechten Zustand der Biodiversität und dem sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Die Kommission betont aber, dass die auszuarbeitenden Lösungen nicht nur den Interessen der Biodiversität, sondern auch denjenigen des Klimaschutzes und der Energieversorgung Rechnung tragen müssten.
Bundesrat: Gas-Beschaffung stärken und Vorbereitungen für Strom- und Gasmangellage treffen
Die Versorgung mit Gas soll für den Winter 2023 mit Speicherkapazitäten in den Nachbarländern und Optionen für zusätzliche Gaslieferungen sichergestellt werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 von der Gasbranche über den Stand dieser Beschaffungen sowie die laufenden Vorbereitungen für eine mögliche Strom- und Gasmangellage informieren lassen.
Für weitere Informationen stellt der Bundesrat Faktenblätter zur Organisation der Versorgungssicherheit, zu den Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und den Szenarien bei einer Mangellage im Erdgasbereich sowie einer solchen im Strombereich zur Verfügung.
Bundesrat: Genehmigung Klimaschutzabkommen mit Thailand und Ukraine
An seinen Sitzungen vom vom 3. bzw. 29. Juni 2022 hat der Bundesrat je ein Abkommen mit Thailand sowie der Ukraine genehmigt, welches der Schweiz erlaubt, in diesen Ländern Klimaschutz-Projekte zur CO2-Verminderung umzusetzen. Hintergrund ist das Pariser Klimaübereinkommen, in welchem sich die Schweiz verpflichtet hat, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 (gegenüber dem Stand von 1990) zu halbieren. Dieses Ziel kann sowohl mit inländischen Massnahmen, aber auch mit Klimaprojekten im Ausland erreicht werden. Das bedeutet, die Schweiz kann sich im Ausland erzielte Emissionsminderungen an ihr eigenes Ziel anrechnen lassen.
ElCom: Einführung der 60-Franken-Regel per 2024
Seit dem 1. Januar 2020 gelangt zur Beurteilung der Angemessenheit der Energietarife die 75-Franken-Regel zur Anwendung. Die ElCom überprüft diesen Schwellenwert regelmässig auf seine Angemessenheit. Mit der Begründung, dass der eintarifierte Gewinn deutlich zugenommen habe, hat die ElCom beschlossen, die Regel neu auf 60 Franken pro Rechnungsempfänger anzupassen.
Für die Netzbetreiber bedeutet dies:
Die ElCom setzt die Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie die sonstigen Kosten und den Gewinn im Energiebereich in das Verhältnis zu den Rechnungsempfängern. Liegt der dabei eruierte Wert bei <60 Franken/Rechnungsempfänger, gelten die Kosten und der Gewinn als nicht auffällig. Machen die Netzbetreiber höhere Kosten gelten, müssen sie dies begründen können. Die maximal mögliche Kostenanrechnung beträgt neu 100 Franken (zuvor 120 Franken).
Die neuen Schwellenwerte gelten ab dem 1. Januar 2024 und müssen bei der Berechnung der Tarife 2024 beachtet werden. Auf freiwilliger Basis können sie auch bereits früher angewendet werden.
Bundesrat: Revidierte Verordnungen im Energiebereich treten per 1. Juli 2022 in Kraft
An seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 hat der Bundesrat Änderungen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) gutgeheissen.
Mit Revision der RPV soll der Bau neuer Solaranlagen vereinfacht und beschleunigt werden, weshalb wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen neu als standortgebunden erklärt und die Bedingungen vereinfacht werden, um Solaranlagen auf Dächern bewilligungsfrei zu errichten. Zudem wird neu auch die Errichtung von Solaranlagen auf Flachdächern bewilligungsfrei möglich sein. Die Änderungen treten am 1. Juli 2022 in Kraft.
Mit Revision der EnEV wird die Berechnungsmethodik zur Einteilung der Personenwagen in die Energieeffizienz-Kategorien ab 1. Januar 2023 angepasst.
Um Anreize zu schaffen, veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, wurde die NIV revidiert. Dabei wird die elektrische Hausinstallation, die teils neuere und teils Abschnitte nach veralteten Normengenerationen enthält, unter die kürzere Kontrollperiode von fünf Jahren gesetzt. Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
UREK-S: Unterstützung des Rettungsschirms für Stromversorgungsunternehmen mit Liquiditätsengpässen
Die UREK-S befürwortet das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, welches vom Bundesrat vor dem Hintergrund der historisch hohen Strompreise und zum Schutz einer sicheren Stromversorgung ausgearbeitet worden ist. Die hohen Strompreise führen dazu, dass an der Strombörse handelnde Unternehmen für ihre Geschäfte temporär grosse Geldsummen als Sicherheiten hinterlegen müssen. Steigen die Preise weiter, besteht die Gefahr, dass die Stromversorgungsunternehmen die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen können und illiquide werden.
Im Gegensatz zur bundesrätlichen Vorlage hat sich die Kommission insbesondere dafür ausgesprochen, dass auch kleinere Stromversorgungsunternehmen Finanzhilfen beantragen können sollen (stets unter der Voraussetzung, dass sie als systemkritisch eingestuft werden). Unter Vorbehalt weiterer kleinerer Änderungen und Präzisierungen des Gesetzestextes spricht sich die Kommission für die Vorlage aus.
ElCom: Mitteilung zu steigenden Elektrizitätspreisen, Ersatzversorgung und Rückliefervergütung aktualisiert
In Ergänzung der Mitteilung vom 7. Dezember 2021 setzt sich die ElCom u.a. mit der Frage auseinander, ob ein Endverbraucher auf dem freien Markt durch die Teilnahme an einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) in die Grundversorgung zurückkehrt. Sie resümiert, dass sich ein ZEV grundsätzlich in der Grundversorgung befindet, sofern kein Netzzugang erfolgt ist. Vorbehalten bleiben Fälle der rechtsmissbräuchlichen Teilnahme am ZEV einzig zum Zweck der Rückkehr in die Grundversorgung.
Der Bundesrat heisst Bericht zum Ausbau von Negativemissionstechnologien gut
Um bis 2050 das Klimaziel von “Netto-Null” zu erreichen, müssen auch Technologien zur CO2-Abscheidung und Speicherung sowie Negativemissionstechnologien für schwer vermeidbare Emissionen entwickelt und ausgebaut werden. An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 hat der Bundesrat den Bericht, welcher die dafür notwendigen Massnahmen und Rahmenbedingungen aufzeigt, gutheissen.
Bundesrat: Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich
An seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Vorbereitung auf schwere Mangellagen im Strom- und Gasbereich zu verstärken. Einerseits wird ein neues Monitoringsystem geschaffen, welches von Swissgrid betrieben wird und mit welchem Strommangellagen frühzeitig erkannt werden sollen. Andererseits wird im Gasbereich eine Kriseninterventionsorganisation gebildet. Die entsprechenden notwendigen rechtlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe sind bereits vorgenommen worden.
Am 18. Mai 2022 hat der Bundesrat zusätzlich beschlossen, die Gasreserven für den Winter 2022/2023 zu stärken. Er verpflichtet die Gasbranche, Speicherkapazitäten in den umliegenden Ländern und zusätzliche Gaslieferungen zu sichern. Dazu wurde eine dringliche Verordnung in Kraft gesetzt.
Schliesslich verabschiedete der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 die Botschaft zum Rettungsschirm für systemkritische Stromversorgungsunternehmen mit Liquiditätsengpässen (Energieradar hat berichtet). Es handelt sich um ein dringliches Bundesgesetz, welches bis 2026 befristet werden soll. In einem nächsten Schritt wird das Parlament über das Gesetz beraten.
Zur konkreten Ausgestaltung des Rettungsschirms siehe Medienmitteilung
Der Bund unterstützt die Planung kommunaler PV-Anlagen und Ladeinfrastrukturen
Der Bund bietet den Gemeinden finanzielle Unterstützung bei der Planung von PVA auf kommunalen Gebäuden sowie bei der Entwicklung der Elektromobilität auf dem Gemeindegebiet. Dabei wird insbesondere ein Teil der Kosten der dafür notwendigen Machbarkeits- und Planungsstudien übernommen. Das Angebot gilt bis Ende 2023, beträgt Unterstützungsgelder in Gesamthöhe von CHF 8 Mio. und folgt dem Prinzip “first come first served”.
ElCom: Aktualisierung der Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2050
Seit der Revision des Energie- und Stromversorgungsgesetzes 2018 stellt die ElCom verschiedene Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 in Mitteilungsform zur Verfügung (Energieradar hat berichtet). Diese aktualisiert sie fortlaufend, zuletzt am 24. März 2022.
ElCom: Die Kostenerhebungen für das Jahr 2023 erfolgen (nur noch) webbasiert
Neu erfolgen die Kostenerhebungen für 2023 nur noch webbasiert über das Portal EDES und die bisherigen Datenerhebungen werden abgelöst. Über den Ersatz des bisherigen Dateneinlieferungssystems für Tarife und Kostenrechnungen hat Energieradar berichtet.
Bundesrat: Vernehmlassung zum Rettungsschirm für Strombranche
Nachdem der Bundesrat am 14. April 2022 beschlossen hat, die Schaffung eines Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen zu überprüfen, eröffnete er bereits zwei Wochen später, am 27. April 2022, die Vernehmlassung für ein entsprechendes Bundesgesetz. Ziel ist die Sicherstellung der Liquidität der im Handel tätigen Stromunternehmen bei extremen Preissteigerungen oder grossflächigen Ausfällen von Gegenparteien. Der Bundesrat sieht dafür 10 Milliarden Franken für Darlehen vor.
Die Vernehmlassung dauert bis am 4. Mai 2022. Nach Verabschiedung der Botschaft Mitte Mai soll die Vorlage in der Sommersession vom Parlament beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden. Das Gesetz soll mittelfristig durch andere Massnahmen zur Wahrung der Versorgungssicherheit abgelöst werden.
Den Erlasstext und Erläuterungen können unter den Links abgerufen werden.
Zur Medienmitteilung vom 14. April 2022
Zur Medienmitteilung vom 27. April 2022
Weitere Informationen: In ihrem aktuellen Newsletter blickt die ElCom auf die Versorgungsicherheit im Winter 2021/2022 zurück.
UREK-N: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichsystems, Bau von PVA auf Strassen- und Bahninfrastruktur und Einbau von Wärmepumpen
Die UREK-N hat eine parlamentarische Initiative (21.432) zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems angenommen, gemäss welcher die Verlagerung von CO2-intensiven Produktionsprozessen in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verhindern werden soll.
Weiter hat die UREK-N die Motionen 22.3386 und 22.387 angenommen, welche die Produktion von Solarstrom auf der bestehenden Strassen- und Bahninfrastruktur (z.B. auf Lärmschutzwänden, Fassaden oder Dachflächen) vorantreiben und die Hürden für den Einbau von Wärmepumpen abzubauen wollen. Letzteres soll durch eine Revision der Lärmschutzverordnung erreicht werden.
Bundesrat: Vernehmlassung zur Anpassung verschiedener Verordnungen im Energiebereich
Die am 6. April 2022 eröffnete Vernehmlassung umfasst die Stauanlagenverordnung (StAV), die Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV), die Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK), die Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK) sowie auch die Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV), die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB) und die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).
Die Revisionen der NEV und VGSEB regeln die Abgeltung des Bundes an das Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) für die Marktüberwachung. Die Revision der NIV soll Ungleichbehandlungen kleinerer Installationsunternehmen beseitigen: Neu sollen einem vollzeitbeschäftigten fachkundigen Leiter eines kleinen Installationsbetriebs bis zu drei vollzeitbeschäftigte kontrollberechtigte Personen unterstellt sein können. Gleichzeitig wird die Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen (V-UVEK NIV) revidiert, um die Modalitäten der vom ESTI durchgeführten Prüfungen zur Erlangung bestimmter eingeschränkter Installationsbewilligungen zu flexibilisieren und die Gebührenerhebung bei unentschuldigter Abmeldung oder Nichtteilnahme an der Prüfung zu regeln.
Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Juli 2022. Die Inkraftsetzung soll voraussichtlich Anfang 2023 erfolgen.
UREK-S: Förderung von erneuerbaren Treibstoffen und Wasserstoff
Die UREK-S hat die parlamentarische Initiative der UREK-N “CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe” (22.3376) gutgeheissen, für welche nun ein Gesetz ausgearbeitet wird. Erneuerbare Treibstoffe sollen durch eine Beimischpflicht (im Strassenverkehr), eine befristete Steuererleichterung und die Anrechenbarkeit an die CO2-Grenzwerte für Fahrzeugimporte gefördert werden.
Die Kommission will ausserdem die Entwicklung von CO2-neutralem Wasserstoff fördern. Mittels Kommissionsmotion forderte sie den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen zur Förderung vorzuschlagen. Auch die Motion “Grüne Wasserstoffstrategie für die Schweiz” (20.4406) hat die UREK-N einstimmig angenommen.
Des Weiteren sprach sich die Kommission für die Annahme der Motion “Massnahmen zur Reduktion der 80-prozentigen Energieverluste im Gebäudebereich” (19.4202) aus.
ElCom: Weisungen zu WACC Produktion und erweiterten Minimalanforderungen an Jahresrechnung Netz
Die ElCom hat per 31. März 2022 zwei neue Weisungen publiziert:
Die neue Weisung 1/2022 enthält erweiterte Minimalanforderungen an die Jahresrechnung Netz, um den Informationsgehalt für Endverbraucher zu erhöhnen.
In Weisung 2/2022 hat die ElCom entschieden, für den WACC Produktion gemäss StromVG den jeweils jährlich vom UVEK festgelegten WACC für die Förderung der Grosswasserkraft anzuwenden. Dieser wird seit 2014 auf 4.98 % festgelegt.
Zum ElCom Newsletter 3/2022, inkl. Weisung 2/2022
Zur Weisung 1/2022