Der Bundesrat kommt in einem am 13. Mai 2026 verabschiedeten Bericht zum Schluss, dass ein Betrieb der Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt bis zu 80 Jahren technisch möglich und in den meisten Fällen auch wirtschaftlich wäre. Voraussetzung dafür sind insbesondere stabile regulatorische Rahmenbedingungen sowie der Erhalt des nötigen Fachwissens. Der Bericht hält zudem fest, dass der Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke zusammen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien die Importabhängigkeit im Winter verringern und die Versorgungssicherheit stärken kann.