An ihrer Sitzung vom 3. Februar 2026 hat die ElCom ein Update der Weisung 7/2025 vom 3. Juni 2025 zum StromVG-konformen Umgang mit Zertifizierungskosten und Beiträgen zur Speisung von Fonds oder zur Finanzierung von Projekten verabschiedet. Hintergrund dieses Updates ist einerseits das Urteil des Bundesgerichts 2C_297/2024 vom 3. Dezember 2025 betreffend Abgaben auf der Energie und andererseits die Verfügung der ElCom 211-00506 vom 16. Dezember 2025 betreffend die Anrechenbarkeit von Kosten eines Strom-Labels.