Die UREK-N verabschiedet Gesetzesentwurf für CO2-Grenzausgleich bei Zementimporten

An ihrer Sitzung vom 1. September 2021 hat die UREK-N den betreffenden Gesetzesentwurf verabschiedet, welcher eine Abgabe auf Zementimporte aus Ländern ohne vergleichbare CO2-Bepreisung, welche die Differenz zum inländischen CO2-Preis ausgleichen soll, vorsieht (vgl. dazu auch die parlamentarische Initiative 21.432). Damit sollen Wettbewerbsnachteile der Schweizer Zementindustrie und die Verlagerung von Produktion und Emissionen ins Ausland vermindert werden. Nach Durchführung der Vernehmlassung hat die Kommission den Entwurf punktuell präzisiert. Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat und soll voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt werden.

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