ElCom: Verfügung zur Rechtmässigkeit von Circuit Breakers

Mit Verfügung vom 5. Dezember 2023 hat die Elcom über die Zulässigkeit zu einem ohne Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers eingesetzten intelligenten Messsystem mit ferngesteuerter Abschaltfunktion (sog. Circuit Breaker) und der Rechtmässigkeit der damit vorgenommenen Datenbearbeitungen entschieden:

Das Bundesverwaltungsgericht hatte ein intelligentes Messsystem mit Abschaltfunktion als intelligentes Steuer- und Regelsystems (Art. 17b StromVG) qualifiziert und geschlussfolgert, der Einsatz der Abschaltfunktion bedürfe der Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers, weil damit der Strombezug ferngesteuert unterbrochen werden könne.

Die ElCom hat im an sie zurückgewiesenen Verfahren nun verfügt, dass aus Gründen der Verhältnismässigkeit bei einem Endverbraucher, der das Messsystem mit Abschaltfunktion ablehnt, nicht eine Auswechslung des Smart Meters erforderlich sei, sondern ein Verbot, die Abschaltfunktion ohne Zustimmung zu anderen Zwecken als bei Gefährdungen des sicheren Netzbetriebs einzusetzen, ausreiche. Die ElCom entschied weiter, dass die Bearbeitungen der Messdaten durch die Netzbetreiberin sich mehrheitlich auf eine hinreichende rechtliche Grundlage stützen und verhältnismässig sind. Bei wenigen Datenbearbeitungen ordnete sie Anpassungen an. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

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