Bundesrat: Verordnung für Einschränkung der Grundversorgung im Post- und Zahlungsverkehr bei Strommangellage in Vernehmlassung

Der Bundesrat will mittels einer neuen Verordnung regeln, in welchem Umfang die Post die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten bei Eintritt einer schweren Strommangellage aufrechterhalten muss. Damit soll die Bevölkerung rechtzeitig über die (reduzierte) Dienstleistungsqualität der Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten informiert und eine Sanktionierung der Post wegen Nichteinhaltung der Grundversorgung vermieden werden.

Zur Medienmitteilung

Zu den Vernehmlassungsunterlagen