Bundesrat: verbesserte Förderbedingungen für Pilot- und Demonstrationsprojekte vorzeitig in Kraft

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 eine Änderung von Artikel 53 des Energiegesetzes per 1. Januar 2024 vorzeitig in Kraft gesetzt. Damit werden die Förderbedingungen für Pilot- und Demonstrationsprojekte (P+D) verbessert. Der Artikel wurde im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angepasst, dem die Schweizer Stimmbevölkerung im Juni 2023 zugestimmt hat. Die übrigen Regelungen des KlG werden voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft treten. Derzeit werden die dafür nötigen Anpassungen von Verordnungen vorbereitet.

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