Bundesrat: Verordnung über die Härtung der Mobilfunknetze gegen Stromversorgungsstörungen in Vernehmlassung

Das Mobilfunknetz soll auch bei Störungen der Stromversorgung weiter genutzt werden können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 eine entsprechende Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem müssen Mobilfunkkonzessionärinnen eine Notstromversorgung installieren.

Bis am 16. Februar 2024 können Interessierte dazu Stellung nehmen.

Zur Medienmitteilung

Zur Vernehmlassung