ElCom: Mehrkosten für netzdienliche Massnahme durch Kraftwerksbetreiber selbst zu tragen

Mit Verfügung vom 18. Oktober 2023 hat die ElCom entschieden, dass der Engadiner Kraftwerke AG (EKW) als Kraftwerksbetreiberin die Kosten für eine von ihr getätigte netzdienliche Massnahme nicht durch die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid zu erstatten, sondern von ihr selbst zu tragen seien. Konkret ging es um die Beschaffung von Maschinentransformatoren mit Laststufenschalter durch die Kraftwerksbetreiberin. Die ElCom kam in ihrer Verfügung zum Schluss, dass die der EKW entstandenen Mehrkosten weder direkt dem Übertragungsnetz zuzuordnen noch als Systemdienstleistungen zu qualifizieren sind und es sich somit dabei nicht um dem Übertragungsnetz anrechenbare Kosten handle.

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