CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen – Bericht über die Auswirkungen 2012 – 2018

Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen, die analog zur EU ausgestaltet sind. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen von neuen Personenwagen auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu beschränken. Dieser Zielwert wurde 2012 eingeführt, ist seit 2015 für alle neuen Personenwagen gesetzlich verbindlich und galt bis Ende 2019. Seit Anfang 2020 gilt der Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Bericht über die Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften zeigt, dass die Zielwerte bisher immer verfehlt wurden und die CO2-Emissionen in den Jahren 2017 und 2018 sogar angestiegen sind. Die gewünschte Wirkung der Emissionsvorschriften blieb also aus. Zudem wurde die Wirksamkeit der Massnahme auch durch die seit 2012 zunehmende Abweichung zwischen den offiziellen CO2-Messungen und den Werten im realen Fahrbetrieb beeinträchtigt.

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