Umsetzung der Änderung in Art. 18 StromVV

Am 1. Juni 2019 tritt die Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) in Kraft. Bei den Bestimmungen zu den Netznutzungstarifen (Art. 18 StromVV) ändert sich ein Kriterium für die Einteilung in die Basiskundengruppe: Das Kriterium der Anschlussleistung bis 30 kVA wird durch das Kriterium des Jahresverbrauchs bis zu 50 MWh ersetzt (Art. 18 Abs. 2 StromVV). Die ElCom hat entschieden, dass diese Änderung erst für die Tarifperiode 2020 umgesetzt werden muss. Die neuen Tarife sind jedoch bis am 31. August 2019 zu veröffentlichen (Art. 10 StromVV).

Zur Medienmitteilung